Verfasst: 27.10.2012, 21:39
Guten aBend,
landesunmitelbare Kasse oder Bundesunmittlebare Kasse das wäre hier die Frage.
Wäre es eine bundesweit geöffnete Kasse wäre das BVA zuständig.
bundesversicherungsamt.de/cln_115/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
Sofern es um die allgemeine Regelungen geht, ist dieses bereits durch den Spitzenverband Bund geregelt.
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
landesunmitelbare Kasse oder Bundesunmittlebare Kasse das wäre hier die Frage.
Wäre es eine bundesweit geöffnete Kasse wäre das BVA zuständig.
bundesversicherungsamt.de/cln_115/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true
Sofern es um die allgemeine Regelungen geht, ist dieses bereits durch den Spitzenverband Bund geregelt.
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Es gilt diese Vorgehensweise für alle Kassen im Rechtsgebiet des SGB V. Sprich Bayern ist zwar ein Freistaat, aber Teil der Bundesrepublik z.b.Die auf diese Weise ermittelten beitragspflichtigen Einnahmen gelten unverändert bis zur Vorlage des darauffolgenden Einkommensteuerbescheides.