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Verfasst: 17.12.2012, 18:50
von GerneKrankenVersichert
Falls du mit der GKV eine bestimmte Kasse meinst, schreib es bitte auch so, sonst kommt es so an, als meintest du die Gesetzliche Krankenversicherung insgesamt.
Bully hat geschrieben: wie sieht denn Deiner Meinung nach, eine sauber geführte Akte aus ??
Das ist doch nichts, was jeder Sachbearbeiter entsprechend seiner "Meinung" machen könnte. Da gibt es Vorschriften, Anweisungen, Gerichtsurteile zu. Wenn ich dir das jetzt zu jedem möglichen Fall haarklein aufführen sollte, wäre ich morgen noch beschäftigt. Die Akteneinsicht, ist wie du bestimmt weißt, im § 25 SGB X geregelt. Eine Übersicht der einschlägigen Gerichtsurteile dazu findest du hier: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html

Akteneinsicht bedeutet ausdrücklich nicht, dass Anspruch auf Akteneinsicht aller in der Akte enthaltenen Vorgänge besteht. Das bedeutet, dass du dann auch mit einer Paginierpflicht unvollständige Akten erhalten könntest. Erst im Verfahren muss die komplette Akte vorgelegt werden.

Wenn du was an dir vorliegenden Akten zu bemängeln hast, musst du dich schon an denjenigen wenden, der die Akte führt bzw. geführt hat. Wir können dazu nichts sagen/schreiben.

Verfasst: 17.12.2012, 20:25
von Bully
Hallo GKV,

ich kenne diese Spielchen die diesbezüglich veranstaltet werden,
das betreibt nicht nur die AOK-NW die KSK kann das auch
und noch 3 andere
oder haben es zumindest versucht

aber es wäre ja mal schön, für alle anderen hier im Forum die sich mit
dem Thema Akten, Akteneinsicht befassen

Kurzum so ein wenig Aufklärung, in einfachen Worten


ob z.b. eine Akteneinsicht immer in den Geschäftsräumen der KK erfolgen muß, oder wann im Rahmen der Amtshilfe auch in der Gemeinde/ Stadtverwaltung oder beim zuständigen SG es möglich ist.
und derer Vorteile

Gruß Bully

Verfasst: 17.12.2012, 21:44
von roemer70
Bully, wenn Du um Aufklärung bemüht bist oder darum bittest, warum dann solch ein Titel?

Verfasst: 17.12.2012, 21:54
von GerneKrankenVersichert
Bully hat geschrieben:
ob z.b. eine Akteneinsicht immer in den Geschäftsräumen der KK erfolgen muß, oder wann im Rahmen der Amtshilfe auch in der Gemeinde/ Stadtverwaltung oder beim zuständigen SG es möglich ist.
und derer Vorteile

Gruß Bully
Keine Ahnung. Wir haben ein flächendeckendes Filialnetz, von daher ist die Akteneinsicht vor Ort kein Problem. Und es muss nicht immer in der Geschäftsstelle sein, Gutachten werden z. B. oft schon mit der Anhörung in Kopie verschickt, damit der Versicherte weiß, worauf der Gutachter sich bezieht. Macht es für alle Seiten einfacher.

Verfasst: 18.12.2012, 02:00
von vlac
Hallo,

es ist unmöglich, etwas zu Deinem konkreten Fall zu sagen, weil einfach die Details nicht bekannt sind. Aber: Ich verstehe Deinen Unmut - das Sozialsystem an und für sich ist schon so komplex, dass es kaum zu durchschauen ist, und die Sache mit der Aktenführung ist noch eine sehr viel komplexere Baustelle. Hier kommen so viele verschiedene Regelungen ins Spiel, dass es dabei auch keine direkte Antwort gibt - man kann sich nur an jeder einzelnen Fragestellung entlang handeln.

