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Verfasst: 03.01.2013, 15:39
von Untertan
Hallo Bully,

Ich habe mündlich bei mehreren Mitarbeitern und einem Berater konkret gefragt.
Zu diesem Thema wollte sowieso NUR meine eigene GKV Stellung nehmen und andere "dürfen" angeblich sowieso keine Auskunft geben wenn man dort nicht Mitglied ist.(Das erklär mir einer mal da ja überall die selben Gesetze gelten)
Eine direkte Antwort bekam ich aber von Niemanden.
Wenn mir außerdem mündlich keiner Asukunft geben will wieso sollte ich dann nochmal schriftlich anfragen ?
Wo ich wieder beim Thema bin,hier finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/freiwillig.htm gibt es ein Urteil dass wiederrum das Gegenteil behauptet und sagt dass so wortwörtlich:

"Nach dem Beschluss des XY kann der Zahlbetrag einer privaten Lebensversicherung nicht zur Bemessung von Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwilliger Mitgliedschaft herangezogen werden kann"

Das heißt umso mehr man liest desto weniger kommt man der Sache näher. :shock:
Ich glaube trotzdem dass die andere Gesetzgebung weiter oben in diesem Thread die richtige ist.

Grüße Untertan

Verfasst: 03.01.2013, 17:06
von Bully
Untertan hat geschrieben:
Aber viel mehr geht es darum dass man etwas privat angespartes nicht am Ende noch bereuen muss.

Eine direkte Antwort bekam ich aber von Niemanden.



Hallo Untertan,




was Du meinst, ist dieses Urteil

lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE110004362%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

vorsorge-und-finanzen.de/urteil-krankenkasse-durfte-beitrag-nicht-erhoehen.html

und dazu der Bund der Steuerzahler,

http://www.steuerzahler-nrw.de/Satte-Be ... index.html

Zitat
„Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann zudem bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf rückwirkende Neuberechnung der Beiträge seit Januar 2009 stellen“, erklärt Heinz Wirz, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW. „Berufen Sie sich dabei oder bei einem Widerspruch auf das Urteil des Sozialgerichts München, das im Detail noch beitragszahlerfreundlicher ist.“ Der Verband rät, einem Ruhen des eigenen Verfahrens angesichts der noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtslage zuzustimmen, um nicht selbst vor das Sozialgericht ziehen zu müssen. Musterschreiben und eine ausführliche Informationsschrift können kostenlos heruntergeladen werden.

oder dazu das

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 66008.html

Gruß Bully

Verfasst: 03.01.2013, 17:38
von Untertan
Ja,genau.Das sind einzelne Gerichtsurteile aber leider gibt es noch kein
festes allgemein geltendes Urteil.
D.h für mich solange der Gesetzgeber das nicht geregelt hat muss man immer damit rechnen vor Gericht ziehen zu müssen falls man sich auf sowas berufen möchte und das wird teuer.
Ohne einen Anwalt geht es also immer noch nicht.Zumindest um sich im Einzelfall genau zu erkundigen wie hoch die Beiträge momentan wären.
Im Zweifelfall würd ich im Moment davon ausgehen dass private Verischerungen herangezogen werden.





Grüße Untertan

Verfasst: 03.01.2013, 22:11
von heinrich
hallo Untertan,

warum man manchmal keine konkrete Auskunft bekommt, liegt oftmals daran, wenn man keine konkrete Frage stellt oder bei jemanden der nicht zuständig ist. Manchmal sind die Frage auch so kompliziert, dass man bei seiner KK mit dem Teamleiter des Bereiches (des zuständigen Bereiches ) sprechen muss.

Allein schon Deine Frage eingangs gibt mir Fragen auf.
Du schreibst von einer Kapitallebensversicherung, dann wiederum von Renten daraus.

Beides (1. Kapitalsierung) und 2. Rentenwahlrecht ist in einer freiwilligen Versicherung beitragspflichtig. Nicht jedoch in einer Pflichtversicherung.

In einer freiwiligen Versicherung ist beides jedoch unterschiedlich beitragspflichtig.

Ob Du jetzt (z.B. bei Rentenbeginn der gesetzlichen Rente)
freiwillig versichert bleibt (hier besteht ja Beitragspflicht für die private Versicherung) oder eine Pflichtversicherung besteht ist allleine schon höchstkompliziert und kann von einem Mitarbeiter (auch noch von einer anderen KK, wo Du ja wohl auch schon angerufen hast) kaum beantwortet werden, da er den Versicherungsverlauf und Vorversicherungszeiten NICHT vor Augen hat.

