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Verfasst: 07.02.2013, 08:33
von Idefix
roemer70 hat geschrieben:Einer dieser wunderschönen Begriffe nennt sich "Betriebsprüfung".
Info für Dich, dies nennt sich eine
"Sozialprüfung"
Eine " Betriebsprüng" ist eine Steuerprüfung, dies vom
Finanzamt durchgeführt wird.
Und beide habe ich mit Kaffee bei Laune gehalten.
Noch Fragen?
Verfasst: 07.02.2013, 10:21
von broemmel
Wie sich das schimpft ist ja egal.
Komisch nur das sich die Leute bei der Rentenversicherung Betriebsprüfer und nicht Sozialprüfer nennen
Wichtig ist der Inhalt. Die Prüfung erfolgt nach § 28p SGB IV Prüfung bei den Arbeitgebern.
Und da werden auch solche Sachverhalte wie geschildert überprüft.
Verfasst: 07.02.2013, 11:00
von Idefix
broemmel hat geschrieben:
Und da werden auch solche Sachverhalte wie geschildert überprüft.
Wirst lachen, sie haben auch nur das überprüft, geringfügige hat sie nicht Interessiert. Wird sich aber ab 2013 bestimmt ändern, denn da werden diese Zeiten bei der "Rente" berücksichtigt.
Und jetzt bitte nicht weiter stören, bin Krank geschrieben.
PS: kürzlich stand ein Arbeitgeber in Pforzheim vor Gericht, er hat eine Schattenbuchhaltung für seine Aushilfen geführt, halbe halbe, da kam dann eine Nachzahlung von über 200T raus, plus Strafe.
Verfasst: 07.02.2013, 23:13
von roemer70
So, den Schalk vor die Tür gesetzt und nochmal ernsthaft.
Wer meint, dass man mit einer
scheinbaren Anstellung beim Ehegatten einen guten Weg geht, wird vermutlich auf der Nase landen.
Wenn, dann richtig und ordentlich. Was das bedeutet, kann ein Steuerberater am besten erklären.
@Idefix: Gut für Euch, dass die Prüfungen glatt gingen. Oft genug läuft es anders...
Verfasst: 08.02.2013, 04:31
von Idefix
roemer70 hat geschrieben:
Was das bedeutet, kann ein Steuerberater am besten erklären.
@Idefix: Gut für Euch, dass die Prüfungen glatt gingen. Oft genug läuft es anders...
Hat alles seine Richtigkeit.
Verfasst: 08.02.2013, 08:58
von Idefix
roemer70 hat geschrieben:
Wer meint, dass man mit einer scheinbaren Anstellung beim Ehegatten einen guten Weg geht, wird vermutlich auf der Nase landen.
Deine
scheinbaren Anstellung, die Du hier äusserst, ist sowas von daneben.
Natürlich ist das keine
Vollbeschäftigung von 35 oder 40 Stundenwoche.
Meine Stunden bewegen sich zwischen 10/14 Stunden in der Woche, wenn überhaupt.
Dabei habe ich auch Löhne zu bearbeiten, auch Aushilfen (geringfügig).
An und Abmelde bei der KK. Der Arbeitgeber führt dann monatlich die Sozialabgaben an die KK ab, die der Arbeitgeber (damals) angiebt, heute an die Knappschaft.
Die KK überprüft nur einmal im Jahr die Person anhand der Vers.Nr.
Die KK hat Monate schön kassiert, bis es dann zur Überprüfung am Jahresende kam. Dann kam ein Schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, diese Person ist bei uns nicht versichert, na toll.
Ich rufe dann beim Arbeitsamt an, Stelle für Arbeitgeber, die Dame sagte, sie dürfen nicht alles glauben was die so ihnen erzählen.
Diese Aushilfe war eine Alleinerziehende mit einem Kind, Antrag auf ALG hatte sie auf dem Amt nicht abgegeben, somit auch nicht Versichert.
Was das für ein Theater war kann sich bestimmt jeder vorstellen.
Da ich den Vater des Kindes kenne, habe ich ihr die Knarre auf die Brust gesetzt und gesagt, morgen früh bist du auf dem Amt um 9°° Uhr, Termin hatte ich ausgemacht. Wenn du nicht hingehst, dann sage ich es dem Vater des Kindes, dass sein Kind nicht Versichert ist.
