Verfasst: 26.12.2012, 18:43
Genau dieses unnütze Stänkern und deine unterschwelligen Andeutungen habe ich bereits im ersten Satz deines Beitrags wahrgenommen:wammerl hat geschrieben:... dann diese unterschwelligen Andeutungen noch zu ertragen und "nett" zu kommentieren, die nichts anderes sagen sollen, als dass man womöglich auf der faulen Haut "das Sozialsystem" ausnutzen wolle.
Das ist keine "Meinung". Das ist unnützes Stänkern und respektlos.
Und daher denke ich, kann ich weiteres auch "höflich" ablehnen.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass deine Kasse bisher SEHR geduldig. war. Entweder zusammen mit dem MDK oder einfach, indem der MDK bis dahin nicht eingeschaltet wurde.wammerl hat geschrieben: ein (angebl.) vorliegendes Gutachten des MdK über eine Gefährdung meiner Erwerbsfähigkeit.
Ich persönlich fände es nicht soooo abwegig, wenn es demnächst zur Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt käme. Dieses "angebliche" Gutachten des MDK muss ja eine Grundlage haben, und als Grundlage vermute ich Berichte deines behandelnden Arztes. Wenn er nun der Meinung ist, es sei ja alles nicht so schlimm und mit ambulanter Behandlung in den Griff zu bekommen, stellt sich für mich natürlich die Frage, ob du dich nicht wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und die ambulante Behandlung vor Ort in Anspruch nehmen kannst. Und genau diese Frage würde ich dem MDK stellen.
In meinem Kopfkino läuft gerade der Fall der Dame ab, deren Antrag auf Mutter-Kind-Kur abgelehnt wurde und die im Widerspruch beim MDK eine so überzeugende Vorstellung ablieferte, dass dieser eine Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellte. Was ihr natürlich auch nicht gefiel. Aber eine Krankenkasse ist kein Wünscheerfüllerverein zur Vermeidung einer evtl. eintretenden Altersarmut, sondern sie hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe
§ 1 SGB Vdie Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.