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Verfasst: 09.02.2013, 17:20
von Machts Sinn
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Verfasst: 09.02.2013, 20:46
von Czauderna
Hallo,
was sollte uns hindern auch dort zu schreiben?
Aber zumindest ich verspuere keinen Drang
danach.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.02.2013, 21:38
von Carola
Nur wenn es dort Sofas, Schokolade, warmen Punsch, Kuscheldecke
zusätzlich gibt, wechsel ich.
Hier weiss ich wer wie Tickt, ansonsten geh ich einfach und tue mir das nicht
an.
lg

Verfasst: 10.02.2013, 00:33
von roemer70
Hallo Carola,

wegen genau dieser SoFas will Machts Sinn hier ja nicht mehr aktiv sein. :wink:

Gruß
roemer70

Verfasst: 10.02.2013, 01:22
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.02.2013, 02:14
von roemer70
Für anderes kein Platz bleibt?
Lieber Machts Sinn, Du hast in diesem Forum mehr als 2.600 (!) Beiträge verfasst, das sind mehr als 5% aller Beiträge hier. Berücksichtigt man die Länge der Texte, dürfte Dein Anteil deutlich zweistellig sein.

Aufgrund Deiner Thesen und gewisser Äußerungen bist Du mehrfach angeeckt und standest auch in der Kritik. Meines Erachtens hast Du dies in Teilen auch so gewollt. Vielleicht, um Dich deutlich abzugrenzen, vielleicht, um eine Lagerbildung zu provozieren. Vielleicht liege ich auch völlig falsch - ich weiß es nicht und es spielt letztlich auch keine Rolle.

Jetzt zu schreiben, dass Du Dich hier gar nicht entfalten konntest, ist blanker Hohn.

Bislang hattest Du Dich von einer starken Seite gezeigt, aber diese "Abwerbeversuche" zum Abschied finde ich persönlich sehr schade.

Gruß
roemer70

Verfasst: 10.02.2013, 20:45
von Czauderna
Hallo,
und wie soll er sich wirklich entfalten können wenn ihm keine geeigneten "Partner" zur Verfügung stehen hier weiß er was er hat - hier kann er sich mit denen reiben, die er im Grunde seines Herzens doch vermissen würde.
Ich finde es gut, dass er wieder schreibt.
Gruss
Czauderna

Fallentwicklung

Verfasst: 12.02.2013, 13:04
von CiceroOWL
http://www.123recht.net/Krankengeld-Aus ... 2__p3.html

Mal für alle die es intressiert.

Übrigens aufgrund des ALG II Bezuges, soweit auch nur ein Teilbetrag ALG II gezahlt bezahlt wird besteht die Mitgliedschaft fort. Sofern es sich natürlich nicht um Zuschüsse handelt. Ergo Fortbestand der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a ALG II SGB V. Ist aber nur meine Meinung.

Verfasst: 12.02.2013, 13:17
von Czauderna
Hallo,
>Krankengeld Auszahlungsschein 1 Tag Lücke
Schnelligkeit ist in solchen Fällen Trumpf, denn sonst lässt die X Betroffene am ausgestreckten Arm "verhungern" - also telefonisch, aber nicht zu sanft ...

-- Editiert Moderator am 11.02.2013 08:38


für alle, die es interessiert - einmal dürft Ihr raten, von wem der Beitrag ist, der da in diesem Forum (also nicht hier), vom Moderator editiert wurde, und da wurde direkt "eingegriffen", nicht wie hier wo es erst nach Aufforderung geschah.
Nur mal so.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.02.2013, 14:11
von hedi
hallo Czauderna,

der Beitrag ist von Machts Sinn in einem anderen Forum. Warum lässt Du
uns rätseln?? :lol:

Gruß Hedi

Verfasst: 12.02.2013, 14:14
von CiceroOWL
Weil Sofas nerven...

Verfasst: 12.02.2013, 14:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.02.2013, 14:18
von CiceroOWL
Sind sie von berufswegen Erbsenzähler und das ist gut so..

Verfasst: 12.02.2013, 17:27
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:lohnt nicht Hedi,

das war nur Schadenfreude in Unkenntnis, dass der Mod. nur "AOK" durch "X" ersetzt hat - obwohl "AOK" sonst noch 14 mal vorkam.

Deshalb provokativ: sind Mods öfters "Kleingeister"?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
na ja, so bisschen Schadenfreude war da schon dabei, gebe ich auch zu, aber mir geht es ja nicht darum was der Moderator da "korrigiert" hat, sondern, dass er überhaupt korrigiert hat und zwar direkt und ohne großes bla,bla und deinen Protest habe ich auch nicht gefunden - was deinen Hinweis auf "Kleingeistigkeit"angeht - Du musst uns nix erklären, wir verstehen dich doch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.02.2013, 10:19
von CiceroOWL
http://www.123recht.net/Krankengeld-Aus ... 2__p3.html

Mal das neuste zur Info

Was ich mich jetzt alleridngs Frage ist, welches Urteil ist denn da nicht rechtsgültig. Das BSG Urteil ist rechtsgültig. Einzig der Schmu mit der Weitergewährung ist nicht rechtsgültig, weill sonst hätte das KG zurück gefordert werden müssen. Was es nicht wurde. Ergo ..

Ist nur meine Ansicht.

http://www.123recht.net/Krankengeld-Aus ... 2__p4.html

KG wird weiter gewährt