Hallo,
leider komme ich jetzt erst dazu hierzu antworten, weil ich keine Benachrichtigung erhalten habe, über neu eingegangene Nachrichten.
Dazu im Moment Stress mit der Krankenversicherung. Damit es besser nachvollziebar wird für eine "Bewertung" hier ein Versicherungsverlauf.
Entscheidend sind wohl die 9/10 der 2ten Erwerbshälfte bzw. aktive Berufsjahre bis zur Rente.
ab 1980 in der Techniker Krankenkasse, 1990 in Vereinte Krankenkasse privat versichert.
Mde heute 90% Aufgabe der Selbständigkeit 1995 wegen Schädigung nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) und durch Versorgungsamt anerkannt, aber nicht für eine Rente. Berufsunfähig in der Branche IT wegen Kopfverletzung.
Ab April 2002 beschäftigt im Arbeitsverhältnis und angemeldet bei der AOK. Arbeitslos geworden und nach ALGI dann ALGII und stets bei der AOK pflichtversichert bis in 2012.
Beendet von Hartz IV durch ARGE mit Geburtstag im April 2012.
Widerspruch eingelegt und auf die 67 Jahre Regelung verwiesen. Ergo somit für 1947 Geborene , hier 1 Monat länger. Passte auch besser.
Vorher, weil es ja sowieso erledigt werden muss ein Termin online mit der DRV bzw. Obmann/Berater gemacht. Welche Unterlagen mitzubringen waren wurde online auch bekannt gegeben. Da vorher nie mit dieser Art Verfahren konfrontiert, Termin bei dem Obmann mit Unterlagen wahrgenommen.
Somit nach seiner Empfehlung (keine Abzüge) Antrag auf Rente, wegen Arbeitslosigkeit ab 01.05.2012 gestellt. Ad hok konnte auch nicht geklärt werden genaue Versicherungszeiten vor 2002, somit von ihm eingetragen
"nicht bekannt"
Dem eingereichten Widerspruch bei der ARGE auf Verlängerung von 1 Monat Hartz IV wurde abgeholfen. Beendigung Hartz IV somit 30.05.2012
Noch im April 2012 die gesamten Vorducke (PDF) angefangen von RO100 , RO240, RO810, RO870,RO990 mit jetziger Antragstellung,
Erreichen der Regelaltersgrenze und die unklaren Zeiten geklärt. In dem Vordruck 810 mit Namen angegeben.
Der DRV und dessen SB telefonisch und auch schriftlich mitgeteilt, dass der Ihnen vorliegende Rentenantrag keine Gültigkeit mehr hat, weil nicht nur der Antrag wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr stimmt sondern auch nicht mehr der beantragte Rentenbeginn.
Gleichzeitig der Hinweis diesen Antrag als erledigt zu sehen und vornehmlich den hier beigefügten kompletten unterschriebenen Antrag auf Erreichen der Regelaltergrenze als gestellt anzusehen.
Falls Unklarheiten noch bestehen würden, die Bitte um Nachricht.
Nachgefragt das Aktenzeichen wegen Schädigung nach dem OEG beim Versorgungsamt.
Rentenbescheid der DRV ergangen, mit dem Hinweis auf abgezogenen Eigenanteil von der Rente Krankenversicherung & Pflegeversicherung und Beitragsabführung an die gesetzliche Krankenversicherung ab 01.06.2012
Wie ich recherchiert habe durch nachlesen im Netz werden die Beiträge en Block an die betreffende Krankenkasse bezahlt. Somit hat der Versicherte auch dort wohl auch kein eigenes Beitragskonto.
Was mir bekannt ist, dass ich selbst mal Beiträge AG und AN Anteil an die Krankenkasse abgeführt habe, bei welcher die Mitarbeiter versichert waren. Nach Abmeldung wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes und Wiederanmeldung beim neuen Arbeitgeber oder ARGE auch ein nahtloser Übergang bei der betreffenden Krankenkasse mit der Versicherung.
Nimmt der AN keine beitragspflichtige Arbeit auf oder auch kein Antrag bei der ARGE, fehlt auch der Krankenkassenbeitrag. In dem Fall würde doch IMHO die Krankenkasse doch dem Versicherten mitteilen, dass kein Beitrag eingeht und ob freiwillig versichert werden soll und natürlich auch nach Krankenkassenzugehörigkeit möglich ist.
In meinem Fall ist mir eine neue Mitgliedskarte mit Foto und Gültigkeit bis 30.06.2019 im Monat 6 2012 zugeschickt.
Arztbesuche waren in der Zeit bis heute auch.
Nun telefonische Mitteilung auf dem AB eines Mitarbeiter der Krankenkasse, er wolle Unterlagen (Anträge auf freiwillig versichern?) nochmal zuschicken.
Geschrieben von Gerne krankenversichert "Nicht unbedingt.
Hast du bei Rentenantragstellung ein Schreiben der AOK erhalten, wie dein Versicherungsverhältnis ab Rentenantragstellung aussieht? Wenn ja, was stand da drin? Wenn nein, solltest du das zunächst anfordern."
Habe ich nicht erhalten, wollen sie mir aber jetzt zuschicken! Auf welchen Rentenantrag soll es sich dann beziehen auf den Ersten wegen Arbeitslosigkeit, Beginn der Rente mit dem 01.05.2012 und erklärte Nichtigkeit wegen dieses Antrages oder auf den nachgereichten Rentenantrag aufgrund der Regelaltersgrenze und Beginn mit dem 01.06.2012
Bei Nichtmeldung bis nächsten Monat der DRV mitteilen, die Einbehaltenen und an die Krankenkasse gezahlten Beiträge zurück zu erstatten.
Konseqenz sei auf jeden Fall, dass ab 01.06.2012 keine Krankenversicherung mehr besteht.
Nach meiner Kenntnis besteht ab 2007 generell eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bin hier ein wenig überfordert, aufgrund derzeit mangelndes Wissen auf diesem Gebiet.
Denke, es wird wohl nur gerichtlich zu klären sein. Für Tipps auch mit Vorschläge für einen möglichen Beistand Danke ich Euch.
Grüsse Funman