Japp, ich garantiere, hier keine Rechtsberatung anzubieten. Sinnvoll, oder?Machts Sinn hat geschrieben:Nur gut, dass ihr keine Garantie-Erklärungen bei der Unterschrift habt - so wie Roemer70!
Krankengeld Zeitlich befristet
Moderator: Czauderna
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???Lesen bildet http://www.finkenbusch.de/?p=1641 weiter
Man nehme denn http://www.finkenbusch.de/?p=965 mit http://www.finkenbusch.de/?p=997 und dem http://www.finkenbusch.de/?p=1000, man lese und denke und handle.reallyangry hat geschrieben:???Lesen bildet http://www.finkenbusch.de/?p=1641 weiter
Machts Sinn hat geschrieben:.
... und beachte dabei, dass Finkenbusch Krankenkassenbetriebswirt mit langjährigen Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden (Schwerpunkt: Versicherungsrecht) ist. Seine Tätigkeiten als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung dürfte sich am Bedarf seines Auftraggebers - und das ist mit Sicherheit mehr die Gesetzlichen Krankenversicherung als die Versichertengemeinschaft - orientieren ...
Das ist an ihm bisher genau so wenig spurlos vorbeigegangen wie an Czauderna 45 Jahre DAK.
So was nennt man "Prägung".
.
Hallo,
lass mich da raus bitte, ausserdem stimmt es sowieso nicht.
Gruss
Czauderna
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Man nehme denn http://www.finkenbusch.de/?p=965 mit http://www.finkenbusch.de/?p=997 und dem http://www.finkenbusch.de/?p=1000, man lese und denke und handle.
Das Denken soll man den Pferden überlassen, die haben den größeren Kopf.
(Alte Kavallerieweisheit)
Und danke für die Querverweise...dann haben wir ja jetzt das fehlende Puzzleteil gefunden.
Das Denken soll man den Pferden überlassen, die haben den größeren Kopf.
(Alte Kavallerieweisheit)
Und danke für die Querverweise...dann haben wir ja jetzt das fehlende Puzzleteil gefunden.
Nanu? Hattest Du nicht auch schon mal Finkenbusch zitiert? Oder nur wenn es passt, ansonsten ist der voreingenommen?Machts Sinn hat geschrieben:.
... und beachte dabei, dass Finkenbusch Krankenkassenbetriebswirt mit langjährigen Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden (Schwerpunkt: Versicherungsrecht) ist. Seine Tätigkeiten als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung dürfte sich am Bedarf seines Auftraggebers - und das ist mit Sicherheit mehr die Gesetzliche Krankenversicherung als die Versichertengemeinschaft - orientieren ...
Das ist an ihm bisher genau so wenig spurlos vorbeigegangen wie an Czauderna 45 Jahre DAK.
So was nennt man "Prägung".
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Wundert mich sowieso das Du hier noch schreibst, in Deinem neuen Forum schmeisst Du ja wieder mit Krankenkasse-Mafia und Mafiosi durch die Gegend.
Hier werden sie geholfen ohne meine A......... sage ich garnichtsreallyangry hat geschrieben:Man nehme denn http://www.finkenbusch.de/?p=965 mit http://www.finkenbusch.de/?p=997 und dem http://www.finkenbusch.de/?p=1000, man lese und denke und handle.
Das Denken soll man den Pferden überlassen, die haben den größeren Kopf.
(Alte Kavallerieweisheit)
Und danke für die Querverweise...dann haben wir ja jetzt das fehlende Puzzleteil gefunden.
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nee, sowas nennt man herrschende Meinung vgl. WikipediaMachts Sinn hat geschrieben:.
... und beachte dabei, dass Finkenbusch Krankenkassenbetriebswirt mit langjährigen Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden (Schwerpunkt: Versicherungsrecht) ist. Seine Tätigkeiten als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung dürfte sich am Bedarf seines Auftraggebers - und das ist mit Sicherheit mehr die Gesetzliche Krankenversicherung als die Versichertengemeinschaft - orientieren ...
Das ist an ihm bisher genau so wenig spurlos vorbeigegangen wie an Czauderna 45 Jahre DAK.
So was nennt man "Prägung".
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http://de.wikipedia.org/wiki/Herrschende_MeinungDer Begriff der herrschenden Meinung wird in der Rechtswissenschaft bedeutsam, wenn sich bei einer konkreten Fragestellung logisch mehrere gangbare Lösungsansätze zeigen. Er bezeichnet die Auffassung, die von der Mehrzahl der mit diesem Problem befassten Juristen vertreten und damit als vorherrschende Meinung zur Lösung einer Rechtsfrage angewendet wird (→ Juristische Fachsprache). Sie wird üblicherweise knapp durch hM oder h.M. abgekürzt.