Schau Dir einfach hierzu einmal § 5 Abs. 1 Nr 11 SGB V an.

Noch eines: es sagte einmal ein Richter zu einem Selbstständigen, dass dieser sich nicht beschweren soll. Ob er denn der einzige in Deutschland wäre, der ALLE Einnahmen, die er hat, sich auch im Einkommensteuerbescheid wieder zu finden war.
Mehr möchte ich über die Möglichkeiten von Selbstständigen nicht schreiben.

Verfasst: 04.01.2013, 01:53
von KKA
heinrich hat geschrieben:hallo Untertan,

noch eines: es sagte einmal ein Richter zu einem Selbstständigen, dass dieser sich nicht beschweren soll. Ob er denn der einzige in Deutschland wäre, der ALLE Einnahmen, die er hat, sich auch im Einkommensteuerbescheid wieder zu finden war.
Mehr möchte ich über die Möglichkeiten von Selbstständigen nicht schreiben.

Hallo Heinrich,

unterstellt der Richter pauschal, dass Selbstständige ihre gesamten Einnahmen grundsätzlich nicht erklären? Eine gewagte Aussage.

Der Begriff 'Selbstständige' wäre m.E. dringend zu differenzieren, da die bestehende Gesetzeslage eine gerechte Beitragsgrundlagenbeurteilung nicht zulässt. Zu unterscheiden wären z.B. ein selbstständiger Versicherungsmakler mit sehr hohem (Durchschnitts-) Einkommen (und damit die Möglichkeit besitzt, für den Ruhestand großzügig vorzusorgen), und ein selbstständiger Handwerker, der mit seinen Einkünften gerade so über die Runden kommt und vielleicht eine Lebensversicherung zur Aufbesserung seiner spärlichen Rente abgeschlossen hat.

Bedenkt man zusätzlich noch, dass unsere 'Eliten' (Politik, Wirtschaft, Großverdiener usw.) weitgehendst keine Beiträge in die GKV einzahlen, schließt sich der Kreis der Ungerechtigkeit.... ist aber ein anderes Thema.

Verfasst: 04.01.2013, 03:29
von Untertan
heinrich hat geschrieben:Noch eines: es sagte einmal ein Richter zu einem Selbstständigen, dass dieser sich nicht beschweren soll. Ob er denn der einzige in Deutschland wäre, der ALLE Einnahmen, die er hat, sich auch im Einkommensteuerbescheid wieder zu finden war.
Mehr möchte ich über die Möglichkeiten von Selbstständigen nicht schreiben.

Das ist absolut zynisch.
Wie KKA schon beschrieben ist die Verrentung der Politiker,Beamten dagegen ein absoluter Schlag ins Gesicht.
Was ich hiermit darstellen wollte ist dass man als Selbstständiger durch solche Gesetze in Zukunft mit 90% Sicherheit schon vor dem Sozialamt steht da einem von "ein wenig" Rente noch ein großer Teil weggenommen wird.Da die KV-Beiträge vorraussichtlich höher werden und die Pflegebeiträge mit absoluter Sicherheit ist das Fakt und unumgänglich da es wirklich so gut wie Niemanden gibt der soviel zurücklegen kann.
Mehr als sparen kann man nicht und wenn selbst der Kit aus den Fenstern gekratzt ist ziehts gewaltig...

Noch mal zu der "Beratung" meiner GKV:
Wenn jemand ein Leben lang von mir monatlich ein großem Teil meines Einkommens bekommt hab ich jawohl das Recht darauf wenigstens annähernd eine Antwort zu bekommen auf eine Frage die für jemanden der sich auskennt absolut kein Problem ist.
Es war kein Unwissen - es war der Unwille das Risiko einzugehen einen Kunden zu verlieren oder in einem schlechten Licht zu erscheinen.
Jeder hat die Möglichkeit sich nochmal bei höherer Stelle zu erkundigen sich das ganze bei einem Termin genau anzuschaun.Doch die Antwort war sofort - Nein,keine Info.



