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Verfasst: 20.10.2012, 15:54
von Hummel
Nachdem ich nun persönlich mit der SB gesprochen und außerdem schriftlich den Sachverhalt dargestellt habe, sieht es so aus:

Ich habe eine erneute Aufforderung zur Reha-Antragsstellung bekommen. Diesmal mit Rechtsbehelfsbelehrung und 10-Wochen-Frist.

Ich frag mich ernsthaft, was das soll. Der MDK-Gutachter hat beschlossen, dass eine Reha meinen Gesundheitszustand verbessert und dann ist das auch so?

Und das mit dem Verwaltungsakt versteh ich auch nicht.

Es ist schlimm genug krank zu sein. Sich dann noch mit solchen Sachen rumschlagen zu müssen, macht es nicht besser...

Verfasst: 20.10.2012, 17:11
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das zwar immer noch als unsinnig an, aber es hat auch seine Vorteile -
es genügt nämlich wenn due den Reha-Antrag in der letzten Woche (das genaue Datum muss in deiner Aufforderung stehen, prüfe nach, ob es auch wirklich 10 Wochen ab Bescheiderteilung sind) stellst - der Vorteil daran, die Kasse lässt dich jetzt in Ruhe bis dahin, es kann natürlich sein, dass man versucht dich zu einer früheren Antragstellung zu bewegen, aber das muss dich nicht wirklich interessieren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.10.2012, 17:24
von Hummel
Danke für die Antwort.

Ja, sie wollen, dass ich den Antrag früher stelle. Steht im Anschreiben drin. Ich soll das so schnell wie möglich machen, umso schneller bekäme ich die Genehmigung, umso schneller wäre ich in Reha, umso schneller wäre ich "gesund". So nicht wörtlich, aber sinngemäß...

Ich werde also den Antrag in der letzten Woche stellen. Sollte bis dahin der Rentenbescheid vorliegen, müsste sich das aber erledigt haben, oder?

Verfasst: 20.10.2012, 18:03
von Czauderna
Hallo,
ja, sollte es - es kann aber auch sein, dass gerade der Reha-Antrag die Rentenversicherungs dazu bewegt aus der Teil- eine Vollrente zu machen,
dann würdest du bis zum Eingang des Bescheides bei der Kasse, bzw. bis zu dem Tag, an dem die Kasse davon Kenntnis erhält Krankengeld bekommen.
Gruss
Czauderna