Fragen zum Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Ach so, du interpretierst mal wieder lustig und das BSG hat keine Ahnung.
BSG am 10.05.2012 hat geschrieben: Eine rein wortlautbezogene Auslegung könnte allerdings zu dem Fehlschluss verleiten, wer Krg vor Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses wegen ärztlich festgestellter AU begehre und nicht bereits tatsächlich Krg beziehe, müsse sich für den Erhalt der Mitgliedschaft nach § 192 SGB V bereits zwei Tage vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses AU (zutreffend) ärztlich bescheinigen lassen. Ein solches Normverständnis verfehlte aber Regelungszweck und -system. § 46 S 1 Nr 2 SGB V und § 192 Abs 1 Nr 2 SGB V schließen nach ihrem dargelegten Wortlaut nicht aus, dass der Fortbestand der Mitgliedschaft durch eine nahtlose Abfolge von Beschäftigtenversicherung aufgrund von § 5 Abs 1 Nr 1 SGB V und unmittelbar anschließendem mitgliedschaftserhaltendem Krg-Anspruch möglich ist.
Hallo,
"Wenn du nun ein solches (BSG-) Urteil unter dieser Prämisse liest, wirst du es erkennen, ganz sicher!"
Genau das ist der Punkt: "Unter der Prämisse" - Du nimmst ganz einfach die Urteile und liest das hinein, was Deiner Meinung entspricht. Das hast Du ja auch gerade eingestanden, als Du schriebst, dass es nicht explizit drin steht. Was nicht explizit in einem Urteil steht, ist eben nichts weiter als eigene Interpretation. Und das Du es perfekt verstehst, Menschen das Wort im Munde zu verdrehen, so dass es Deinem Bild entspricht, hast Du hier im Forum wiederholt bewiesen, als Du einzelnen Äußerungen von Forumsteilnehmern aus dem Zusammenhang gerissen hast, um ihnen Deine eigene Bedeutung zu verpassen.
In der Realität ist es so, dass die Gesetzeslage eindeutig ist: Der Krankengeldbezug beginnt am Tag, der auf die Krankschreibung folgt. Das entspricht übrigens auch den Regelungen in anderen Bereichen: Von der unbezahlten Rechnung oder der Widerspruchsfrist gegen Strafbefehle (wo der Bürger übrigens in der Regel sehr genau weiß, wie viel Zeit er hat) über Pfändung und Pfändungsschutzkonto bis hin zur Arbeitsunfähigkeit.
Dementsprechend: Es ist natürlich jedem unbenommen, schon zwei Tage vor Ablauf zum Arzt zu gehen - aber der letzte Tag, der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben ist, reicht völlig aus.
"Wenn du nun ein solches (BSG-) Urteil unter dieser Prämisse liest, wirst du es erkennen, ganz sicher!"
Genau das ist der Punkt: "Unter der Prämisse" - Du nimmst ganz einfach die Urteile und liest das hinein, was Deiner Meinung entspricht. Das hast Du ja auch gerade eingestanden, als Du schriebst, dass es nicht explizit drin steht. Was nicht explizit in einem Urteil steht, ist eben nichts weiter als eigene Interpretation. Und das Du es perfekt verstehst, Menschen das Wort im Munde zu verdrehen, so dass es Deinem Bild entspricht, hast Du hier im Forum wiederholt bewiesen, als Du einzelnen Äußerungen von Forumsteilnehmern aus dem Zusammenhang gerissen hast, um ihnen Deine eigene Bedeutung zu verpassen.
In der Realität ist es so, dass die Gesetzeslage eindeutig ist: Der Krankengeldbezug beginnt am Tag, der auf die Krankschreibung folgt. Das entspricht übrigens auch den Regelungen in anderen Bereichen: Von der unbezahlten Rechnung oder der Widerspruchsfrist gegen Strafbefehle (wo der Bürger übrigens in der Regel sehr genau weiß, wie viel Zeit er hat) über Pfändung und Pfändungsschutzkonto bis hin zur Arbeitsunfähigkeit.
Dementsprechend: Es ist natürlich jedem unbenommen, schon zwei Tage vor Ablauf zum Arzt zu gehen - aber der letzte Tag, der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben ist, reicht völlig aus.
@Depriman: Zum KRG sprechen die Kassen-Experten ja schon...nur eine Frage zum arbeitsrechtlichen: Du schreibst, dass Du 8 Jahre in der Firma warst und gekündigt wurdest. Vor oder nach der Krankschreibung? Wegen der Krankheit? Hast Du Ansprüche auf Abfindungen? Vielleicht geht ja noch arbeitsrechtlich etwas für Dich rauszuholen...
