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Verfasst: 30.01.2013, 21:03
von Fannie
Der Krankengeldanspruch der KK reiß nicht ab, nur weil das Arbeitsverhältnis beendet ist (§§ 19 I, 48 I SGB V).
Die AU besteht seit dem 10.12.2012, zu einem Zeitpunkt als ich noch versicherte Arbeitnehmerin war, denn die Kündigung erhielt ich erst am 31.12.2012. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht an dem Tag, der auf die Vorlage der AU folgt (§46 I 2 SGB V).
Wenn der AG bei Krankheit nicht zahlt, weil er nicht kann oder nicht will, habe ich als Versicherte gleichwohl Anspruch auf Krankengeld.
Eine Krankengeldzahlung erst ab dem 43. Kalendertag (also nach 6 Wochen) ist nicht rechtens (§49 I Nr. 1 SGB V).
Ich habe zuerst lange im Internet recherchiert und bin dann auf eine Seite von einem RA gelandet der das so ähnlich formulierte und ich es nur auf mich umgemünzt habe.

Verfasst: 30.01.2013, 21:18
von Fannie
Vielen Dank, mir gehts schon besser, man fängt ja echt an zu zweifeln an sich und an der ganzen sache generell, ob die KK sogar recht hat etc.


@Czauderna: Vielen Dank das werde ich auch gleich machen!

@ Habssatt: Genau von guellich-doebler habe ich abgeschrieben!

Verfasst: 30.01.2013, 22:00
von Adler76
Kommt mir doch etwas bekannt vor :?

Typisch AOK.
Kämpfe um dein Recht!!!
Und lass dir von denen nix vorgaugeln.
Mir haben auch erzählt dass ich kein KG Anspruch hätte,da ja bereits Gekündigt wurde.

Das stimmt einfach nicht!!!
Und wenn die darauf bestehen,im recht zu sein.....lass dir das ganze doch mal Schriftlich geben :D

Und gehe da nicht alleine hin,sondern immer einen Zeugen mitnehmen.
Notfalls auch gleich zum Anwalt :wink:

Verfasst: 30.01.2013, 22:16
von roemer70
Hallo Fannie,

ich würde Dich bitten, den Bescheid doch einzuscannen (Namen geschwärzt) und hier zu verlinken. Einen Upload kannst Du z.B. hier machen: picr.de/
Sollte sich der Sachverhalt so wie von Dir geschildert darstellen, ist das eine nie gekannte Sauerei. Das Schreiben darf dann gerne als Mahnmal dienen.

Gruß
roemer70

Verfasst: 30.01.2013, 22:16
von broemmel
Haben wir schon den 1. April?

Die Begründung soll sein weil der Arbeitgeber gekündigt hat gibts kein Krankengeld?

Auf den rechtsmittelfähigen Bescheid bin ich wirklich gespannt.
Den bitte einstellen, da sind wohl mehrere neugierig.

Verfasst: 30.01.2013, 22:51
von reallyangry
roemer70 hat geschrieben:Hallo Fannie,

Sollte sich der Sachverhalt so wie von Dir geschildert darstellen, ist das eine nie gekannte Sauerei. Das Schreiben darf dann gerne als Mahnmal dienen.

Gruß
roemer70
Danke für die klaren Worte, Roemer.

@Fannie,
was die KK da veranstaltet, ist absolut nicht "funny"!!!!
(Das Wortspiel soll dich jetzt aufbauen!)
Vielleicht kein Aprilscherz sondern eher der Versuch, Narrenfreiheit in Dtschl. einzuführen.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 30.01.2013, 23:00
von Habssatt
Hallo Fannie

Eine Frage noch, aus Neugeier.

Deine außerordentliche Kündigung seitens deines Arbeitgebers, war ja mit
einer Auslauffrist zum 31.12.12 verbunden!? Ok, normalerweise gehört
da noch Abmahnung im Vorfeld dazu und mindestens zwei Wochen
vorher die Pflicht des Arbeitgebers die Info dass die Kündigung kommt.

Was Interessant zu wissen wäre, woher hat deine KK die Info dass du
wegen Fehlverhaltens gekündigt wurdest? Im Antrag auf Krankengeld
hast du solch eine Frage doch bestimmt weder gestellt bekommen noch beantwortet??



Gruß

Habssatt

Verfasst: 30.01.2013, 23:30
von roemer70
reallyangry hat geschrieben:Danke für die klaren Worte, Roemer.
Keine Ursache!
Unabhängig davon, wie die AOK NO nun reagiert, würde ich auch über die Einschaltung der Presse nachdenken. So etwas sage ich nicht einfach so. Aber diese Dreistigkeit macht mich wütend... und wohl nicht nur mich. So wie bislang geschildert, ist das ja auch eine eindeutige Kiste. Warten wir mal ab, ob Fannie uns das Schreiben hochlädt.

Verfasst: 31.01.2013, 07:32
von Krankenkassenfee
Hallo Habssatt,
bei einer fristlisen Kündigung bedarf es keiner Abmahnung.
Allerdings muss dafür schon was Schwerwiegendes vorgefallen sein.

Und ich finde das Verhalten der Kasse ungesetzlich, dagegen sollte man auf jeden Fall vorgehen (Widetspruch und mehr). Die Rechtslage ist eindeutig. Krankengeld ruht nur solange Entgeltfortzahlung gezahlt wird. Und der Krankengeldanspruch besteht nach § 192 SGBV.