Gruß Untertan

Verfasst: 04.01.2013, 09:30
von Sportsfreund
Untertan hat geschrieben:Das ist absolut zynisch.
Wie KKA schon beschrieben ist die Verrentung der Politiker,Beamten dagegen ein absoluter Schlag ins Gesicht.
Wo hier nun die Ungerechtigkeit (alleine in Bezug auf die GKV) sein soll, das erklär mir mal. Auch diese "Elite" muss ALLE Einkünfte für die Beitragsberechnung für eine freiwillige Mitgliedschaft heranziehen. = so wie beim Selbständigen. Beide Personenkreise ("Elite" + Selbständige) haben die Wahlmöglichkeit für PKV oder GKV (wenn auch mit anderen Vorzeichen; DA liegt -wenn- die Ungerechtigkeit).
Untertan hat geschrieben:Was ich hiermit darstellen wollte ist dass man als Selbstständiger durch solche Gesetze in Zukunft mit 90% Sicherheit schon vor dem Sozialamt steht da einem von "ein wenig" Rente noch ein großer Teil weggenommen wird.Da die KV-Beiträge vorraussichtlich höher werden und die Pflegebeiträge mit absoluter Sicherheit ist das Fakt und unumgänglich da es wirklich so gut wie Niemanden gibt der soviel zurücklegen kann.
Mehr als sparen kann man nicht und wenn selbst der Kit aus den Fenstern gekratzt ist ziehts gewaltig...
"ein wenig" Rente führt auch bei Arbeitnehmern zum Sozialamt. Es kommt einfach generell drauf an, wieviel in der Zeit der Erwerbsphase für die Altersvorsorge zurückgelegt wurde.
Den Satz verstehe ich nicht: "...da die KV-Beiträge vorauss. höher werden...". Höher als die Rente? die Kapitalabfindung? Die KV macht derzeit 14,9 % vom Einkommen aus. Damit können die KV-Beiträge gar nicht höher sein, als das erzielte Einkommen. Denn dann müsste der Satz ja über 100% liegen.
Untertan hat geschrieben:Noch mal zu der "Beratung" meiner GKV:
Wenn jemand ein Leben lang von mir monatlich ein großem Teil meines Einkommens bekommt hab ich jawohl das Recht darauf wenigstens annähernd eine Antwort zu bekommen auf eine Frage die für jemanden der sich auskennt absolut kein Problem ist.
Es war kein Unwissen - es war der Unwille das Risiko einzugehen einen Kunden zu verlieren oder in einem schlechten Licht zu erscheinen.
Jeder hat die Möglichkeit sich nochmal bei höherer Stelle zu erkundigen sich das ganze bei einem Termin genau anzuschaun.Doch die Antwort war sofort - Nein,keine Info.
Da geb ich Dir absolut Recht. Wo, wenn nicht bei einer (sogar seiner eigenen) KK, sollte sich ein Bürger sonst über diese Fragen erkundigen? Und wenn die Fragestellung ggf. verwirrend sein sollte, so kann der KK-Mitarbeiter ja jederzeit nachfragen, oder?

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 04.01.2013, 14:46
von KKA
Sportsfreund hat geschrieben:
Untertan hat geschrieben:Das ist absolut zynisch.
Wie KKA schon beschrieben ist die Verrentung der Politiker,Beamten dagegen ein absoluter Schlag ins Gesicht.
Wo hier nun die Ungerechtigkeit (alleine in Bezug auf die GKV) sein soll, das erklär mir mal. Auch diese "Elite" muss ALLE Einkünfte für die Beitragsberechnung für eine freiwillige Mitgliedschaft heranziehen. = so wie beim Selbständigen. Beide Personenkreise ("Elite" + Selbständige) haben die Wahlmöglichkeit für PKV oder GKV (wenn auch mit anderen Vorzeichen; DA liegt -wenn- die Ungerechtigkeit).
Hallo Sportsfreund,

unterschwellig entnehme ich Deinen Zeilen, dass (wiedereinmal) unterstellt wird, das die 'böse' GKV die durchaus bestehenden Ungerechtigkeiten zu verantworten hätte. Aber nachwievor ist die Gesundheitspolitik im Hause Bahr für die entsprechenden Gesetze zuständig, nicht die GKV.
Du hast Deine Frage bereits selbst beantwortet: Die real greifbare Ungerechtigkeit ist die Wahlmöglichkeit der Besserverdienenden, sich aus der GKV zu verabschieden. Noch gravierender, der Beamtenstatus erlaubt keine GKV Mitgliedschaft. Zusammengenommen entgehen damit dem Solidarsystem etliche Milliarden. DAS ist in der Tat eine himmelhochjauchzende Ungerechtigkeit.
Konkret auf den vorliegenden Fall bezogen, ist es m.E. ungerecht, dass der 'kleine' Handwerker (wenn dem fallbezogen so ist, wenn nicht, dann zumindest im Grundsatz) der Beitragspflicht auf Erspartes bzw. Einnahmen aus einer Lebensversicherung in gleicher (prozentualer) Höhe unterliegt, wie der o.g. gut verdienende Versicherungsmakler. Ist doch nachvollziehbar.