Zuletzt geändert von Poet am 24.02.2013, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
Nein, in diesem Thread geht es um die Praxis. Hier hat ein Mensch um Informationen über das Prozedere des Krankengeldes gefragt, und nicht um einen Diskurs über Deine Gedanken gebeten.
Die Antwort ist dabei ganz leicht: Spätestens am letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt.
Dass Deine Auffassung der Urteile von niemandem umgesetzt worden ist, hast Du ja auch geschrieben - womit das keinerlei praktischen Wert hat.
Die Antwort ist dabei ganz leicht: Spätestens am letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt.
Dass Deine Auffassung der Urteile von niemandem umgesetzt worden ist, hast Du ja auch geschrieben - womit das keinerlei praktischen Wert hat.
Ohjeeee....wollte jetzt nicht daß es hier so ausartet....
irgendwie ist doch nicht alles so klar vom Gesetzgeber geregelt...oder ?
@ POET
Habe mit meinem Psychiater darüber gesprochen weshalb mich mein Chef entlässt...weiterhin weiß mein Doc auch daß ich nicht mehr in diese Firma reingehen werde.
Wenn er mich nun bis 2.3 krank geschrieben hat und mir dann für den 2.3 wieder den nächsten Termin gibt, und nicht schon 2 Tage vorher...wird er wohl wissen warum !!!
Ok..weiter...
War fast 8 Jahre in dieser Firma.
Es ist ein Kleinbetrieb...mit Aushilfen zusammen ..gerade mal 8 Leute !
Mir wurde am 31.1 gekündigt.
Fristgerecht zum 31.3.
Also bin ich ab 1 April arbeitslos.
Bin seit dem 30.1 AU geschrieben.
Seit Juli 2012 in psychiatrischer Behandlung.
Bekomme keine Abfindung.
Klage auch nicht..da es ja erst ab 10 Mann in Deutschland Kündigungsschutz gibt.
Mein Chef entlässt mich wegen meinen psychischen Problemen, da er wegen diesen einfach nicht mehr klar kommt mit mir.
Bin manchmal echt nicht mehr zum aushalten.
Wer die Krankheit nicht kennt...kann sich daß nicht vorstellen.
Ein neuer Mann wurde bereits angestellt.
Es ist nicht die Schuld meines Chefs oder sonstwem.....
Es liegt an meiner bipolaren Störung. Also allein an mir !
Respekt daß er es mit mir fast 8 Jahre lang ausgehalten hat.
irgendwie ist doch nicht alles so klar vom Gesetzgeber geregelt...oder ?
@ POET
Habe mit meinem Psychiater darüber gesprochen weshalb mich mein Chef entlässt...weiterhin weiß mein Doc auch daß ich nicht mehr in diese Firma reingehen werde.
Wenn er mich nun bis 2.3 krank geschrieben hat und mir dann für den 2.3 wieder den nächsten Termin gibt, und nicht schon 2 Tage vorher...wird er wohl wissen warum !!!
Ok..weiter...
War fast 8 Jahre in dieser Firma.
Es ist ein Kleinbetrieb...mit Aushilfen zusammen ..gerade mal 8 Leute !
Mir wurde am 31.1 gekündigt.
Fristgerecht zum 31.3.
Also bin ich ab 1 April arbeitslos.
Bin seit dem 30.1 AU geschrieben.
Seit Juli 2012 in psychiatrischer Behandlung.
Bekomme keine Abfindung.
Klage auch nicht..da es ja erst ab 10 Mann in Deutschland Kündigungsschutz gibt.
Mein Chef entlässt mich wegen meinen psychischen Problemen, da er wegen diesen einfach nicht mehr klar kommt mit mir.
Bin manchmal echt nicht mehr zum aushalten.
Wer die Krankheit nicht kennt...kann sich daß nicht vorstellen.
Ein neuer Mann wurde bereits angestellt.
Es ist nicht die Schuld meines Chefs oder sonstwem.....
Es liegt an meiner bipolaren Störung. Also allein an mir !
Respekt daß er es mit mir fast 8 Jahre lang ausgehalten hat.
@Depriman: Das ist so nicht ganz richtig - das KüSchG besagt - stark vereinfacht - nur, dass in Firmen ab 10MA nur sozial gerechtfertigt gekündigt werden darf. Auch für Deine personenbedingte KÜ aufgrund der Krankheit gelten ein paar Spielregeln (Negative Prognose, Beeinträchtigung, Interessen des AG), die stimmen müssen, damit die KÜ rechtskräftig ist. Gerade die Negativprognose und die Beeinträchtigung ist so eine Sache bei psychischen Erkrankungen. Du warst erst seit Juli 2012 in Behandlung, das ist für eine solche Erkrankung nicht lang und würde nicht ausreichen um eine sichere Prognose abzugeben. Auch die Beeinträchtigung ist so eine Sache: Psychisch krank zu sein,bedeutet nicht autom. viel auszufallen. Im Gegenteil: Es gibt wesentlich mehr Menschen mit psych. Erkrankungen, die jeden Tag hervorragende Arbeit machen. Oder vielleicht gerade deswegen.DEPRIMAN hat geschrieben:Klage auch nicht..da es ja erst ab 10 Mann in Deutschland Kündigungsschutz gibt.