LG, Fee

Verfasst: 31.01.2013, 09:42
von Fannie
Es ist nichts schwerwiegendes vorgefallen!
Ich habe nach deren Meinung Abmahnungen erhalten (die aber nur mündlich waren) und was mir vorgeworfen wurde ist lächerlich! Ich wäre unfreundlich zu Patienten gewesen, wann und wie konnte man mir aber nie beantworten. Ich würde zu selten ans Telefon gehen und mich vor Überstunden drücken! (ich habe vorher 7 Jahre bei einem Neurologen gearbeitet und so etwas habe ich noch nie vorgeworfen bekommen!).

Soweit zu meiner Verteidigung, ich habe nichts gestohlen o.ä.

Das mit dem Upload des Formulars werde ich heute Nachmittag machen, denn ich muß gleich los zur Therapie.

Vielen Dank an alle, die mir Mut machen! Das gibt echt Hoffnung!

Verfasst: 31.01.2013, 11:03
von Habssatt
Hallo Funnie

Du brauchst dich hier für gar nix zu Verteidigen, das mit der Kündigung ist eine andere Baustelle,
bezüglich AA und dem § 144 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB III

Jetzt gilt es erst mal deine Ansprüche auf Krankengeld zu sichern. Hmm, normalerweise wäre
hier bestimmt schon ein Schreiben einer anderen Person mit dem Kürzel MS.

Ich habe dein Schreiben der AOK gesehen, komischerweise ist es jetzt wieder weg???

Die rechtliche Grundlage auf was sich die Krankengeldverweigerung stützt fehlt gänzlich
Der hinwies dass du Widerspruch einlegen kannst ist alles, nur auf was?

Ich kann nur eine Schnellempfehlung geben: Sollte ein Sozialgericht in deiner nähe sein
selbst sofort dort hin fahren und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen,
ansonsten per Fax und Schriftlich hinterher.

Deine Ansprüche gelten erst am Tag des eingangs beim Sozialgericht.Was danach von Seiten der AOK kommt bleibt ab zu warten.Für dich bleibt die Sache Kostenlos.


@Fee
Im Arbeitsrecht versteht man unter einer Abmahnung eine Beanstandung der Leistung des Arbeitnehmers mit gleichzeitiger Androhung der Kündigung für den Fall der Wiederholung. Dem Arbeitnehmer soll das Fehlverhalten klar gemacht und ihm so auch die Gelegenheit zur "Besserung" gegeben werden. Die vorherige eindeutige Abmahnung ist in der Regel eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung.

10 Jahre Lehre beim Schwiegervater ( Gott hab ihn Selig) Betriebsratsvorsitzender/ Gesamtbetriebsrat.

Gruß

Habssatt

Verfasst: 31.01.2013, 17:56
von Fannie
Ja ich fand die geschwärzten Namen noch nicht schwarz genug, daher hatte ich es wieder gelöscht aber nun noch einmal das Formular der AOK.

Bild

Ich habe von der AOK noch eine antwort erhalten, das mein Widerspruch eingegangen ist und sie nur noch auf die Unterlagen meines AG wartet, kann ich doch Hoffnung haben?

Verfasst: 31.01.2013, 18:36
von Fannie
Sorry, ich stell mich wohl zu doof an!

Nochmal die Verweigerung der AOK.

Bild

Verfasst: 31.01.2013, 19:04
von reallyangry
Hallo Fannie,
der Schrieb ist das Papier nicht wert, auf das er gedruckt ist.
Das sieht aus, als haben die Widerspruch und Anhörung "einfach mal so zusammengeworfen"...Frei nach dem Motto, das wird schon gut gehen.
(für die Kasse).
Da es kein Bescheid ist, brauchst du dir wegen der 1-Monats - Frist keine Sorgen machen. Da es an Rechtsgrundlage fehlt, sowieso nicht.
Mach mal einen Termin mit der Unabhängigen Patientenberatung und lege denen das vor. Denen wird es nicht schwerfallen, etwas entsprechendes zu schreiben. Oder mach das, was HabsSatt vorgeschlagen hat.
Der Wisch ist haarsträubend.

Und das der TÜV diese AOK auch noch bewertet, soll die wohl besonders vertrauenserweckend und qualifiziert machen!?????
Da hat man offentsichtlich einen Getriebeschaden übersehen!

LG
ReallyAngry

Verfasst: 31.01.2013, 19:08
von Carola
Sollte das kein Fake sein, was ich nicht glaube.....
Hölle, Liebe AOK was hast du den nun wieder verbrochen ?
Arbeiten nur noch 1 € Jober bei euch ?
Oder wollt ihr der AOK-NW , AOK-NO den Rang ablaufen ?
Irgendwie kommt es mir vor als wenn ihr selbst euren Arbeitsplatz mit
aller macht loswerden wollt.
Dumme Frage AOK ?
Mit was wollt ich den noch Werben ?

Wir Zahlen nichts..darauf verlasst euch !
Wir sind kreativ !

Schämt euch.

Normal würde ich die Ausage erwarte..
Bei der AOK-NO gibt es diese Aussage nicht, wird es auch nicht geben, da
Rechtswidrig !
Das es Rechtswidrig ist könnt ihr ja zugeben, oder kommt jetzt wieder..

Zu Laufenden Verfahren nehmen wir keine Stellung..
Da wir dann doof, und dumm, darstehen, wir machen das wie Helmut Kohl
.. Aussitzen.

Ich glaube immer jemand der einen Fehler eingesteht..

Nur damit ...ach was solls, hab kein Bock mehr drauf, ihr macht euer Ding ja eh weiter.

Keine Eier in der Hose um zu antworten. Warum können das andere Krankenkassenvertreter ? nur ihr könnt das nicht.
Schämt euch.
Schade um die Mitarbeiter die Ihr habt, die ihren Job nach Vorschrift machen, und reinzieht in den Sumpf.