Der Begriff ist insofern unpräzise, als in der Rechtswissenschaft üblicherweise zwischen den Rechtsauffassungen der Rechtsprechung (Rspr.) und Literaturmeinungen differenziert wird. Da sich eine der gängigen Rechtsprechung zuwiderlaufende Ansicht in der Praxis, also gerichtlich, kaum durchsetzen lässt, kann sie auch dann nicht als herrschende Meinung gelten, wenn sie von der Mehrheit der Juristen so vertreten wird. Keinesfalls kann es etwa eine herrschende Meinung bei einer abweichenden Rechtsprechung des zuständigen obersten Bundesgerichts (etwa dem Bundesgerichtshof) geben. Insofern wird der Begriff häufig nur in Bezug jeweils auf die Rechtsprechung oder die Lehre verwendet. Präziser ist es daher, den Begriff der h.M. nur dann zu verwenden, wenn die entsprechende Ansicht sowohl von der Rechtsprechung als auch der überwiegenden Literatur vertreten wird. Fallen Rechtsprechung und überwiegende Literatur dagegen auseinander, sollte man schlicht von „Rechtsprechung“ beziehungsweise „ständiger Rechtsprechung“ (st. Rspr.) einerseits und „herrschender Lehre“ (h.L.) andererseits sprechen.
Eine Definition, wann eine Meinung herrschend ist, kann allerdings in der argumentativen Wissenschaft nicht trennscharf gegeben werden. Zur noch genaueren Unterscheidung wird daher etwa die ganz herrschende Meinung, die verpönte teilweise vertretene Ansicht oder die frische im Vordringen befindliche Meinung angeführt.
aber wie soll es auch ein Krankenkassenbetriebswirt schaffen, korrekte Aussagen zu machen, wenn dass deiner Meinung noch nicht einmal Fachanwälte für Sozialrecht oder Richter an Sozialgerichten schaffen?
off topic: mich stört es, dass mittlerweile hier mehr über die Einzelmeinung von maechts Sinn diskutiert wird, als Betroffenen zu helfen - dass macht nach meiner Meinung keinen Sinn
Hallo,broemmel hat geschrieben:Nanu? Hattest Du nicht auch schon mal Finkenbusch zitiert? Oder nur wenn es passt, ansonsten ist der voreingenommen?Machts Sinn hat geschrieben:.
... und beachte dabei, dass Finkenbusch Krankenkassenbetriebswirt mit langjährigen Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden (Schwerpunkt: Versicherungsrecht) ist. Seine Tätigkeiten als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung dürfte sich am Bedarf seines Auftraggebers - und das ist mit Sicherheit mehr die Gesetzliche Krankenversicherung als die Versichertengemeinschaft - orientieren ...
Das ist an ihm bisher genau so wenig spurlos vorbeigegangen wie an Czauderna 45 Jahre DAK.
So was nennt man "Prägung".
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Wundert mich sowieso das Du hier noch schreibst, in Deinem neuen Forum schmeisst Du ja wieder mit Krankenkasse-Mafia und Mafiosi durch die Gegend.
ja macht er - muss er ja auch - notgedrungen - er hat ja auch schon PN. an einen bestimmten User hier im Forum geschickt, den er gerne in "seinem" Forum hätte - wie hat er geschrieben, ein "Juwel" - super, oder.
Ach ja, da in diesem Forum jeder sehen kann, wer wann da war von den Registrierten - das "Juwel" fängt offenbar mir "R" an und hört mit" i" auf -
na, dann ist die Schatzkammer ja komplett, sind wir "Mafiosis" wieder ungestört.
Gruss
Czauderna
Hallo, dazu passend zitiere ich mal aus den Regeln dieses Forums :Machts Sinn hat geschrieben:nur vorsorglich für die noch nicht Eingeweihten, es geht um hier:
sozial-krankenkassen-gesundheitsforum.de/board2-gkv-gesetzliche-krankenkassen/board13-krankengeld/?s=f3b83de656ba59b5cb14f3b19678489b89c279f0
ebenfalls vorsorglich: dort sind auch gefühlte 100 Links in dieses Forum
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Gruss
Czauderna
das hat zum einen den Vorteil, dass man Rechtsdienstleistungen erbringen darf (§ 5 RDG (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.) und zum anderen magst Du Recht haben, aber Du solltest ihn deshalb nicht geringschätzenMachts Sinn hat geschrieben:... und beachte dabei, dass Finkenbusch Krankenkassenbetriebswirt mit langjährigen Erfahrungen auf verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und ihren Verbänden (Schwerpunkt: Versicherungsrecht) ist. Seine Tätigkeiten als Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung dürfte sich am Bedarf seines Auftraggebers - und das ist mit Sicherheit mehr die Gesetzliche Krankenversicherung als die Versichertengemeinschaft - orientieren ...
...übrigens auch noch einmal die kleine Abhandlung zur Aufhebung von Verwaltungsakten u.a. mit Dauerwirkung ( http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... %A4ger.pdf ) - nur mal so Ich hab übrigens manchmal das Gefühl, der liest hier mit und versucht Dir Futter zu geben^^finkenbusch hat geschrieben:... Der Widerspruch zur Einleitung des Vorverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Vollzugs der Ursprungsentscheidung (Suspensiveffekt...)
[...]
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beeinträchtigt nicht seine Wirksamkeit, sondern setzt nur die Vollziehbarkeit der Entscheidung aus. Damit
• ...
• sind laufende Leistungen weiter zu erbringen,
• ...
fairerweise muss erwähnen, dass in diesem Fall CiceroOWL der Betroffene war (Eröffnung des Threads) - ich glaub, der hält das ausLady Butterfly hat geschrieben:off topic: mich stört es, dass mittlerweile hier mehr über die Einzelmeinung von maechts Sinn diskutiert wird, als Betroffenen zu helfen - dass macht nach meiner Meinung keinen Sinn