Aber egal: Die Frist zur KÜSCH-Klage ist abgelaufen und alles was Du schreibst, deutet auf eine saubere Trennung hin. Dann soll man nicht nachtreten.
Bzgl. KRG werden Dich die echten Experten hier im Forum durchlotsen. Lass Dich vom Rest nicht ablenken, das ist nur einer auf dem EGO-Trip.
Drücke Dir die Daumen dass alles gut wird!
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Da kannst du überhaupt nichts für, mach dir keine Gedanken und als Tipp: Überlies die Beiträge, die dich inhaltlich nicht weiterbringen, einfach.DEPRIMAN hat geschrieben:Ohjeeee....wollte jetzt nicht daß es hier so ausartet....
Sagen wir mal so: Grundsätzlich ja, im Detail nein. Das müssen dann oft die Gerichte übernehmen. Und da ist es klar geregelt, im Zweifelsfall lieber auf die Richter des BSG als auch Machts Sinn hören, denn die entscheiden im Falles eines Falles, nicht Machts Sinn. Ich kann verstehen, dass du seinen Thread nicht komplett durchlesen möchtest, nur so viel: Weder die DAK, noch Anwälte in Rechtsforen, das Sozialgericht, das Landessozialgericht, das Bundesversicherungsamt (ich glaube, da wurde noch jemand eingeschaltet, das Ministerium? Ich weiß es nicht mehr so genau) schließen sich der Rechtsauffassung von Machts Sinn an und haben ihm teilweise mitgeteilt, dass sie auf weitere Anfragen zum Thema nicht mehr antworten werden. Im Forum kann er auch keine Erfolge vorweisen, die im Zusammenhang mit seiner eigenen Rechtsauffassung stehen. Das liegt natürlich nicht daran, dass seine Rechtsauffassung falsch ist, sondern einzig und allein daran, dass alle anderen (bis hin zu den Richtern des BSG) zu blöd sind, das große Ganze zu kapieren. Wem du jetzt mehr vertraust, musst du selbst entscheiden. Ich kann dir nur wieder empfehlen, lass dich nicht irre machen, lass dir den Auszahlungsschein bis auf weiteres ausstellen und falls es doch zu Problemen kommt, melde dich.DEPRIMAN hat geschrieben: irgendwie ist doch nicht alles so klar vom Gesetzgeber geregelt...oder ?
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Hallo Deprimann,
zunächst einmal ist es in der GKV unerheblich, ob Du in der Vergangenheit oft krank/arbeitunfähig warst oder nicht. Das hat auf die aktuelle Leistungsgewährung keinen Einfluß, bzw. man bekommt keinen Bonus, wenn man das Glück hatte in er Vergangeheit nicht krank gewesen zu sein.
Ist auch ganz normal, denn wenn alle Versicherten zeit Ihres Lebens immer krank wären, würde das System nicht mehr so existieren.
So wie Du schreibst wurde bei Dir eine schwerwiegende Diagnose gestellt, und Du befindest Dich in fachärztlicher Behandlung.
Normalerweise wird die Kasse von sich aus tätig, wenn absehbar ist, dass die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten werden. Eine E-Mail oder ein Anruf kann das sicher beschleunigen.
Und ja, die Kasse guckt sich sicher jeden neuen Krankengeldfall an, ob Diagnose, Arzt (Facharzt) und länge der Arbeitunfähigkeit stimmig sind. Sicher haben sie schon eine Arztanfrage an Deinen behandelnden Arzt geschickt oder machen das noch. Diese werden zur Beurteilung dem MDK vorgelegt. Und der gibt dann Hinweise.
Was ist denn -außer der Medikamente- so an Therapien geplant oder wird schon gemacht? Wie z.B.Psychotherapie, Tagesklinik, stationärer Aufenthalt, Reha...
Gehst Du zu einer Selbsthilfegruppe?
Schwer zu sagen, was die DAK dann wirklich macht. Aber hier im Forum hat sich diese Kasse nicht negativ bei den MDK-Gesundschreibungen hervorgetan. Deshalb warte ab, auch wenn es Dir schwer fällt.
LG, Fee
zunächst einmal ist es in der GKV unerheblich, ob Du in der Vergangenheit oft krank/arbeitunfähig warst oder nicht. Das hat auf die aktuelle Leistungsgewährung keinen Einfluß, bzw. man bekommt keinen Bonus, wenn man das Glück hatte in er Vergangeheit nicht krank gewesen zu sein.
