Tach zusammen,
erstmal @ ,,gernekrankenversichert":
Also Krankheit A ist aus meiner Sicht auf meine berufliche Tätigkeit zurückzuführen. Es läuft ein Verfahren auf Anerkennung einer Berufsbedingten Erkrankung. Das geht schon zwei Jahre.
Ich bin auch der Meinung das die Kosten für Krankheit A von der BG zu tragen sind.
Was Passiert, die BG läßt sich alle Zeit der Welt und ich darf mich mit der Krankenkasse rumärgern....
von der DRV wurde eine medizinische Reha abgelehnt, weil sinnlos.
berufliche Reha wurde nach einer Arbeitserprobung und Eignungsprüfung abgelehnt, weil nicht belastbar.
Und heute hatte ich dann die Ablehnung meines Antrages auf Erwerbsminderungrente im Briefkasten. Weil ich angeblich mehr als 6 Stunden arbeitsfähig wäre...
Naja wie man sieht auch auf anderen Behörden geht es drunter und drüber.
aber nun mal zum eigendlichen:
Ich war also heute bei meinem Advokat.
Grundsätzlich bin ich durch den Bezug von ALG1 krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld.
Die Au für Krankheit A ist unstrittig und auch weiterhin von Belang für die Ansprüche bei der BG und oder der DRV.
Die Krankenkasse, die DRV und die Agentur für Arbeit haben allesamt ein Restleistungsvermögen festgestellt auf dessen Grundlage ich ALG1 erhalte.
Kommt jetzt eine neue Erkrankung dazu, wie eben Krankheit B, ist diese dem Arbeitsamt anzuzeigen. Nach § 126 SGB III löst diese eine sechs wöchige Leistungsfortzahlung aus.
Danach besteht Anspruch auf Krankengeld für längstens 72 Wochen weil die sechs Wochen Leistungsfortzahlung beim Krankengeld verrechnet werden.
So die Aussage, und auch der einzige Weg. Weil ALG1 gibts es ja nach sechs Wochen nicht mehr. ALG2 gibt es aus dem gleichen Grund nicht.
Rente gibt es auch keine, zumindest nicht auf Krankheit B, die hab ich erst seit 2 Wochen. Grundsicherung gibt es nur bei Erwerbsunfähigkeit wo dann die Rente nicht ausreicht.
Es ist dennoch zu erwarten das die Krankenkasse einen falschen Bescheid erlassen wird. Das liegt dann in der Natur der Dinge.
Aus den Antworten hier konnte ich dies ja auch schon entnehmen. Alles muß man dreimal erklären weil entweder nicht richtig gelesen wird, oder nicht richtig verstanden werden will......
Solche Tips wie: bei der ARGE melden..... sind eben vollkommen falsch, und zeugen dann von mangelndem Sachverstand. In der Tat ist es nähmlich so das die SB,S der Krankenkassen nur ihren Bereich abdecken müssen. Der Versicherte muß sich mit alles Behörden auseinander setzen. Und es wird verlangt das der Versicherte über alle Reglungen der Krankenkassen, der DRV , der BG, der ARGE , und der Agentur für Arbeit bescheid weiß, und wehe er verpasst eine Frist oder eine seiner unzähligen Obliegenheiten.....Es wird buchstäblich auf einen Fehler gewartet, oder besser gesagt gelauert, um Leistungen zu versagen.
Ohne Anwalt geht hier einfach nix mehr. An der Stelle möchte ich noch erwähnen das ich mir weder Krankheit A noch Krankheit B ausgesucht habe, und es ist schlimm genug das es die meiste Zeit meiner Erkrankung , 2,5 Jahre, nur um irgendwelche SB,s und Behörden ging, nicht jedoch um mich. Wie ich das ganze wegstecke und verarbeite interessiert niemanden, im Gegenteil , es wird höchstwahrscheinlich auf die ,,biologische Lösung" gewartet....
das wars erstmal von mir, ich berichte wenn es Neuigkeiten gibt....
MfG