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Verfasst: 11.08.2013, 10:41
von röschen
Nur Jobs bei Leiharbeitsfirmen für 8 euro brutto die Stunde und 40 bis 70 km einfache Fahrt.Das lohnt sich natürlich 1000 euro netto bei über 500 euro Autokosten.
Wenn du schon jahrelang keinen festen Job hattest, wer sollte dich sonst auch nehmen?
Ich finde es jedenfalls ziemlich übel, dass andere deine eventuellen Krankheitskosten bezahlen sollen, weil du darauf keine Lust hast. Übrigens wirt du auch ohne Acker ALG II nicht einfach so bekommen, ohne dich bei diesen Zeitarbeitsfirmen vorzustellen.
Verfasst: 11.08.2013, 11:12
von Bodi
Wenn die Arbeitgeber mitspielen, geht das. Aber "gerade eingearbeitet und schon wieder weg" wird kein normaler Arbeitgeber zweimal machen.
Aber es geht auch dauerhaft ohne feste Arbeitgeber. Nennt sich "unständige Beschäftigung", die den Vorteil hat, dass auch dann Versicherungspflicht eintritt, wenn das Gehalt 450 EUR nicht übersteigt. Das bedeutet, die ca. 150 EUR, die bisher monatlich als freiwilliges Mitglied zu zahlen sind, entfallen.
tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-arbeitnehmer/unstaendige-beschaeftigung/345750
Verfasst: 12.08.2013, 05:25
von Hammel
röschen hat geschrieben:
Ich finde es jedenfalls ziemlich übel, dass andere deine eventuellen Krankheitskosten bezahlen sollen, weil du darauf keine Lust hast.
Ich finde es ziemlich übel wenn Leute die nur 100 Euro Einnahmen haben 155 euro Zwangskrankenkasse und noch die GEZ bezahlen sollen.
Hartzler und Asylanten bekommen 380 euro und die KK und GEZ bezahlt ist das Gerecht ?
Ehefrauen sind mitversichert der Mann verdient 3000 Netto und die Frau 450 euro nebenbei ist das gerecht ?
Das hälfte der Bevölkerung zahlt keine Krankenkasse und ist versichert.Und von der hälfte die keine Beiträge zahlt haben fast alle mehr wie ich selbst das Kindergeld ist höher als mein Einkommen.
Im übrigen habe ich nie behauptet das jemand meine Krankenkasse bezahlen soll eine Freistellung von den Kosten und unverichert wäre auch ok.
Verfasst: 12.08.2013, 05:50
von Hammel
Bodi hat geschrieben:Wenn die Arbeitgeber mitspielen, geht das. Aber "gerade eingearbeitet und schon wieder weg" wird kein normaler Arbeitgeber zweimal machen.
Aber es geht auch dauerhaft ohne feste Arbeitgeber. Nennt sich "unständige Beschäftigung", die den Vorteil hat, dass auch dann Versicherungspflicht eintritt, wenn das Gehalt 450 EUR nicht übersteigt. Das bedeutet, die ca. 150 EUR, die bisher monatlich als freiwilliges Mitglied zu zahlen sind, entfallen.
tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-arbeitnehmer/unstaendige-beschaeftigung/345750
@bodi danke für die Seite
aber beim genauen durchlesen auf denn Seiten der TK und AOK und BKK muss man die unständige beschäftigung vorher anmelden und es dürfen nicht mehr als 3 Wochen bis zu nächsten beschäftigung sein. Ich glaube das trifft auf mich nicht zu. Ich müsste eine unständigkeit erzwingen.
Die Frage ist wenn ich zum Beispiel von 26 August bis zum 6 September und von 28 Oktober bis 8 November arbeite, habe ich dann die Krankenkassenbeiträge von 4 Monaten vom Hals ? Wenn mich die Zuhälterbude immer nach 2 Wochen entlässt, was ja heute auch durchaus normal ist und überhaupt nicht auffällt.
Der Bruttlohn läge dann jeden Monat bei ca 300 Euro.
Wer zahlt zum Beispiel den KK Beitrag eines Arbeitslosen der 3 Wochen Hartz 4 bezieht und 1 Woche dann zu einer Zuhälterbude vermittelt wird ??
Das Jobcenter oder ist er durch die Woche Pflichtversichert und das Jobcenter zahlt nichts mehr?
Nur in meinen Fall wäre dann halt nicht das Jobcenter dazwischen.
Wenn das Arbeitsverhältnis von anfang an NICHT als 450 Euro Job gedacht war sondern auf Vollzeit eingestellt wurde. Und nach 1 Woche wegen Auftragsmangel wieder endet ist man doch eigentlich Plichtversichert?
Die Leute hier die in den Krankenkassen arbeiten müssten das doch eigentlich wissen.
Verfasst: 12.08.2013, 08:32
von Bodi
Die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht und der nächsten Stelle darf maximal einen Monat betragen, sonst greift anstelle des nachgehenden Leistungsanspruchs rückwirkend die freiwillige Mitgliedschaft.
