Leibrenten udn Gesamteinkommen
Verfasst: 15.11.2012, 11:42
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159229&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
sondern der Zahlbetrag der Rente und der vergleichbaren Einnahmen anzusetzen.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159194,0#gld4.2
naja würdenn heißen dein zu versteuerndes Einkommen + Zahlbetrag der BU : 2 - 4 kinder ( 4100) = Beitragsbemmessungsgrundlage
Ich erlaube mir mal hier die defintion laut Sv Lexikon einzustellen. Das stellt selbstständlich nur meine Meinung dar.
sondern der Zahlbetrag der Rente und der vergleichbaren Einnahmen anzusetzen.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159194,0#gld4.2
naja würdenn heißen dein zu versteuerndes Einkommen + Zahlbetrag der BU : 2 - 4 kinder ( 4100) = Beitragsbemmessungsgrundlage
Ich erlaube mir mal hier die defintion laut Sv Lexikon einzustellen. Das stellt selbstständlich nur meine Meinung dar.