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von ardiana1991 » 03.03.2013, 15:39
hallo an alle,
vielen dank für all eure antworten. also meiner freundin ist klar daß sie mit einstellung des krankengeldes rechnen muß. aber die kasse stellt das krankengeld für immer ein das heißt sie verweigern auch mit dem verspätetem eingehenden antrag die weiterzahlung. meine freundin hat ja vorher den antrag schon gestellt leider ist er nicht angekommen. da sie kein beweis hat, hat sie nochmal den antrag gestellt und zwar 2 tage vor der ablauffrist. sie hat sich auf die aussage der post verlassen das der brief mit dem einschreiben schon am nächsten tag da ist, spätestens am 2. tag. leider hatte sie einfach pech und der antrag ist erst später eingegangen. aber nur zu info, als meine freundin 2 tage tage vor ablauffrist nochmal von der kasse aufgefordert war den antrag zu stellen weil nach ihrer information der antrag noch nicht vorliegt, hat meine freundin 2 tage vor ablauffrist persönlich bei der krankenkasse vorgesprochen weil sie sich wunderte wo der antrag abgeblieben ist. deshalb bat sie an der anmeldung der krankenkasse um ein antragsformular auf medizinische reha. dort wimmelte man sie ab, sie sollte den antrag bei ihrem arzt stellen usw. da meine freundin gehörlos ist und kommunikationsschwierigkeiten hat, bestand sie um den formular. man wimmelte sie aber ab. der antrag davor (januar) wurde ja von ihrer freundin vom internet als pdf heruntergeladen und gestellt, sie hat nur unterschrieben. da sie sich mit dem internet nicht auskennt und sich gewundert hat daß die karankenkasse sie nochmal aufforderte den antrag zu stellen obwohl es schon gestellt wurde war sie am nächsten tag bei der krankenkasse um den antrag zu stellen. man wimmelte sie aber ab. man wies sie dann an eine stellvertretende sachbearbeiterin weil ihre sachbearbeiterin nicht da war, aber sie verstand die sachbearbeiterin schlecht. meine freundin wollte dann die einverständniserklärung zur medizinischen reha unterschreiben die sie per post bekommen hat, doch die sachbearbeiterin sagte ihr sie soll das nicht unterschreiben das wäre nur der eilantrag. meine freundin mit ihre hörschwäche sagte dann das sie den antrag gestellt hat und das sie ihre zustimmung zur reha gibt. aber sie hat nichts unterschreiben müssen. und als meine freundin dann sagte ob alles ok ist bejahte die sachbearbeiterin. aber meine freundin hatte zweifel so bat sie eine andere freundin um herunterladen des antrags und sie stellte es nochmal, füllte es mithilfe einer freundin aus und verschickte es 2 tage vor ablauffrist mit dem einschreiben. sollte meine freundin ihre mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein, hätte sie nicht nach nochmaliger aufforderung der krankenkasse am nächsten tag die geschäftsstelle aufgesucht, sie hätte nicht nochmal den antrag gestellt usw. sie war auch persönlich da. da aber kein gebärden dolmetscher da war musste sie da durch. gibt es bei der krankenkasse kein kamera an der anmeldung wo man sieht das meine freundin an der anmeldung dringend um den antrag gebeten hat?
liebe grüße
ardiana
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ardiana1991 am 03.03.2013, 15:47, insgesamt 3-mal geändert.