Verfasst: 29.11.2012, 18:02
Hallo MalcomXL.
Den Wiedereingliederungsplan hast Du bekommen, weil Deine Kasse ja berechtigter weise davon ausgeht, dass Du spätestens am 05.12. zum Arzt gehst, falls Deine AU weiter besteht.
Woher soll die Kasse wissen, dass Du ohne Untersuchung einfach weiter AU geschrieben wirst?
Der Grundgedanke ist hier: Patient soll mit Arzt sprechen und Arzt soll erst einmal medizinisch beurteilen, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist. Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber mit ins Boot. Wenn nein, dann eben nicht. Ich warne Dich aber davor, den Auszahlschein mit einem Vermerk von Dir, dass Du dich "nicht in der Lage fühlst" eine Wiedereingliederung zu machen, abzugeben.
Gib bitte kurzfristig den Antrag Wiedereingliederung bei Deinem Arzt ab und bitte in der Praxis um Klärung. Dann soll der Arzt gegebenenfalls bei der Kasse anrufen oder sie schriftlich informieren, dass eine Wiedereingliederung zur Zeit nicht befürwortet wird.
Denn jetzt mal die Sicht der Kasse: Du bist seit Juli AU. Passiert ist bislang: Nix. Wie und wann soll denn jetzt was passieren? Wenn Du jetzt einen Zettel an den Auszahlschein klebst mit "fühle mich nicht in der Lage", dann "gute Nacht". Das klingt aus Sicht der Kasse erstmal nach "ich habe keinen Bock". Und dann kann ich mir in der Tat vorstellen, dass die Daumenschrauben angezogen werden, zum Beispiel kurzfristiger MDK-Termin zur Begutachtung und Klärung, was bislang gemacht wurde und wie es weitergehen soll.
Also: Lass es über den Arzt klären.
Was mich sehr stört, ist aber Dein bisheriger Behandlungsverlauf: Hier sind ein paar Pillen, und dann sehen wir uns im Januar... Auszahlschein gibt´s auf Zuruf, ohne Untersuchung. Ob es unverändert, besser oder schlechter geht, interessiert Deinen Arzt wohl nicht wirklich. So geht das nicht! Da würde ich mir ganz offen Gedanken über einen Arztwechsel machen.
Ich wünsche Dir gute Besserung und eine vernünftige ärztliche Behandlung.
Liebe Grüße
Herby
Den Wiedereingliederungsplan hast Du bekommen, weil Deine Kasse ja berechtigter weise davon ausgeht, dass Du spätestens am 05.12. zum Arzt gehst, falls Deine AU weiter besteht.
Woher soll die Kasse wissen, dass Du ohne Untersuchung einfach weiter AU geschrieben wirst?
Der Grundgedanke ist hier: Patient soll mit Arzt sprechen und Arzt soll erst einmal medizinisch beurteilen, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist. Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber mit ins Boot. Wenn nein, dann eben nicht. Ich warne Dich aber davor, den Auszahlschein mit einem Vermerk von Dir, dass Du dich "nicht in der Lage fühlst" eine Wiedereingliederung zu machen, abzugeben.
Gib bitte kurzfristig den Antrag Wiedereingliederung bei Deinem Arzt ab und bitte in der Praxis um Klärung. Dann soll der Arzt gegebenenfalls bei der Kasse anrufen oder sie schriftlich informieren, dass eine Wiedereingliederung zur Zeit nicht befürwortet wird.
Denn jetzt mal die Sicht der Kasse: Du bist seit Juli AU. Passiert ist bislang: Nix. Wie und wann soll denn jetzt was passieren? Wenn Du jetzt einen Zettel an den Auszahlschein klebst mit "fühle mich nicht in der Lage", dann "gute Nacht". Das klingt aus Sicht der Kasse erstmal nach "ich habe keinen Bock". Und dann kann ich mir in der Tat vorstellen, dass die Daumenschrauben angezogen werden, zum Beispiel kurzfristiger MDK-Termin zur Begutachtung und Klärung, was bislang gemacht wurde und wie es weitergehen soll.
Also: Lass es über den Arzt klären.
Was mich sehr stört, ist aber Dein bisheriger Behandlungsverlauf: Hier sind ein paar Pillen, und dann sehen wir uns im Januar... Auszahlschein gibt´s auf Zuruf, ohne Untersuchung. Ob es unverändert, besser oder schlechter geht, interessiert Deinen Arzt wohl nicht wirklich. So geht das nicht! Da würde ich mir ganz offen Gedanken über einen Arztwechsel machen.
Ich wünsche Dir gute Besserung und eine vernünftige ärztliche Behandlung.
Liebe Grüße
Herby