villosa hat geschrieben:
Kann dann die KK die Zahlung des Krankengeldes einstellen?
Hallo,
aus welchem Grund, etwa fehlende Mitwirkung
N E I N
dem Wunsch Deiner KK, etwas anderes ist es ja nicht, zu erfüllen
ist ja schon verlockend, da das Entgeld höher ausfällt
und jetzt laß uns mal über den Tellerrand schaun,
glaubst Du denn etwa das bei einer erneuten Krankschreibung, (falls Dein Doc da überhaupt mitspielt )
Dir die KK anstandslos sofort wieder KRG bewilligt, ich nicht.
oder Dir dein Brötchengeber erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährt.
Nein, das wir er gewiss nicht machen.
denn, wenn Du nach einer vorübergehenden Gesundung erneut an der selben Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wirst, bekommst Du nur dann weitere sechs Wochen den Lohn von deinem Arbeitgeber, wenn Du vor dieser neuen gleichen Erkrankung mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig gewesen bist,
Und dann stehst Du ohne Kohle da.
Tschuldigung wollte es nicht so deutlich schreiben
Gruß Bully