Berechnung der Krankenkassenbeiträge bei Selbständigen

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Untertan
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Beitrag von Untertan » 09.01.2013, 11:09

Hallo Czauderna,

Danke für die plausible Erklärung.
Ich gehe allerdings davon aus dass ich als Selbstständiger im Alter freiwillig krankenverischert bin.Was ich dann nicht verstehe dass freiwillig versicherte im Ruhestand nicht gleichbehandelt werden wie pflichtversicherte.Denn Ruhestand ist Ruhestand.Da gibts keine Vorteile.
Die privat abgeschlossen Lebensversicherung wirft dann sowieso kaum noch was ab - Zinsen im Keller und Phantasie-Abschlusskosten (man kennt das ja) sodass einem das Feuer unterm Hintern so richtig angefacht wird.Das "Einkommen" aus der privaten Rentenversicherung wird schließlich behandelt wie Mieteinnahmen - .d.h vollen GKV-Beitrag.
Ich habe die Nase voll vom Staat ausgenommen zu werden wie ein Hähnchen.



Gruß Chris

heinrich
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Beitrag von heinrich » 09.01.2013, 19:43

warum solltest Du denn im Alter (bei Rentenbezug) freiwillig versichert sein
(und nicht als Rentner pflichtversichert)


Warst Du denn zeitweise privat versichert oder überhaupt nicht versichert.

Untertan
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Beitrag von Untertan » 09.01.2013, 20:45

Ich war bisher nur in der GKV.
In die Private zu gehen möcht ich nicht mehr riskieren.
Jeder Selbstständige ist in der GKV freiwillig weiterversichert.Pflichtversichert sind nur Angestellte.
Wer mal Angestellter und Selbstständiger war der kann als Rentner nur
dann in die Pflichtversicherung wechseln wenn die Zeit als Angestellter überwiegt.
So hab ich das verstanden.





Gruß Untertan

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 09.01.2013, 21:20

Hallo Untertan,

schau mal hier:

http://www.krankenkassenforum.de/kv-bei ... t5112.html

Wenn Du immer in der GKV warst, wirst Du als Rentner pflichtversichert.

Gruß
Swantje

Untertan
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Beitrag von Untertan » 09.01.2013, 22:39

Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall :)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.



Grüße Untertan

röschen
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Beitrag von röschen » 09.01.2013, 23:58

Früher war es tatsächlich mal anders. Da zählten Zeiten der freiwilligen Versicherung nicht mit, was ich ziemlich unfair fand. Dass das geändert wurde, merkte ich erst, als ich von heute auf morgen erwerbsunfähig wurde und wild gerechnet hatte, ob die 9/10-Regelung hinkommt, da ich wegen Überschreiten der Bemessungsgrenze ein paar Jahre freiwillig versichert war. Und dann interessierte sich dafür gar niemand.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.01.2013, 08:50

Untertan hat geschrieben:Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall :)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.



Grüße Untertan
Hallo,
ja, das ist schon richtig und auch wieder nicht - kommt immer darauf an wer gerade antwortet - es gibt auch User, die antworten immer so erschöpfend, und das mit allen möglichen Gesetzen und dazu auch gleich "passende" Gerichtsurteile, dass der Ratsuchende oftmals direkt erschlagen wird von der Antwort, wogegen andere (erst mal) versuchen, ohne das auskommen - es hat eben alles seine Vor- und Nachteile.
Zurück zu deiner speziellen Sache - du hattest in deinem ersten Beitrag nicht nach dem Unterschied zwischen pflichtversichertem und freiwillig versichertem Rentner gefragt, deshalb kam nun diese Antwort mit etwas Verzögerung auf den Tisch, aber besser spät als gar nicht.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.01.2013, 09:46

Untertan hat geschrieben:Das hat mich jetzt etwas stutzig gemacht.
Leider sind Aussagen in einem Forum immer ohne rechtliche Grundlage.
Aber du hast Recht es gibt tatsächlich eine konkrete Regelung in diesem Fall :)
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0815.pdf
Wenn man 9/10 seines Arbeitslebens in der GKV war kann man als Rentner in die KVDR eintreten und ist somit Pflichtversichert.
Warum man solche Sachen ewig lange Suchen muss ist mir rätselhaft.



Grüße Untertan
Wenn ich mal korrigieren darf. Die Vorversicherungszeit ist 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens.

Untertan
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Beitrag von Untertan » 10.01.2013, 13:29

Mahlzeit,


Stimmt es ist die 2. Hälfte des Erwwerbslebens.
Damit komm ich gut klar da ich einen Teufel tun würde in eine PKV
zu gehen :)





Grüße Untertan

broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.01.2013, 13:44

Moin,
dann ist ja alles paletti geregelt. Und beim nächsten mal erst ganz umfassend informieren und dann kommen die Rückschlüsse :lol:

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 10.01.2013, 20:46

Und heute erstmal 'ne Flasche Sekt öffnen auf die gute Nachricht! :wink:

Untertan
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Beitrag von Untertan » 11.01.2013, 13:00

Aber sicher - eine Flasche 1886er Chateau Latour wird geöffnet. :D




Grüße Untertan

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.01.2013, 13:15

Prostata, wie die Urologen immer sagen :lol:

Untertan
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Beitrag von Untertan » 16.01.2013, 15:50

Eine neue Erkenntnis:
Ich kann den Sekt wieder zudrehen :(
War heute morgen mal bei nem Anwalt und hab erfahren dass die KVDR für mich sowieso belanglos ist da ich ja eine private Lebensversicherung habe und keine GRV :roll:
D.h. ich werd nach wie vor ausgesaugt bis zum letzten Groschen.
Es war ein Anwalt für soziales Recht und der hat mir meine dunkelsten Befürchtungen bestätigt.
Selbst wenn ich eine gewisse Beitragszeit in der GRV geltend machen könnte müsste ich bis 67 warten ,wenn ich die PRV nämlich vorher kündige bin ich zu dem Zeitpunkt nicht in der KVDR und muss trotzdem blechen.Da meine PRV aber vorher ausläuft ist schon klar was passiert.
Und ja: die wollen wirklich jede Stecknadel die man bekommt
mit dem vollen Beitragssatz versehen.LMAA!


Grüße Untertan

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2013, 16:32

Hallo,
du hast also tatsächlich keine 60 Kalendermonate in deinem Leben in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (Ausbildung, Beschäftigung) ?
Wie bist du denn da in die GKV gekommen damals ?
Gruss
Czauderna

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