Zunächst einmal: Eine grundsätzliche Paginierungspflicht gibt es nicht. Sie würde auch keinen Sinn machen, weil nicht nur, aber auch, im Sozialbereich immer wieder Teile der Akte vernichtet werden müssen; zum Beispiel aus datenschutzrechtlichen Gründen. Eine Akte, die so lange geführt wird, wie die eines Krankenversicherten, kann also immer nur unvollständig sein. Zudem ist es so, dass derjenige, der bei seiner Krankenversicherung, aber auch bei anderen Behörden aus dem Sozialbereich, Akteneinsicht verlangt, nur ein Recht darauf hat, bestimmte Teile der Akte zu sehen. So bleiben beispielsweise jene Teile der Akte, aus denen interne Erwägungen der Behördenmitarbeiter hervor gehen, dem Einsichtnehmenden verschlossen.

Wenn allerdings ein Verfahren vor einem Gericht anhängig ist, sieht die Sache wiederum ganz anders aus: Hier müssen, falls das Gericht es notwendig findet, auch die internen Teile der Akte zur Verfügung gestellt werden - das ist nicht immer so, aber es kann so sein. Der Kläger, oder sein Anwalt, hat dann wiederum das Recht, Einsicht in die Gerichtsakte zu nehmen, und findet darin unter Umständen auch eine Akte, die anders aussieht, als die, in die er bei der Krankenkasse Einsicht genommen hat. Es ist dann in der oft so, dass die Seiten der Akte in den Gerichtsakten numeriert sind, weil hier die eingereichte Akte abschließend ist, nachweisbar sein muss, dass diese Akte wirklich komplett ist, und außerdem alle Prozessbeteiligten wissen wollen, was wo hingehört.

Aber zurück zur Akteneinsicht bei der Krankenkasse: Eine Einsicht bei einer anderen Behörde dürfte nicht möglich sein, weil die Mitarbeiter anderer Behörden schlicht keinen Zugriff auf solche Akten haben dürfen.

Verfasst: 18.12.2012, 09:20
von Bully
roemer70 hat geschrieben:Bully, wenn Du um Aufklärung bemüht bist oder darum bittest, warum dann solch ein Titel?
Hallo Roemer,

ja entstanden, ist es aus dem Thread
V e r t r a g s arzt als Werkzeug der Krankenkasse
hier habe ich gesagt, letztendlich kommt nicht mehr bei rum

wie das Hornberger Schießen

da ja, zu dem Thema niemand, den doch immer wieder beharrlich eingeforderten Beweis erbringen kann,
( zu diesem Thema sieht es anders aus)

es wird sich hier sehr schnell auf Verallgemeinerungen reagiert,
soll nicht vorkommen, ist mir aber auch schon passiert.
aber jemanden ethische Grundsätze abzusprechen das ist etwas anderes.

Der Eingangstext ist entstanden, durch den, ja sicherlich etwas salopp in den Raum geworfenen Satz "- wird halt eine neue Akte mit anderen durchlaufenden Nummern angelegt."
war nur eine Vorlage, die ich aufgegriffen habe,
aber es ist auch sehr viel Wahres dran


Und es wird ja in der Praxis so gemacht,hier werden Akten manipuliert zum Nachteil des Versicherten,(vielleicht gehören diese Leute
zu den Schwarzen Schafen dieser Branche)
denn letztendlich ist der Dumme der VS, denn der muß es beweisen
oder möchte hier jemand dieses Vorgehen bestreiten

mir geht es nicht um die gerne verkaufte offizielle Version,
mir geht es um die Praxis, wie werden mit Akten umgegangen
oder tel. Kontakte unter sozialversicherungsträger, sind die immer Rechtlich einwandfrei
Nein das sind Sie eben NICHT !!!

Gruß Bully

Verfasst: 18.12.2012, 22:12
von roemer70
Bully hat geschrieben:Und es wird ja in der Praxis so gemacht,hier werden Akten manipuliert zum Nachteil des Versicherten,(vielleicht gehören diese Leute
zu den Schwarzen Schafen dieser Branche)
denn letztendlich ist der Dumme der VS, denn der muß es beweisen
oder möchte hier jemand dieses Vorgehen bestreiten
Mir ist in all meinen Berufsjahren nicht ein solcher Fall vorgekommen, weder bei mir, meinen Kollegen, noch bei meinen Bekannten von anderen Kassen.
Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit, aber sollte es solche Fälle geben, sind diese mit Sicherheit die absolute Ausnahme. Die Regel sieht nämlich anders aus.
Bully hat geschrieben:mir geht es nicht um die gerne verkaufte offizielle Version,
mir geht es um die Praxis, wie werden mit Akten umgegangen
oder tel. Kontakte unter sozialversicherungsträger, sind die immer Rechtlich einwandfrei
Nein das sind Sie eben NICHT !!!
Nun, da Du ja mehr zu wissen scheinst als wir SoFas, welche Telefonate meinst Du denn?

