mon moin,
ich bin am Wochenende krank geworden. So richtig heftigen grippialen Infekt mit Bronchits. Chef hat mich zum Arzt gejagd.
Ich schlage da beim Doc auf. Da stellen die Mädels vom Tresen fest, dass meine Karte im September abgelaufen ist. Da ich dort seit 30 Jahren bin, war das kein Problem.
Ich erst mal bei der KK angerufen, warum ich keine neue Karte bekommen habe. Da bekam ich zur Antwort, weil ich kein Photo eingeschickt habe.
Ich habe die gefragt, ob das deren Ernst ist. Ja sagt sie. Ich habe ihr geantwortet, dass sie sich ein Bild malen soll, das da drauf kleben und mir eine Karte schicken.
meint sie doch, dass geht so nicht. Sie faxt jetzt erst mal einen Behandlungsschein an den Doc damit der mich behandeln kann.
Mir fiel dazu nur noch ein "Wie grosszügig"
Und wann bekomme ich meine Karte? meint die doch, gar nicht, es sei denn ich schicke ein Photo.
Jetzt habe ich gerade einen Brief verfasst mit der Aufforderung mir umgehend eine Krankenkarte zuzusenden, auch OHNE Bild.
mit dem Verweis auf
§ 291 Krankenversichertenkarte
(1) Die Krankenkasse stellt spätestens bis zum 1. Januar 1995 für jeden Versicherten eine Krankenversichertenkarte aus, die den Krankenschein nach § 15 ersetzt. Die Karte ist von dem Versicherten zu unterschreiben. Sie darf vorbehaltlich § 291a nur für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet werden. Die Karte gilt nur für die Dauer der Mitgliedschaft bei der ausstellenden Krankenkasse und ist nicht übertragbar. Bei Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung bestätigt der Versicherte auf dem Abrechnungsschein des Arztes das Bestehen der Mitgliedschaft durch seine Unterschrift. Die Krankenkasse kann die Gültigkeit der Karte befristen.
(2) Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten in einer für eine maschinelle Übertragung auf die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Abrechnungsunterlagen und Vordrucke (§ 295 Abs. 3 Nr. 1 und 2) geeigneten Form vorbehaltlich § 291a ausschließlich folgende Angaben:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk das Mitglied seinen Wohnsitz hat,
2.
Familienname und Vorname des Versicherten,
3.
Geburtsdatum,
4.
Geschlecht,
5.
Anschrift,
6.
Krankenversichertennummer,
7.
Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form,
8.
Zuzahlungsstatus,
9.
Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
10.
bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs;
die Erweiterung der Krankenversichertenkarte um das Lichtbild sowie die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus haben spätestens bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen; Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.
Und ich wirke nicht mit
Nun bin ich ja mal gespannt, was nun passiert.