Verfasst: 04.01.2013, 14:51
von roemer70
KKA hat geschrieben:Noch gravierender, der Beamtenstatus erlaubt keine GKV Mitgliedschaft.
Hallo KKA,

das ist so nicht ganz richtig.
Der Beamtenstatus bedeutet keine Versicherungspflicht. Aber wenn die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung gegeben sind (Vorversicherungszeit), können auch Beamte durchaus in der GKV bleiben. Dass dies nur in wenigen Fällen sinnvoll ist, da die Beihilfeansprüche größtenteils ungenutzt bleiben und der Dienstherr keinen Zuschuss zu den KK-Beiträgen zahlt, steht auf einem anderen Blatt...

Gruß
roemer70

Verfasst: 04.01.2013, 15:34
von broemmel
Was ist denn jetzt das Problem hier?

Die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten für einzelne Personengruppen? (Beamte, selbständige, Politiker??)

Oder die Beitragsberechnung in der GKV nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Die wird durch das Bruttoeinkommen bestimmt)?

Da die Berechnung prozuental erfolgt ist die Belastung überall gleich. Unbestritten fällt es Personen mit höherem Einkommen leichter diese Last zu tragen. Keine Frage.

Und die GKV ist für alle Personengruppen da die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen.
Verfasst am: Fr Jan 04, 2013 2:46 pm Titel:

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Sportsfreund hat folgendes geschrieben::
Untertan hat folgendes geschrieben::
Das ist absolut zynisch.
Wie KKA schon beschrieben ist die Verrentung der Politiker,Beamten dagegen ein absoluter Schlag ins Gesicht.

Wo hier nun die Ungerechtigkeit (alleine in Bezug auf die GKV) sein soll, das erklär mir mal. Auch diese "Elite" muss ALLE Einkünfte für die Beitragsberechnung für eine freiwillige Mitgliedschaft heranziehen. = so wie beim Selbständigen. Beide Personenkreise ("Elite" + Selbständige) haben die Wahlmöglichkeit für PKV oder GKV (wenn auch mit anderen Vorzeichen; DA liegt -wenn- die Ungerechtigkeit).



Hallo Sportsfreund,

unterschwellig entnehme ich Deinen Zeilen, dass (wiedereinmal) unterstellt wird, das die 'böse' GKV die durchaus bestehenden Ungerechtigkeiten zu verantworten hätte. Aber nachwievor ist die Gesundheitspolitik im Hause Bahr für die entsprechenden Gesetze zuständig, nicht die GKV.
Die Frage war ganz einfach wo die Ungerechtigkeit sein soll, wenn bei der freiwilligen Versicherung alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Alle werden da gleich behandelt.

Da ist nix unterschwelliges bei.

Verfasst: 04.01.2013, 15:38
von Untertan
Sportsfreund hat geschrieben: Wo hier nun die Ungerechtigkeit (alleine in Bezug auf die GKV) sein soll, das erklär mir mal. Auch diese "Elite" muss ALLE Einkünfte für die Beitragsberechnung für eine freiwillige Mitgliedschaft heranziehen. = so wie beim Selbständigen. Beide Personenkreise ("Elite" + Selbständige) haben die Wahlmöglichkeit für PKV oder GKV (wenn auch mit anderen Vorzeichen; DA liegt -wenn- die Ungerechtigkeit).
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Ich weiß nicht ob man das erwähnen muss oder warum da einfach so drüber weggegangen wird:
Soll ich hier jemandem wirklich erklären dass es höchst ungerecht ist eine Garantierte Rente zum bekommen die beinahe dem Gehalt während der Dienstzeit entspricht als Beamter der beim Staat angestellt ist ?
Und das obwohl diese Beamten nie einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln.Das hat sicherlich eher was mit der Gesetzgebung zu tun und weniger mit der GKV.Aber im Grunde ist ja ALLES nur eine Sache der Gesetzgebung.