Ich denke, dass Du oben schon sehr gute Antworten finden kannst.
Und auch wenn Du auf die GKV nicht gut zu sprechen sein magst, so arbeiten die Kassen grds. immer nach bestem Wissen und Gewissen. Schwarze Schafe und Fehler gibt es überall, wo es Menschen gibt, aber sie sind und bleiben (Gott sei Dank) die Ausnahmen.

Verfasst: 19.12.2012, 11:33
von Bully
Hallo roemer,

eines vorweg, ich will nicht das System kritisieren, denn auch ich bin,
mein Leben lang Mitglied dieses Systems, und das schon seit 60 Jahren.
sonst hätte ich etwas verkehrt bemacht.

ich möchte auch nicht hier im Forum jemanden kritisieren, ganz im Gegenteil
ich bin hier allen dankbar, nicht nur den Sofas, sondern all diejenigen die hier schreiben, vor allem dann wenn man zwischen den Zeilen liest.

Mir geht es einzig und allein um die schwarzen Schafe dieser Branche !

Ja sicher,
Späne fallen überall,
nur sollte man diese nicht einfach wegfegen,
mann sollte sich die Mühe, des sotierens machen
eventuell könnten sie ja recycelt werden.

ich möchte mich auch nicht immer wiederholen weder in diesem Beitrag,
noch in einem anderem, wo ich mich eventuell beteilige.
roemer70 hat geschrieben: Mir ist in all meinen Berufsjahren nicht ein solcher Fall vorgekommen, weder bei mir, meinen Kollegen, noch bei meinen Bekannten von anderen Kassen.
Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit, aber sollte es solche Fälle
geben, sind diese mit Sicherheit die absolute Ausnahme. Die Regel sieht nämlich anders aus.
Das glaube ich Dir !

darum habe ich mir die Mühe gemacht, man ist ja beweispflichtig,
Unterlagen/ Akten von anderen Versicherten zu bekommen um nachzuweisen wie arbeitet diese Kasse, jene Kasse,
wie arbeitet man innerhalb eines Teams, arbeiten alle Teammitglieder
gleich, oder arbeitet hier gerade der Teamleiter kreativ entgegengesetzt

ich kommen da noch drauf zurück, und werde zu den
theoretischen Möglichkeiten, wie agumentiert,
oder wie unterschiedlich, auch im selben Team gearbeitet wird
noch was schreiben.
roemer70 hat geschrieben: Nun, da Du ja mehr zu wissen scheinst als wir SoFas, welche Telefonate meinst Du denn?
ich laß mal ganz bewußt das ganze §§ Gedönse weg.

das tel. Auskunftsersuchen unter den Versicherungsträgern ist ja auch geregelt, da heißt es, das Auskunftsersuchen ist schriftlich zu begründen, im Vorfeld
Das liegt ja nicht immer den Auskunftsgebenden vor.

Meiner Meinung nach, spielt der Auskunftsgebende,
hier russisches Roulette.

denn er kann sich überhaupt nicht sicher sein, das der Auskunftsempfänger, dieses seinem VS, ja 1:1 weitergibt
( falsche Auskünfte, falsche Beratung )
oder dieses Wissen kreativ bearbeitet, an das SG oder der Aufsichtsbehörde
weitergibt.
Es kommt ja auch vor, das der VS vom Auskunftsgebenden entsprechende Nachweise verlangt wie z.b. Akteneinsicht,
wo, wann und an wen sind wie Auskünfte erfolgt.

und wenn der VS, dann herkommt und die Sozialversicherung
als eine Einheit ansieht, Schadensregulierung, Amtshaftung.

ja was meinste, hat der Auskunftsgebende, dann ein Problemchen an der Backe.

werden zu leichtfertig Auskünfte untereinanander ausgetauscht
ohne sich abzusichern,
ohne zu Wissen, wie arbeitet der Auskunftsempfänger

dazu ein ganz klares ja, von mir


roemer70 hat geschrieben:
Und auch wenn Du auf die GKV nicht gut zu sprechen sein magst, so
Nein nicht die GKV, nur die schwarzen Schafe

und kennst Du ein besseres System, ich nicht :)

aber laß uns trotzdem so ein wenig hinter den Kulissen schauen.

