Einkommensnachweis bei freiw. Vers. nach Selbständigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 27.10.2012, 21:39

Guten aBend,
landesunmitelbare Kasse oder Bundesunmittlebare Kasse das wäre hier die Frage.

Wäre es eine bundesweit geöffnete Kasse wäre das BVA zuständig.

bundesversicherungsamt.de/cln_115/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=true

Sofern es um die allgemeine Regelungen geht, ist dieses bereits durch den Spitzenverband Bund geregelt.

gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Die auf diese Weise ermittelten beitragspflichtigen Einnahmen gelten unverändert bis zur Vorlage des darauffolgenden Einkommensteuerbescheides.
Es gilt diese Vorgehensweise für alle Kassen im Rechtsgebiet des SGB V. Sprich Bayern ist zwar ein Freistaat, aber Teil der Bundesrepublik z.b.

Enya44
Beiträge: 16
Registriert: 04.04.2012, 10:07

Beitrag von Enya44 » 05.11.2012, 21:52

Möchte mich einmal ganz herzlich bedanken. Ich habe meine KK mit dem hier Geschriebenen konfrontiert und unverzüglich einen kilometerlangen Brief bekommen, in dem alles Mögliche berechnet und thematisiert wird. Am Ende wird eine Rücküberweisung im vierstelligen Bereich angekündigt.

Ich fürchte, ich muss mir das jetzt alles noch einmal ganz genau ansehen. Ich habe meistens gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt, worüber nie entschieden wurde. Kompliziert, kompliziert......

zost
Beiträge: 286
Registriert: 05.09.2010, 13:51

Beitrag von zost » 05.11.2012, 22:20

Enya44 hat geschrieben:
Ausgangspunkt ist immer das Ausstellungsdatum, nicht das Jahr, für das der Steuerbescheid erstellt wurde.

Beitragserhöhungen immer ab dem Folgemonat der Erstellung des Steuerbescheides, egal wann er eingereicht wurde.
Ich finde das hochinteressant. Meine Kasse macht das definitiv nicht so. Die Nachzahlungen werden immer auf den 1. Januar des Jahres für das der Steuerbescheid erstellt wurde bezogen. Und außer dem Steuerbescheid wird überhaupt nichts anerkannt. Da könnte ich lange "etwas erklären".

Wie gehe ich denn da am besten vor? Einen Anwalt nehmen? Ich habe jetzt auf die letzte Erhöhung hin Widerspruch eingelegt. Und bemerke eine gewisse Nervosität......
Sag mal,bei welcher kasse bist denn? Grosse oder kleine?

Enya44
Beiträge: 16
Registriert: 04.04.2012, 10:07

Beitrag von Enya44 » 06.11.2012, 17:48

TK

Antworten