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Verfasst: 22.12.2012, 18:37
von ardiana1991
Was den eigentlichen Reha-Antrag bestrifft: dieser kann wahlweise direkt an den Rententräger oder die Kasse geschickt werden. Auf diesem Antrag (Formular G100) muss aber i.d.R. noch die Kasse was ausfüllen. Außerdem fügt die Kasse dann noch G120 bei. Das ist so ein Ausdruck von AU- und Krankenhaus-Zeiten. Von daher doch eher bei Kasse einreichen.
hallo sportsfreund,

meine freundin hat gar keinen antrag auf medizinische reha erhalten, also kein Formular G100 sondern nur eine mitteilung von der aok die sie unterschreiben muß. also daß sie einen antrag auf medizinische reha stellen will und daß sie ab abruf (telefonisch) und so schnell wie möglich eine reha beginnen kann. dieses schreiben sollte sie ausfüllen und die krankenkasse macht alles andere und leitet es weiter. sie hat gar keinen antrag erhalten, sondern nur eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR MEDIZINISCHEN REHA. muß der versicherte oder patient gar kein formular ausfüllen?

liebe grüße

Verfasst: 23.12.2012, 19:17
von ardiana1991
bekomme ich eine antwort wegen einverständniserklärung? das wäre sehr nett.

liebe grüße

Verfasst: 24.12.2012, 17:02
von Krankenkassenfee
Hallo,

nun ja, ich gehe jetzt sowieso mal offline, denn wir haben Weihnachten und da habe ich noch andere Themen.

Das was bei Deiner Freundin abläuft kenne ich nicht. Meiner Meinung nach kann eine Kasse nicht für einen Versicherten den Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Weil auch im Antrag Fragen sind, die sie gar nicht beantworten können. Das kann nur das eine Ziel haben, ein frühes Antragsdatum zu kriegen, welches erst mal steht, und dann den formellen Antrag durch die Versicherte nachstellen zu lassen.

Deshalb kann ich nicht anworten - keine Ahnung.

Lg, Fee.

Verfasst: 25.12.2012, 22:29
von sonni1956
Hallo ardiana.


Ich denke das deine Freundin schon länger AU ist und die KK es gern überprüfen möchte deshalb der Wink sie möchte ne Reha beantragen.Dann wird sie sicherlich noch zum MEdizinischen Dienst ,wer die Reha übernimmt wird dann geklärt grad wenn die Arbeitsfähigkeit ein geschränkt wird oder das sie nicht mer Arbeiten kann.
Soll es ne normale Reha werden oder soll sie in einer Phsychischen Klinik zur Therapie das sind 2 Paar Schuhe dann und wird anders gehandhabt.Deshalb wohl auf Abruf grad wenn sie in einer Klinik kommen soll und da ist tatsächlich in der Anfangsphase ein ein geschränktes Kontakt und Besuchsverbot.

Wenn sie im Mai schon wegen der Erkrankung 78 Wochen AU war wird sie aus gesteuert und erhält kein KG und Übergangsgeld bekommt sie genauso viel wie ALG aber nur wenn es eine Reha über die DRV wird.


LG SONJA


Es ist schwierig dir zu antworten weil du viel fragst und immer wieder noch was Neues da zu kommt besser wäre du hättes erstmal ihren Fall genügend geschildert und hättes dann die Antworten auch richtig erhalten können

Verfasst: 27.12.2012, 13:09
von ardiana1991
an alle, danke für eure antworten.
ja meine freundin ist länger krankgeschrieben und sie sollte eine medizinische rehabilitation machen. deswegen die aufforderung innerhalb 10 wochen den antrag zu stellen. was aber nicht verstanden wurde ist das die aok geschrieben hat, beiliegend erhalten sie den antrag mit der bitte um ergänzung und unterschrift. sie sollte das dann der krankenkasse zurückschicken und sie werden es in die wege leiten. es ist aber kein antrag sondern nur nur ein formular EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG daß meine freundin die medizinische reha beantragen will "antrag auf medizinische rehabilitation" , daß sie so schnell wie möglich eine reha antreten will und daß die rehaaufnahme telefonisch auf abruf erfolgen kann. das warst dann auch. unterschreiben und zurück zur krankenkasse.
???

also ein rehaantrag muss doch vom patienten ausgefüllt werden oder?

Verfasst: 27.12.2012, 14:00
von Czauderna
Hallo,
ja, ohne Unterschrift geht da nix, aber es ist nirgendwo zwingend geschrieben dass es unbedingt des Formantrages der Rentenversicherung bedarf. Ich nehme deshalb mal an, dass die Kasse z.b. das MDK-Gutachten als Antragsbegründendete Unterlage verwenden will und deshalb diesen "vereinfachten" Weg gehen will um das Ganze als "Eilfall" zu behandeln.
Endgültig kann das aber wohl nur die Kasse selbst sagen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.12.2012, 18:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

dann frag Du oder Deine Freundin doch mal bei der AOK nach.

Und was das Rücksenden des Reha-Antrages (der Rentenversicherung) zur Kasse angeht, handhaben wir das auch so. Denn es sind noch Angaben zu bestätigen, Belege beizufügen und es ist nachweislich der Antrag eingegangen.

Manche Versicherte möchten das aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht, dann wird es vorher bestätigt, der AUD-Beleg mitgegeben, und dann muss der Versicherte halt nachweisen, dass der Antrag fristgerecht bei der Rentenversicherung eingegangen ist. Persönlich ist es mir egal, welches Verfahren gemacht wird. Allerdings besorge ich nicht den Nachweis, wann es bei der Rentenversicherung eingegangen ist, das muss dann schon selbst erledigt werden.

LG, Fee

Verfasst: 27.12.2012, 20:43
von ardiana1991
danke für all eure antworten. wir werden dann bei der krankenkasse anrufen. es ist ein bißchen verwirrend daß meine freundin in die reha aufgenommen werden kann ohne irgendeinen antrag auf medizinische rehabilitation zu stellen, NUR eine einverständniserklärung unterschreiben zu müssen und das warst. und alles andere macht die kasse allein?

liebe grüße