Gruß Bully

Verfasst: 19.12.2012, 15:56
von Bully
vlac hat geschrieben: Aber zurück zur Akteneinsicht bei der Krankenkasse: Eine Einsicht bei einer anderen Behörde dürfte nicht möglich sein, weil die Mitarbeiter anderer Behörden schlicht keinen Zugriff auf solche Akten haben dürfen.
Hallo vlac,

Ja, man kann im Rahmen der Amtshilfe, eine Akteneinsicht

z.b. auch in den Räumen der Gemeinde / Stadtverwaltung vornehmen.

die Kasse / Behörde sendet mit der Akte ein Rechtshilfeersuchen
an die entsprechende Verwaltung, und dann kann der VS diese dort einsehen.

Gruß Bully

Verfasst: 20.12.2012, 00:53
von roemer70
Hallo Bully,

nach Deinem obigen Text verstehe ich nicht, worauf Du hinauswillst.
Du sagst selber, dass es Dir um die schwarzen Schafe der Branche geht - diese werden sich hier aber höchstwahrscheinlich nicht herumtreiben. Keiner der bisher postenden SoFas kennt einen solchen Fall.

Wir (wenn ich Dich richtig verstanden habe, mit Ausnahme von Dir) reden also über etwas Fiktives, enorm Seltenes, das keiner von uns gutheißen kann. Aber warum dann darüber reden? Ich verstehe das nicht...

Wenn es Dir darum geht, Aufkärung in Sachen Akteneinsicht zu betreiben, wäre eine generelle Abhandlung (oder ein Link zu einer solchen) doch schon völlig ausreichend gewesen, oder?
Eine Diskussion darüber, was theoretisch alles schief gehen könnte, ist m.E. wenig zielführend.

Gruß
roemer70

Edit:
Mit diesem Link dürfte doch schon alles über Akteneinsicht gesagt sein, oder?
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html

Verfasst: 21.12.2012, 14:22
von vlac
Hallo,

@Bully: Theoretisch ist natprlich möglich, auch in den Räumen anderer Behörden Einsicht in die Akten zu nehmen. Allerdings gibt es hier eine Reihe von Problematiken, die die rechtlich einwandfreie Umsetzung im Bereich der Krankenversicherung schwierig machen.

Zunächst einmal spricht der betreffende Teil des Paragraphen von "im Einzelfall" - es muss also gut begründet werden, warum die Einsicht in die Akten nur so, und keinesfalls auf andere Weise, geschehen kann.

Wenn einem solchen Antrag dann statt gegeben wird, stellen sich damit auch gleich die Fragen der praktischen Umsetzung. Gesundheitsdaten, mit meinen eigenen Worten ausgedrückt, unterliegen einem besonderen Schutz, der den Datenschutz in anderen Bereichen des Sozialsystems noch hinaus geht. Das bedeutet, dass ein reines Amtshilfeersuchen an eine andere Behörde nicht ausreicht: Für die Weitergabe ist die explizite schriftliche Zustimmung des Betroffenen notwendig.

Darüber hinaus muss innerhalb der Behörde, bei der die Einsichtnahme erfolgen soll, auch sicher gestellt werden, dass die Akte nicht anderweitig verwendet wird, dass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die Akten haben, Inhalte nicht an Dritte weiter geben - für eine Behörde ist das ein Minenfeld.

Abgesehen davon: An anderer Stelle schreibt der Paragraph ja auch vor, dass ein, mit meinen eigenen Worten ausgedrückt, besonders befähigter Mitarbeiter anwesend sein muss, wenn zu befürchten ist, dass der oder die Einsichtnehmende durch die Inhalte der Akte Schaden erleiden könnte. Diese Regelung schließt in solchen Fällen eine Einsichtnahme bei den von Dir genannten Stadt- und Gemeindeverwaltungen ziemlich aus - dort dürften kaum solche Mitarbeiter zu finden sein.