Ist auch ganz normal, denn wenn alle Versicherten zeit Ihres Lebens immer krank wären, würde das System nicht mehr so existieren.
So wie Du schreibst wurde bei Dir eine schwerwiegende Diagnose gestellt, und Du befindest Dich in fachärztlicher Behandlung.
Normalerweise wird die Kasse von sich aus tätig, wenn absehbar ist, dass die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten werden. Eine E-Mail oder ein Anruf kann das sicher beschleunigen.
Und ja, die Kasse guckt sich sicher jeden neuen Krankengeldfall an, ob Diagnose, Arzt (Facharzt) und länge der Arbeitunfähigkeit stimmig sind. Sicher haben sie schon eine Arztanfrage an Deinen behandelnden Arzt geschickt oder machen das noch. Diese werden zur Beurteilung dem MDK vorgelegt. Und der gibt dann Hinweise.
Was ist denn -außer der Medikamente- so an Therapien geplant oder wird schon gemacht? Wie z.B.Psychotherapie, Tagesklinik, stationärer Aufenthalt, Reha...
Gehst Du zu einer Selbsthilfegruppe?
Schwer zu sagen, was die DAK dann wirklich macht. Aber hier im Forum hat sich diese Kasse nicht negativ bei den MDK-Gesundschreibungen hervorgetan. Deshalb warte ab, auch wenn es Dir schwer fällt.
LG, Fee
@ Machts Sinn
Sie sind bei weitem kein juristischer Laie. Wenn man Ihre gefühlte 10000 Posts mal verfolgt, landet man bei einem Urteil (dessen Link Sie selber mal gepostet haben), das Sie betrifft und aus dem klar zu entnehmen ist, dass Sie eine entsprechende Qualifikation haben. Von daher liebe Forumsgemeinde....nein, Machts Sinn weiß durchaus, wovon er spricht.
Aber ich frage mich wirklich, was Sie hier erreichen wollen? Das Alternativforum, in das Sie sich theatralisch verabschiedet haben, bietet offenbar nicht die große Bühne, wie dieses hier. Darum Rolle rückwärts und Sue diskutieren entgegen Ihrer Ankündigung Fröhlich mit. Sie aben es auch geschafft, Zweifel zu sähen. Nämlich bei den Usern, die Hilfe brauchen und völlig unschuldig in einen Feldzug geraten, der lediglich Ihrem Ego und Ihrem Starrsinn folgt.
Sie haben wirklich fachlich etwas drauf und könnten zusammen mit den Praktikern hier Menschen wirklich helfen....Sie mit ihrem juristischen Sachverstand (ja, den hat er) und die anderen mit ihrer Erfahrung und der Kenntnis über interne Abläufe. Aber nein, Sie sähen lieber Zwietracht und Misstrazen. Eine moderne Form des Rattenfängers Von Hameln. Für Ihr Ego sicher prima, für Betroffene eine Katastrophe!
Billy
Sie sind bei weitem kein juristischer Laie. Wenn man Ihre gefühlte 10000 Posts mal verfolgt, landet man bei einem Urteil (dessen Link Sie selber mal gepostet haben), das Sie betrifft und aus dem klar zu entnehmen ist, dass Sie eine entsprechende Qualifikation haben. Von daher liebe Forumsgemeinde....nein, Machts Sinn weiß durchaus, wovon er spricht.
Aber ich frage mich wirklich, was Sie hier erreichen wollen? Das Alternativforum, in das Sie sich theatralisch verabschiedet haben, bietet offenbar nicht die große Bühne, wie dieses hier. Darum Rolle rückwärts und Sue diskutieren entgegen Ihrer Ankündigung Fröhlich mit. Sie aben es auch geschafft, Zweifel zu sähen. Nämlich bei den Usern, die Hilfe brauchen und völlig unschuldig in einen Feldzug geraten, der lediglich Ihrem Ego und Ihrem Starrsinn folgt.
Sie haben wirklich fachlich etwas drauf und könnten zusammen mit den Praktikern hier Menschen wirklich helfen....Sie mit ihrem juristischen Sachverstand (ja, den hat er) und die anderen mit ihrer Erfahrung und der Kenntnis über interne Abläufe. Aber nein, Sie sähen lieber Zwietracht und Misstrazen. Eine moderne Form des Rattenfängers Von Hameln. Für Ihr Ego sicher prima, für Betroffene eine Katastrophe!
Billy
@billy: Du sprichst mir aus dem Herzen.
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t6908.html
Mittlerweile fragen sich die Betroffenen auch wo sie hier rein geraten sind...bedenklich, bedenklich.
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t6908.html
Mittlerweile fragen sich die Betroffenen auch wo sie hier rein geraten sind...bedenklich, bedenklich.