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Verfasst: 16.10.2012, 21:40
von roemer70
Vieleicht haben sie auch einfach die gleiche Meinung. :wink:

Verfasst: 16.10.2012, 21:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.10.2012, 21:49
von Lady Butterfly
wieso bzw. wie sollen Kassen...
...medizinische Fortbildungen für Ärzte/Arztpraxen
...Fortbildungen zu Praxis-Management und Marketing
...Fortbildungen für med. Fachangestellte
anbieten?

wieso sollen die Kassen Verordnungsinformationen durch individuelle Praxis-A n a l y s e n anbieten? genau diese Idee wurde doch früher von Ärzte-Funktionären kritisiert?

und wieso werden Daten zu der IT-Ausstattung der Praxen nachgefragt? vielleicht zu Marketing-Zwecken?

die Autoren des Bogens sind übrigens keine Ärzteverbände, sondern die querdenker gmbh münchen und die health rating agency. Laut Google ist die querdenker gmbh münchen " Im Branchenbuch München ist querdenker GmbH eingetragen unter den Branchen: Verkaufsförderungs-und Marketingunternehmen .". Die health rating agency kennt Google überhaupt nicht.

da stellt sich doch die Frage nach dem eigentlichen Zweck der Aktion, nicht wahr?

Verfasst: 16.10.2012, 21:54
von Machts Sinn
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Verfasst: 17.10.2012, 18:54
von roemer70
Ein interessantes Urteil zu solchen Web2.0-Bewertungsportalen:
e-recht24.de/news/blog-foren-web20/7293-nutzerinhalte-muessen-bewertungsportale-nutzerkommentare-auf-rechtswidrigkeit-pruefen.html

Verfasst: 17.10.2012, 19:07
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 17.10.2012, 19:37
von roemer70
Das gleiche, was für alle Freitextbewertungen im Netz gilt.
Ich gehe mal schwer davon aus, dass Du den Zusammenhang siehst, will es aber trotzdem gerne an einem Beispiel veranschaulichen:

Nutzerkommentar zur AOK BaWü (zufällig rausgepickt):
Kompetenz-Center für Heilmittel lehnt alles ab
Sollte die AOK BaWü nun auch nur eine Verordnung außerhalb des Regelfalles (darum geht es hier nämlich) bewilligt haben, sind wir ganz schnell hier:
e-recht24.de hat geschrieben:Den Betreiber eines Online-Portals trifft nämlich im Rahmen der Störerhaftung eine umfassende Prüfungspflicht für Nutzer-Kommentare auf seiner Plattform.
Deshalb ist es sinnvoll, Freitexte (sofern angeboten) vor Veröffentlichung auf Schmähkritik zu prüfen. Was die KBV eigentlich auch tun will (siehe unten), aber wohl sehr großzügig auslegt:
KBV-Pressemitteilung hat geschrieben:Die Kommentare werden vor der Veröffentlichung überprüft, um diffamierende Inhalte zu vermeiden.
Noch mehr Beispiele aus diesem Portal:
"Kranke" Kasse von wegen Gesundheitskasse. Rein profitorienteirtes Unternehmen ohne ethischen Hintergrund. Selbstverwaltungsorgan mit Selbstbedienungsmentalität. Unverschämte und selbstherrliche Kommunikation mit den Ärzten. "Verlogene" Patientenberatung: Unsere Krankenkasse zahlt alles, was ihr Arzt verordnet.
Ein einzelner Kontaktmann, der Leiter der örtlichen AOK, ist ein Engel mit dem man "Note 1" zusammen arbeiten kann. Alle anderen Bürokraten könnte man auf den Mond schießen!
SCHEINHEILIGes Auftreten
usw.

Verfasst: 17.10.2012, 20:04
von Czauderna
Hallo,
vielleicht lebe ich in einem "gesegneten" Landstrich, aber wir haben weder etwas vom "Streik" der Ärzte wegen der Honorare gehört noch haben wir positive Äußerungen von Ärzten zu dieser Benotungsseite erhalten - die Ärzte hier verstehen sich mit (fast) allen Kassen vor Ort sehr gut und umgekehrt - denn was man mit einem
Telefonat zu Gunsten des Versicherten klären kann, bedarf dann keiner
langwierigen Schriftwechsel - meist liegt doch das Problem in der Formulierung.
Und da kommt wieder meine These : Mann muss nur reden miteinander. !!
Gruss
Czauderna