Haushaltshilfe nach Kaiserschnitt
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Rossi,
na, dann bleibt es bei der Gretchenfrage - Folge der Entbindung oder akute Erkrankung - wie geschrieben, ich guck mal - ich bin immer mehr davon überzeugt, dass es die Entbindung sein muss, denn ohne Entbindung auch keinen Kaiserschnitt, oder - da wäre der logische Zusammenhang, aber wie wir alle wissen, nicht immer ist die Logik auch richtig.
Gruss
Guenterr
na, dann bleibt es bei der Gretchenfrage - Folge der Entbindung oder akute Erkrankung - wie geschrieben, ich guck mal - ich bin immer mehr davon überzeugt, dass es die Entbindung sein muss, denn ohne Entbindung auch keinen Kaiserschnitt, oder - da wäre der logische Zusammenhang, aber wie wir alle wissen, nicht immer ist die Logik auch richtig.
Gruss
Guenterr
günther der Kaiserschnitt ist eine Entbindung
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserschnitt
dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2010/block-o60-o75.htm
Bespr. v. 01/2.10.2009
http://de.wikipedia.org/wiki/Kaiserschnitt
dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/htmlgm2010/block-o60-o75.htm
Bespr. v. 01/2.10.2009
Kaisserschnitt = Entbindungsform > Folge = Krankheit > § 38 SGB V nicht § 24 c SGB V.Der Anspruch besteht demgemäß nach der Entbindung bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen solange, wie die Versicherte durch die Entbindung noch geschwächt und deshalb nicht zur Weiterführung des Haushalts in der Lage ist. Tritt als Folge der Entbindung oder unabhängig von ihr eine Krankheit ein, so ist die Krankheit kausal für die Verhinderung zur Weiterführung des Haushalts der Versicherten verantwortlich.
Hallo,Rossi hat geschrieben:@Czauderna
Zitat:
habe mich mal schlau gemacht - Kaiserschnitt wird als "Ausnahmefall" dem Bereich Schwangerschaft und Entbindung zugeordnet
Woher hast Du diese Aussage?
Hat ein Kollege dies so bestätigt oder gibt es hierzu ein Besprechungsergebnis oder gar ein Urteil?
nicht das ich wüsste - ich kenne es aus meiner Praxis, und weil es da ein normaler Vorgang ist, habe ich mich nicht um Gesetz oder Urteil gekümmert - ist das schlimm ?
Gruss
Czauderna
Tja Günter, Du siehst es doch hier gerade an der Diskussion.
Es wird ganz offensichtlich in der Praxis total unterschiedlich gemacht.
Unser Jochen spielt wieder den Knickerigen und meiert es mit Pauken und Trompeten ab.
Du spielst nicht den Knickerigen und machst es in der Praxis anders; Du hast es immer so gemacht. Okay!
Palim, palim; die Gretchenfrage ist daher, was ist richtig?
Vor allen Dingen, womit wird diese Vorgehensweise begründet?!
Unser Jochen schmeisst ja in der Regel ellenlange Texte ein, die meiner Ansicht nach, in der Regel die Geschichte nicht auf den Punkt bringt.
Es wird ganz offensichtlich in der Praxis total unterschiedlich gemacht.
Unser Jochen spielt wieder den Knickerigen und meiert es mit Pauken und Trompeten ab.
Du spielst nicht den Knickerigen und machst es in der Praxis anders; Du hast es immer so gemacht. Okay!
Palim, palim; die Gretchenfrage ist daher, was ist richtig?
Vor allen Dingen, womit wird diese Vorgehensweise begründet?!
Unser Jochen schmeisst ja in der Regel ellenlange Texte ein, die meiner Ansicht nach, in der Regel die Geschichte nicht auf den Punkt bringt.
Rossi, es geht nicht um Einfühlungsvermögen (das uns Männern in diesem Fall bei aller Mühe wohl doch komplett abgehen dürfte - im Gegensatz zum Verständnis einer schwierigen Situation), sondern darum, welche konkrete Diagnose seitens des Arztes als Grund für die HHH angegeben wurde (z.B. "Z.n. Sectio" oder "Wundheilungsstörung" oder oder oder).
Hatte ich ja schonmal auf Seite 1 geschrieben:
Hatte ich ja schonmal auf Seite 1 geschrieben:
Tritt als Folge der Schwangerschaft oder der Entbindung eine Krankheit ein, so ist sie für die Verhinderung zur Weiterführung des Haushalts des Versicherten verantwortlich.