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Verfasst: 06.11.2012, 22:25
von KKA
Machts Sinn hat geschrieben:KKA hat geschrieben:
68% vom jetzigen Leistungsanspruch...naja, das muss ich erstmal verdauen
Das hat sich doch wohl ein Missverständnis eingeschlichen und die Diskussion jenseits "der Sache" beflügelt! Oder?
68% von 80%, 80 % von 100% - ist diskussionsfähig, da systemfreundlich zum gründlichen Nachteil des Versicherten.
Übrigens begründet die KK die Differenz KKG zu ÜG mit dem Wegfall der Eigenverpflegung während der Reha. Wer hier Böses denkt...................
Verfasst: 06.11.2012, 22:45
von broemmel
Übrigens gibt dir die KK eine Begründung für die der RV Träger zuständig ist.
Verfasst: 06.11.2012, 22:49
von KKA
broemmel hat geschrieben:Übrigens gibt dir die KK eine Begründung für die der RV Träger zuständig ist.
Denke die habe ich bereits...ist eine medizinische Reha und wurde sowohl vom behandelden Arzt als auch vom MDK angeregt. Ich wurde übrigens nicht gefragt.
Verfasst: 06.11.2012, 22:58
von broemmel
Nein. Du fragst die KK nach der Begründung für die Höhe des Übergangsgeldes.
Zuständig für die Reha und für das Übergangsgeld ist der RV Träger.
Wenn ich Deine Kommentare lese, beschwer Dich bei der RV.
Verfasst: 06.11.2012, 23:46
von KKA
broemmel hat geschrieben:
Wenn ich Deine Kommentare lese, beschwer Dich bei der RV.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich die KK für die Höhe des ÜG 'verantwortlich' halte? Nein!
Im Übrigen gilt: der Ton macht die Musik!
In diesem Sinne, eine geruhsame Nacht.
edit: 23.55 Uhr