Hallo vlac,
eins vorweg erstmal "Danke für Deine Antworten"
ich hatte mich schon darauf eingestellt das ich hier einen Monolog führen werde, naja, bei der Überschrift auch verständlich.
Aber wie sagt man so schön, überall ist auch ein Funken Wahrheit dran,
und wenn ich in den vorliegenden Akten schaue, da wurde es genauso gemacht.
Natürlich, wird die Akteneinsicht im SGB, VwVfG, etc. geregelt
laß uns das §§ Gedönse weglassen, dat kenne ich, auch die entsprechenden BSG Urteile dazu
aber wie geht denn die Kasse damit um,
in einem anhängigen Verfahren legt Sie den VS diese ohne wenn und aber vor, mitnichten
dieses versuchte man mit den seltsamsten Erklärungen zu umgehen
z.b.
entweder wurde gar nicht reagiert, auch auf Nachfragen nicht
es wurden Überarbeitete Akten zugeschickt,
Beiakten wurden Vorenthalten, mit den seltsamsten begründungen
bei uns liegt kein laufendes Verfahren vor, Direktion nur mit der Regionaldirektion
Rechtshilfeersuchen ( Akteneinsicht) beim SG geht nicht, da können wir keinen Datenschutz garantieren.
das sind so Spielchen die man betreibt, muß sich der VS damit zufrieden geben,
Nein.
er kann hier den Klageweg beschreiten, bezügl. seiner erwünschten Akteneinsicht
oder
aber er läßt die MA als Zeugen laden,
und jetzt mal etwas zum schmunzeln.
Verfasst am: Do Dez 10, 2009 8:52 pm
z.b. führte ich ein Gespräch mit meiner Kasse in deren Geschäftsräumen,
bei der Terminierung bat ich um ein Gesprächsprotokoll, es kam auch extra ein 2 Mitarbeiter zu dem Gespräch und führte Protokoll, unter anderem ging es in dem Gespräch um die Handhabung von Datenschutz nur am Ende des Gespräches wurde mir die Aushändigung verweigert.
Danke für Eure Antworten
http://www.krankenkassenforum.de/mitarb ... ght=#14834
dazu die Aussage vor dem LSG NW vom 08.10.2010,
Zitat:
Ich kann mich daran erinnern, das ich keine Notizen gemacht habe
Hr. XY hat mich lediglich gebeten, bei dem Gespräch anwesend zu sein,
Ich war allerdings nicht beauftragt , ein Gesprächsprotokoll zu fertigen.
ich hätte eventuell Hellseher werden sollen, schau mal aufs Datum.
oder das ist auch schön.
§ 25 Zehntes Buch, Sozialgesetzbuch ( SGB X )
Akteneinsicht wurde verlangt, nicht aus Jux, sondern wegen anhängigem Verfahren
Antwort AOK: geht nicht, Akten liegen beim SG, keine mehr im Haus.
nachgehakt bei der AOK : Ihr habt keinerlei Akten mehr im Haus.
AOk : nein liegen alle beim SG
Diese Ausage wurde von mehreren Mitarbeiter, so getätigt.
Also den Antrag ab zur Hauptverwaltung.
Akten kommen sofort.
Erklärung der Regionaldirektion : Wir sind davon ausgegangen das Sie die Originalakten haben möchten, und die können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen
Auf jeden Fall Akte bekommen, im Vorfeld wurde der KK Datenschutzverletzung vorgeworfen, hierzu teilte der MA. mit,Akte wird nur von mir bearbeitet, oder von dem MA die ich beauftrage.
jetzt steht aber in einer Aktennotiz mit Datum : Akte nicht auffindbar "
anhand des Datums erkennbar " Akte war sechs Wochen spurlos verschwunden, dann der Eintrag " Akte wieder da "
Klar wurde sofort nachgehakt : Ihr garantiert schriftlich eine Einhaltung des Datenschutzes, hat hier eventuell die Putzfrau die Akte mit nach Hause genommen, denn Ihr wußtet ja sechs Wochen lang nicht wo Sie war.
Erklärung des AOK-MA im O-Ton: nein , nein, und nochmals nein, die Akte
lag sechs Wochen lang bei mir auf dem Schreibtisch, ich hatte Sie nur nicht sofort gefunden.
http://www.krankenkassenforum.de/aok-ls ... ght=#16958
Auch dazu entsprechende Zeugenaussagen.
Zitat:
Bezüglich des Vorwurfes, eine Akte sei verschwunden, muß ich einräumen
dass tatsächlich eine Zeitlang der Vorgang des Klägers nicht zur Verfügung stand. Ich hatte versehentlich den Antrag eines anderen Versicherten auf den Vorgang des Klägers geheftet, dass niemand auf die Idee gekommen ist, den darunter liegenden Vorgang dem Kläger zuzuordnen. Insoweit war die Akte tatsächlich eine Zeitlang verschwunden,und zwar in dem Sinne das Sie uns nicht zur Verfügung stand. Nachdem jedoch der andere Versicherte den Antrag ausgefüllt zurückgeschickt hatte, ist das Versehen der Zusammenheftung des Antrages und des Vorgangs des Klägers aufgefallen Zitat Ende
Es handelte sich um einen Zeitraum von ca. 3 Wochen.
ein anderes Zitat von einem anderen Zeugen dazu.
Ich kann nicht bestätigen, das Unterlagen, die in Briefkästen der Geschäftsstelle eingeworfen werden bei uns verloren gehen.
Von solch einenm Vorwurf habe ich bisher noch nicht gehört
bin damit noch nicht konfrontiert worden.Zitat Ende
heißt nichts anderes, wir finden zwar ganze Akten nicht auf den eigenen Schreitisch wieder, aber ein einzelnes Schriftstück in diesem Fall der ESTB
der im Hausbriefkasten eingeworfen wurde, geht nicht verloren.
ist das denn nicht schön, es geht nichts verloren bei der AOK-NW
nur hat mir ein MA bestätigt, das dieses nicht so stimmt und viel Zeit damit verbracht wird irgendwelche Unterlagen zu suchen.
Fortsetzung folgt
Gruß Bully