Täglich kommen "Frauen" und wollen bei uns arbeiten, meine Frau sagt: Nein, ich mache alles alleine, lasse mich nicht mehr beklauen und anlügen.
Ich bin noch am überlegen ob ich nicht doch noch ein Buch schreiben soll, Material gibts genug.
Verfasst: 08.02.2013, 10:18
von roemer70
Idefix hat geschrieben:Deine scheinbaren Anstellung, die Du hier äusserst, ist sowas von daneben.
Wieso daneben, Idefix?
Damit kannst doch ausdrücklich nicht Du gemeint sein, da die Prüfungen bei Euch doch glatt liefen.
Mir ging es um eine Warnung, dass man nicht voreilig den Ehegatten "anstellen" soll, damit dieser aus der PKV in die GKV kommt. Hier gibt es etliches zu beachten. Und manche denken sich, dass sie ein "Scheinarbeitsverhältnis" schaffen können, ohne dass dieses auffliegt. Erfahrungsgemäß in der Gleitzone (knapp über der Vers.pflicht), damit die Beiträge nicht so hoch sind. Und nachher fällt dann auf, dass es weder einen Arbeitsvertrag gibt, noch Arbeitsleistung erbracht wurde...
Idefix, nochmals: Fühle Dich bitte nicht davon angesprochen, wenn bei Dir alles echt läuft!
Und dass eine Beschäftigung in der Gleitzone grds. Vers.pflicht hervorruft, ist auch unstrittig.
Gruß
roemer70
Verfasst: 08.02.2013, 13:07
von anjafreudenkind
Hallo,
da hat ja meine harmlose Anfrage Einiges ausgelöst und ich muss zugeben, ich habe daraus, auch mit Guuglehilfe, etwas gelernt.
roemer70 hat geschrieben:Und manche denken sich, dass sie ein "Scheinarbeitsverhältnis" schaffen können, ohne dass dieses auffliegt.
...
Und nachher fällt dann auf, dass es weder einen Arbeitsvertrag gibt, noch Arbeitsleistung erbracht wurde...
Ohne Arbeitsvertrag grenzt (ist?) dies ja nicht nur an Betrug, sondern auch an Dummheit. Wie im Einzelfall allerdings die Arbeitsleistung geprüft wird, kann ich mir teilweise schwer vorstellen. Stichwort Homeoffice.
Auf jeden Fall ist das erste Ziel eine sozialversicherungspflichtige (korrekte!) Anstellung zu finden.
Verfasst: 08.02.2013, 13:39
von broemmel
Jeder der arbeitet kann auch irgendeine Arbeitsleistung nachweisen. Das bleibt dann Sache des Betriebsprüfdienstes.
Verfasst: 08.02.2013, 13:45
von CiceroOWL
Japp
Verfasst: 08.02.2013, 14:00
von Idefix
anjafreudenkind hat geschrieben:Ohne Arbeitsvertrag grenzt (ist?) dies ja nicht nur an Betrug, sondern auch an Dummheit.
So ist es.
Verfasst: 08.02.2013, 14:58
von Idefix
anjafreudenkind hat geschrieben:Wie im Einzelfall allerdings die Arbeitsleistung geprüft wird, kann ich mir teilweise schwer vorstellen. Stichwort Homeoffice.
Es gibt ja nicht nur "Homeoffice" es gibt auch einen "Homeherd" ich koche für mein Leben gerne.
Verfasst: 08.02.2013, 16:29
von roemer70
anjafreudenkind hat geschrieben:Auf jeden Fall ist das erste Ziel eine sozialversicherungspflichtige (korrekte!) Anstellung zu finden.
Hallo Anja,
und wenn das Arbeitsverhältnis "korrekt" ist, dann spielt es auch keine Rolle, ob beim Ehegatten, Bruder, Onkel oder wem auch immer.
Wichtig war halt nur herauszustellen, dass man bei einer "einfachen Scheinbeschäftigung" innerhalb der Familie (aber natürlich auch außerhalb!) sich auch ganz einfach jede Menge Ärger ins Haus holen kann.
Das ist uns jetzt wohl gelungen.
Viel Erfolg bei der Suche!
roemer70