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"ein wenig" Rente führt auch bei Arbeitnehmern zum Sozialamt. Es kommt einfach generell drauf an, wieviel in der Zeit der Erwerbsphase für die Altersvorsorge zurückgelegt wurde.
Den Satz verstehe ich nicht: "...da die KV-Beiträge vorauss. höher werden...". Höher als die Rente? die Kapitalabfindung? Die KV macht derzeit 14,9 % vom Einkommen aus. Damit können die KV-Beiträge gar nicht höher sein, als das erzielte Einkommen. Denn dann müsste der Satz ja über 100% liegen.

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Bin teiweise einverstanden : JEDER hat so seine finanziellen Probleme.
Ich bin aber SELBSTSTÄNDIGER und bezahle den DOPPELTEN Satz in die GKV obwohl ich nicht doppelt verdiene.Die Wirtschaft gibt nicht mehr her.
Was ich meinte das der Satz höher wird ist dass er in Zukunft durch demographischen Wandel ect. und event. Arbeitslosigkeit,Inflation ect.
garantiert steigen wird.

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Da geb ich Dir absolut Recht. Wo, wenn nicht bei einer (sogar seiner eigenen) KK, sollte sich ein Bürger sonst über diese Fragen erkundigen? Und wenn die Fragestellung ggf. verwirrend sein sollte, so kann der KK-Mitarbeiter ja jederzeit nachfragen, oder?
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Einverstanden und so verwirrend ist das gar nicht.
Es geht ja um die derzeitige Gesetzeslage und nicht um die in 150 Jahren.
Ich verlange kein "Glaskugellesen" ^^




Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 04.01.2013, 15:54
von broemmel
Ich weiß nicht ob man das erwähnen muss oder warum da einfach so drüber weggegangen wird:
Soll ich heir jemandem wirklich erklären dass es höchst ungerecht ist eine Garantierte Rente zum bekommen die beinahe dem Gehalt während der Dienstzeit entspricht als Beamter der beim Staat angestellt ist ?
Und das obwohl diese Beamten nie einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.
Soll ich das hier jetzt noch genauer erklären müssen was daran ungerecht ist oder warum werden so merkwürdige Fragen gestellt.....
ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Geht es jetzt um Grundsätze der Beamtenversorgung? Oder gehts um die Krankenversicherung.

In der KV werden alle Personengruppen gleich behandelt.

Nebenbei, ich bin kein Beamter, aber das Beamtenverhältnis ist etwas besonderes. Daraus generieren sich Rechte und Pflichten die über das normale Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit hinaus gehen.

Gerne auch bei Wikipedia nachzulesen
Rechte der Beamten [Bearbeiten]Die deutschen Beamten haben dem Dienstherrn gegenüber eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet, u. a. zu einer dem Amt angemessenen Alimentation (Besoldung) und Unterstützung im Krankheitsfall (Beihilfe) sowie zur Gewährung einer angemessenen Pension, in der Gesetzessprache Versorgungsbezüge genannt, im Ruhestand.

Mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Ernennungsurkunde ist der Bewerber Beamter und wird alimentiert, d. h. er empfängt ab diesem Zeitpunkt Dienstbezüge (Besoldung). Der Einsatz des Beamten für die Wahrnehmung von Aufgaben wird als „Verwendung“ bezeichnet.

Eine Möglichkeit zur zwangsweisen Teilzeitbeschäftigung, wie im Landesbeamtengesetz Niedersachsens, ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes[9] nicht zulässig. Beamte haben das Recht, ihre Amts- und Dienstbezeichnung auch außerhalb des Dienstes zu führen.

Pflichten der Beamten [Bearbeiten]Beamte müssen nach Recht und Gesetz handeln (Gesetzestreue). Weisungen Vorgesetzter sind grundsätzlich zu befolgen (Gehorsamspflicht). Allerdings gibt es das Recht und die Pflicht zur Beanstandung, der sog. Remonstration, falls ein Beamter meint, eine Weisung sei unrechtmäßig. Zu Beginn ihrer Laufbahn müssen Beamte einen Diensteid ablegen. Verstöße gegen Beamtenpflichten und auch Verstöße außerhalb des Dienstes, die das Ansehen schädigen könnten, werden, je nach Verfehlung, im außergerichtlichen Disziplinarverfahren oder/und gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Diese können im Extremfall zur Entfernung aus dem Dienst führen. Anweisungen dürfen nicht befolgt werden, wenn sie gegen Gesetze verstoßen, sie müssen nicht befolgt werden, wenn sie nicht dienstlichen Zwecken dienen.

Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). In einer neuen Entscheidung sieht das Verwaltungsgericht Düsseldorf jedenfalls für Beamte, die wie Lehrer nicht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, einen Streik aufgrund der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, als zwar unerlaubt, aber nicht mehr disziplinarrechtlich verfolgbar an.[10]

Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).

Die Beratungspflicht des Vorgesetzten seitens des Untergebenen ist ein weiterer Bestandteil der Beamtenpflichten. Beamte haben sich ferner mit voller Hingabe bzw. vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Das bedeutet, sie dürfen Nebentätigkeiten (insbesondere entgeltlichen) nur mit besonderer Genehmigung nachgehen. In den meisten Bundesländern ist die wissenschaftliche oder künstlerische Betätigung nicht genehmigungs-, wohl aber anzeigepflichtig. Ferner dienen sie dem ganzen Volk und nicht einer Partei; daraus folgt, dass sie bei Entscheidungen auch das Gemeinwohl zu wahren haben.
Und wenn es darum geht das Beamte nie einen Beitrag in die gesetzliche RV gezahlt haben, dieser Personenkreis erhält auch keine Rente der RV. Sondern eine Pension vom Staat.

Und bevor es weitergeht... die Bruttogehälter von Beamten sind niedriger als von Angestellten im öffentlichen Dienst in vergleichbarer Position.

Und damit ist auch wieder Ende für mich. Wenn der Staat wieder neu aufgebaut werden soll, wendet Euch doch bitte an den Bundestagsabgeordneten Eures Wahlbezirkes. Der ist dann für die gewünschten Änderungen zuständig.

Verfasst: 04.01.2013, 16:06
von Untertan
OK,lassen wir mal das mit den Beamten hier weg da es nichts mit der GKV zu tun hat.Man muss es halt so hinnehmen.
Alles andere ist aber plausibel wie ich finde.
Es geht hier im Prinzip noch nichtmal um soziale Gerechtigkeit denn dafür ist ja wieder keiner Zuständig.Nichtmal die Politiker wie es scheint...
Es geht aber wohl um das Recht auf Auskunft über den persönlichen Fall des Eintritts in die Rente und der damit anfallenden Beiträge.
Wenn meine KFZ-Versicherung irgendwas erhöhen will muss sie mir das ebefalls erklären und das macht sie auch weil ich ein Recht darauf habe.
Genauso muss das in der GKV auch sein.Das gehört zum Service.


Grüße Untertan

Verfasst: 04.01.2013, 16:26
von broemmel
Und da bin ich wieder ganz bei Dir.

Es gehört ausdrücklich zum Service eine Auskunft auf eine konkrete Frage zu geben. Die Auskunft begrenzt sich automatisch auf die jetzt geltende Rechtslage. Sollte auch kein Thema sein, die Glaskugel hat nunmal keiner.

Wenn ein Kundenberater dazu nicht in der Lage ist, muss er sich informieren oder jemanden heranholen der dazu in der Lage ist.

Verfasst: 04.01.2013, 16:59
von GerneKrankenVersichert
broemmel hat geschrieben:Und da bin ich wieder ganz bei Dir.

Es gehört ausdrücklich zum Service eine Auskunft auf eine konkrete Frage zu geben. Die Auskunft begrenzt sich automatisch auf die jetzt geltende Rechtslage. Sollte auch kein Thema sein, die Glaskugel hat nunmal keiner.

Wenn ein Kundenberater dazu nicht in der Lage ist, muss er sich informieren oder jemanden heranholen der dazu in der Lage ist.
Ganz meine Meinung. Ganz davon abgesehen, dass es die Verpflichtung zur Auskunftserteilung gibt (§ 15 SGB I). Was mich allerdings stutzig macht, ist die Aussage, dass auch keine andere Kasse die Auskunft geben wollte. Entweder sind in Untertans Bereich alle Kassen nicht sehr serviceorientiert, haben schlecht geschulte Mitarbeiter oder die Fragestellung war missverständlich (so wie z. B. zu Beginn des Threads hier auch).