Aber abgesehen von alledem sorgt wohl die Sinnfrage allein schon dafür, dass die Anwendung von §25 (4) SGB X nicht besonders häufig ist. Man muss sich bewusst sein, dass die Akten bei den meisten Krankenkassen wohl digital geführt werden, und es sich bei den Akten, die dem Einsichtnehmenden vorgelegt werden, um Ausdrucke handelt, von denen sich der Einsichtnehmende zudem Kopien anfertigen lassen darf. Wenn bei einer Person keine der genannten Einschränkungen zu befürchten sind, macht es eigentlich keinen Sinn, die für das Verfahren relevanten Teile der Akte auszudrucken und den Verwaltungsapparat anzuwerfen, damit jemand bei der Gemeindeverwaltung einen Blick auf diese Ausdrucke wirft, und sich dann Kopien davon anfertigen lässt. Es macht sehr viel mehr Sinn, und viel weniger Aufwand, diese Ausdrucke in einen Briefumschlag zu stecken, und direkt an den Einsicht Begehrenden zu senden.

Verfasst: 22.12.2012, 11:58
von Bully
Hallo vlac,

eins vorweg erstmal "Danke für Deine Antworten"
ich hatte mich schon darauf eingestellt das ich hier einen Monolog führen werde, naja, bei der Überschrift auch verständlich.

Aber wie sagt man so schön, überall ist auch ein Funken Wahrheit dran,
und wenn ich in den vorliegenden Akten schaue, da wurde es genauso gemacht.

Natürlich, wird die Akteneinsicht im SGB, VwVfG, etc. geregelt
laß uns das §§ Gedönse weglassen, dat kenne ich, auch die entsprechenden BSG Urteile dazu
aber wie geht denn die Kasse damit um,
in einem anhängigen Verfahren legt Sie den VS diese ohne wenn und aber vor, mitnichten
dieses versuchte man mit den seltsamsten Erklärungen zu umgehen

z.b.
entweder wurde gar nicht reagiert, auch auf Nachfragen nicht
es wurden Überarbeitete Akten zugeschickt,
Beiakten wurden Vorenthalten, mit den seltsamsten begründungen
bei uns liegt kein laufendes Verfahren vor, Direktion nur mit der Regionaldirektion
Rechtshilfeersuchen ( Akteneinsicht) beim SG geht nicht, da können wir keinen Datenschutz garantieren.

das sind so Spielchen die man betreibt, muß sich der VS damit zufrieden geben,
Nein.
er kann hier den Klageweg beschreiten, bezügl. seiner erwünschten Akteneinsicht
oder
aber er läßt die MA als Zeugen laden,


und jetzt mal etwas zum schmunzeln.

Verfasst am: Do Dez 10, 2009 8:52 pm
z.b. führte ich ein Gespräch mit meiner Kasse in deren Geschäftsräumen,
bei der Terminierung bat ich um ein Gesprächsprotokoll, es kam auch extra ein 2 Mitarbeiter zu dem Gespräch und führte Protokoll, unter anderem ging es in dem Gespräch um die Handhabung von Datenschutz nur am Ende des Gespräches wurde mir die Aushändigung verweigert.
Danke für Eure Antworten
http://www.krankenkassenforum.de/mitarb ... ght=#14834

dazu die Aussage vor dem LSG NW vom 08.10.2010,
Zitat:
Ich kann mich daran erinnern, das ich keine Notizen gemacht habe
Hr. XY hat mich lediglich gebeten, bei dem Gespräch anwesend zu sein,
Ich war allerdings nicht beauftragt , ein Gesprächsprotokoll zu fertigen.

ich hätte eventuell Hellseher werden sollen, schau mal aufs Datum.

oder das ist auch schön.

