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Verfasst: 15.02.2013, 17:28
von broemmel
Die Auskunft von dem TK Chat erfolgte wohl unter der Prämisse das es sich um eine medizinische Reha handelt.

Bei einer beruflichen Reha gilt meiner Meinung nach etwas anderes

Verfasst: 15.02.2013, 17:56
von MightyPig666
ja das habe ich auch verstanden und Kinder ist auch richtig .
aber wieviel Krankengeld kommt dabei raus ,das gleiche wie Übergangsgeld oder davon jetzt nur noch 70% ?????

Verfasst: 15.02.2013, 18:03
von MightyPig666
broemmel hat geschrieben:Die Auskunft von dem TK Chat erfolgte wohl unter der Prämisse das es sich um eine medizinische Reha handelt.

Bei einer beruflichen Reha gilt meiner Meinung nach etwas anderes
welche denn??
ist das wirklich so kompliziert das alle unterschiedliche Meinungen haben?
Ich habe mit 3 verschiedenen KK - Mitarbeitern von verschiedenen KK
gesprochen und jeder sagt etwas anderes!

Verfasst: 15.02.2013, 18:05
von CiceroOWL
Was sagt denn deine Kasse?

Verfasst: 15.02.2013, 18:14
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:75,78 = 80 % = davon 75 % = 56,84 € ÜG so sieht das für mich aus, da du wahrscheinlich noch kinder hast? 68 % ohne Kinder

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159717&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Tut mir leid meiner Meinung nach stimmt die Rechnung
und dann von den 56,84€ x 70% = 39,79€ ???
ja Kinder habe ich :lol:

Verfasst: 15.02.2013, 18:17
von CiceroOWL
moment da muss ich erstmal rechnen. irgendwie komme ichn icht auf die Zahlen deiner Kasse

Verfasst: 15.02.2013, 18:28
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:Was sagt denn deine Kasse?
meine KK sagt das was ganz oben steht 42,43 € minus Sozialversicherung
=37,99€ =Auszahlungsbetrag

Verfasst: 15.02.2013, 18:41
von CiceroOWL
75,78 : 100 x70 =53,05 kalendertäglich - Habe ich`mich verrechnet ?

vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/kranken-verletztengeld.pdf#search=%22Krankengeld%22

75,78 = 80% richtig ß

Davon 70% = 53,05 € gerundet. -SV Beiträge

siehe seite 68
alles ntürlich nur unter Vorbehalt und meine persönliche Meinung. Kollege Grampa könnte dazu mehr sagen

oder 75,78 = Regelentgelt
Davon 80 % = 60,62
Davon 70 % = 42,44 € Brutto KG ?

Verfasst: 15.02.2013, 20:21
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:75,78 : 100 x70 =53,05 kalendertäglich - Habe ich`mich verrechnet ?

vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/kranken-verletztengeld.pdf#search=%22Krankengeld%22

75,78 = 80% richtig ß

Davon 70% = 53,05 € gerundet. -SV Beiträge

siehe seite 68
alles ntürlich nur unter Vorbehalt und meine persönliche Meinung. Kollege Grampa könnte dazu mehr sagen

oder 75,78 = Regelentgelt
Davon 80 % = 60,62
Davon 70 % = 42,44 € Brutto KG ?
so wie in deinem Link berechnet wäre ich auch einverstanden !!!!
ich schreib jetzt nochmal das ganze Ding der RV ,vielleicht fällt dir oder deinem Kollegen etwas genaues dazu ein ,auf das ich mich dann berufen kann ,aber das was du geschrieben hast hat mir auch geholfen..Danke.
also:

Bruttoarbeitsentgeld = 3000 = 100 Regelentgeld
Berechnungsgrundlage nach Anpassung 75,78
Übergangsgeld nach Anpassung = 56,84
Krankengeld laut KK = 42,43 minus Sozialversicherung = 37,99
Krankengeld laut meiner RG = 56

Verfasst: 15.02.2013, 20:25
von CiceroOWL
Oben das Rundschreiben Seite 68 da ist es dargestellt

Verfasst: 15.02.2013, 20:37
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:Oben das Rundschreiben Seite 68 da ist es dargestellt

Ja genau ,da kommen aber nicht die 42,43 minus Sozialv. raus
oder sehe ich das falsch??

Verfasst: 15.02.2013, 20:51
von CiceroOWL
sind die 75,78 Regelentgelt oder die 80 % Bemessungsgrundlage?

Verfasst: 15.02.2013, 21:15
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:sind die 75,78 Regelentgelt oder die 80 % Bemessungsgrundlage?
Berechnungsgrundlage steht im Bescheid

Verfasst: 15.02.2013, 21:16
von CiceroOWL
Ergo?

Verfasst: 04.03.2013, 11:03
von MightyPig666
CiceroOWL hat geschrieben:Ergo?
ich habe jetzt meiner KK nahegelegt die Berechnung noch mal zu überprüfen ,aber das neue schreiben von denen ist identisch mit dem alten ,es wäre alles richtig berechnet .
Ich hatte das Rundschreiben von dir mit dem Hinweis Seite 68 dazu gelegt ,aber nix ist . Wenn ich den Überganggeldbescheid + die Berechnung der KK mal einscanne einscanne würdest du nochmal draufschauen ?
Danke
Gruß