danke Heinrich, das werde ich tun!heinrich hat geschrieben:Grundsatz: einnahmen aus Gewerbe werden über den letzten Einkommensteuerbescheid (STB) soooo lange angesetzt, bis ein neuer STB eingereicht wird.
Ausnahme: wird ein Gewerbe beendet, dann sind ab Folgetag auch die Einnahmen daraus NICHT mehr anzusetzen.
Die Sache ist hier, dass im STB ja Einkünfte aus 2 gewerbelichen Quellen stammen.
1. Sachverständiger
2. PV
So einen Fall hatte ich bisher erst 2 oder 3 mal zu beurteilen.
Mit den Kunden konnte ich erreichen, dass die Einnahmen aus PV nachgewiesen wurde , was sich im letzten STB ergab.
Der Rest war dann die Einnahmen aus dem anderern Gewerbe (hier Sachverständigensache), was ja ab Folgetag nach Ende nicht mehr anzusetzen ist.
In diesen Fällen wurde mit PV-Gewinn mit weniger als 385 mtl (basierend aufgrund des letzten STB minus anderers Gewerbe) nachgewiesen
ERGO: Familienversicherung war möglich.
SPRECHE mit der gesetzlichen KK. SPRECHENDEN Menschen kann man so unglaublich gut helfen.
Wie werden in so einem Fall Zinsgewinne/Dividenden angesetzt? Müssen hier zwangsweise die Zahlen aus der Vergangenheit herangezogen werden?
Hintergrund: Ich möchte alle meine Aktien bis Ende 2013 verkaufen und habe somit 2014 keine Dividenden mehr. Wenn ich dann anfallende realistisch geschätzte Zinsen für 2014 sowie die Einnahmen der PV-Anlage berücksichtige, werde ich deutlich unter 385 € monatlich liegen.
Gruß
lifboy