§ 25 Zehntes Buch, Sozialgesetzbuch ( SGB X )
Akteneinsicht wurde verlangt, nicht aus Jux, sondern wegen anhängigem Verfahren
Antwort AOK: geht nicht, Akten liegen beim SG, keine mehr im Haus.
nachgehakt bei der AOK : Ihr habt keinerlei Akten mehr im Haus.
AOk : nein liegen alle beim SG
Diese Ausage wurde von mehreren Mitarbeiter, so getätigt.
Also den Antrag ab zur Hauptverwaltung.
Akten kommen sofort.
Erklärung der Regionaldirektion : Wir sind davon ausgegangen das Sie die Originalakten haben möchten, und die können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen
Auf jeden Fall Akte bekommen, im Vorfeld wurde der KK Datenschutzverletzung vorgeworfen, hierzu teilte der MA. mit,Akte wird nur von mir bearbeitet, oder von dem MA die ich beauftrage.
jetzt steht aber in einer Aktennotiz mit Datum : Akte nicht auffindbar "
anhand des Datums erkennbar " Akte war sechs Wochen spurlos verschwunden, dann der Eintrag " Akte wieder da "
Klar wurde sofort nachgehakt : Ihr garantiert schriftlich eine Einhaltung des Datenschutzes, hat hier eventuell die Putzfrau die Akte mit nach Hause genommen, denn Ihr wußtet ja sechs Wochen lang nicht wo Sie war.
Erklärung des AOK-MA im O-Ton: nein , nein, und nochmals nein, die Akte
lag sechs Wochen lang bei mir auf dem Schreibtisch, ich hatte Sie nur nicht sofort gefunden.

http://www.krankenkassenforum.de/aok-ls ... ght=#16958


Auch dazu entsprechende Zeugenaussagen.

Zitat:
Bezüglich des Vorwurfes, eine Akte sei verschwunden, muß ich einräumen
dass tatsächlich eine Zeitlang der Vorgang des Klägers nicht zur Verfügung stand. Ich hatte versehentlich den Antrag eines anderen Versicherten auf den Vorgang des Klägers geheftet, dass niemand auf die Idee gekommen ist, den darunter liegenden Vorgang dem Kläger zuzuordnen. Insoweit war die Akte tatsächlich eine Zeitlang verschwunden,und zwar in dem Sinne das Sie uns nicht zur Verfügung stand. Nachdem jedoch der andere Versicherte den Antrag ausgefüllt zurückgeschickt hatte, ist das Versehen der Zusammenheftung des Antrages und des Vorgangs des Klägers aufgefallen Zitat Ende

Es handelte sich um einen Zeitraum von ca. 3 Wochen.

ein anderes Zitat von einem anderen Zeugen dazu.
Ich kann nicht bestätigen, das Unterlagen, die in Briefkästen der Geschäftsstelle eingeworfen werden bei uns verloren gehen.
Von solch einenm Vorwurf habe ich bisher noch nicht gehört
bin damit noch nicht konfrontiert worden.Zitat Ende

heißt nichts anderes, wir finden zwar ganze Akten nicht auf den eigenen Schreitisch wieder, aber ein einzelnes Schriftstück in diesem Fall der ESTB
der im Hausbriefkasten eingeworfen wurde, geht nicht verloren.

ist das denn nicht schön, es geht nichts verloren bei der AOK-NW

nur hat mir ein MA bestätigt, das dieses nicht so stimmt und viel Zeit damit verbracht wird irgendwelche Unterlagen zu suchen.




Fortsetzung folgt

Gruß Bully

Verfasst: 22.12.2012, 12:11
von Czauderna
Hallo,
Ohne jetzt auf die Rechtsfragen einzugehen, also nur rein technisch. Ich kenne es so, das es schlichtweg unmöglich ist, das Akten verlorengehen können oder "derzeit" nicht auffindbar waren.
Im Zeitalter der digitalen Technik und des Dokumenten Management-Systems, werden alle Dokumente inclusive. Auch aller Aktenvermerke in digitaler Form gespeichert und sind sofort, wenn nicht gerade ein technisches Problem oder Stromausfall vorliegt aufrufbar.
Gruss
czauderna

Verfasst: 22.12.2012, 12:20
von roemer70
Wobei gesagt werden muss, dass noch nicht alle Kassen alle Dokumente elektronisch archivieren.