Also um bei dem Beispiel zu bleiben:
bis 25.08. freiwillig versichert mit den sntsprechenden Beiträgen
26.08.-06.09 pflichtversichert
07.09-27.10 freiwillig versichert mit den entsprechenden Beiträgen
28.10.-08.11 pflichtversichert
Variante ohne eigene Beiträge ab 26.08:
bis 25.08 freiwillig versichert
26.08.-06.09 pflichtversichert
07.09-06.10. nachgehender Leistungsanspruch
Spätestens am 07.10 müsste eine neue Stelle angetreten werden, sonst rückwirkend ab 07.09. freiwillige Mitgliedschaft, s.o.
Dass die Grenze von 450 EUR aufgrund des vorzeitigen Endes des Arbeitsvertrages tatsächlich nicht überschritten wird, ist unschädlich.
Verfasst: 15.08.2013, 01:24
von Hammel
@bodi
Hallo. Den Beitrag vom 15 August von 155 euro bekomm ich wohl nicht mehr los.
Muss ich noch im August 2- 3 Tage arbeiten um den Beitrag vom 15 September loszuwerden oder reicht auch wenn ich in der 1 Septemberwoche die Tage arbeite.
Ich muss also wenn ich es richtig verstanden habe alle 4 Wochen 2-3 Tage arbeiten und die KK hätte ich vom Hals ?.
Verfasst: 15.08.2013, 10:04
von Bodi
Auch der am 15. September fällige Beitrag wird nicht mehr ganz loszuwerden sein, denn das ist der Beitrag für August (nachträgliche Zahlung bei freiwilligen Mitgliedern).
Jeder Tag ohne Job bzw. ohne nachgehenden Leistungsanspruch kostet eigenen Beitrag.
Theoretisch reicht schon 1 Tag Beschäftigung, um für die nächsten 30 Tage durch den nachgehenden Leistungsanspruch kostenlos versichert zu sein. Spätestens am ersten Tag nach Ende des nachgehenden Leistungsanpruches muss aber eine neue Pflichtversicherung her, sonst heisst es nachzahlen, wie beschrieben.
Verfasst: 15.08.2013, 20:17
von Poet
@Hammel: Noch eine Variante, die nicht durchgespielt wurde -> Such Dir ein Schaaaaf. Verheiratete können sich beim Ehepartner kostenlos krankenversichern.
Verfasst: 15.08.2013, 22:56
von KKA
Hammel, kurz und bündig: Du hast kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem...und nur du kannst das ändern.
....eine Freistellung von den Kosten und unverichert wäre auch ok.
Ist das fatalistischer Egoismus, oder eine unüberlegte Lebensphilosophie?
Gruss
KKA
Verfasst: 16.08.2013, 14:25
von Hammel
Bodi hat geschrieben:Auch der am 15. September fällige Beitrag wird nicht mehr ganz loszuwerden sein, denn das ist der Beitrag für August (nachträgliche Zahlung bei freiwilligen Mitgliedern).
Jeder Tag ohne Job bzw. ohne nachgehenden Leistungsanspruch kostet eigenen Beitrag.
Theoretisch reicht schon 1 Tag Beschäftigung, um für die nächsten 30 Tage durch den nachgehenden Leistungsanspruch kostenlos versichert zu sein. Spätestens am ersten Tag nach Ende des nachgehenden Leistungsanpruches muss aber eine neue Pflichtversicherung her, sonst heisst es nachzahlen, wie beschrieben.
Hallo. Wenn theoretisch 1 Tag Beschäftigung reicht. Dann müsste ich ja wenn ich im August 1-3 Tage arbeite den Betrag der mir am 15 September abgezogen würde los sein. Ist das richtig ?
Wenn ich sagen mir mal am 25 u 26 August arbeite müsste ich den Betrag von September los sein und wenn ich am 15 u 16 September nochmal arbeite den Betrag von 15 Oktober auch. Liege ich da richtig ??
Verfasst: 16.08.2013, 15:26
von Bodi
[quote="Hammel"
Hallo. Wenn theoretisch 1 Tag Beschäftigung reicht. Dann müsste ich ja wenn ich im August 1-3 Tage arbeite den Betrag der mir am 15 September abgezogen würde los sein. Ist das richtig ?
Falsch. Die GKV würde zeitanteilig bis zum Beginn der Pflichtmitgliedschaft (Job) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft erheben.
Wenn ich sagen mir mal am 25 u 26 August arbeite müsste ich den Betrag von September los sein
Falsch. Der Betrag ist nur etwas geringer, s.o.
und wenn ich am 15 u 16 September nochmal arbeite den Betrag von 15 Oktober auch. Liege ich da richtig ??
Richtig. Spätestens am, 17.10. müsste aber die nächste Stelle angetreten werden, sonst wird nachgefordert.
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