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Verfasst: 21.09.2012, 18:49
von Carola
Gleicher Gedankengang
Wäre ja perfide §51 anzuwenden und gleichzeitig Gesundzuschreiben.
Aber wenn das man echt so gewesen wäre..Hochachtung..*ironie*
Allerdings so einfach bekommt man ja auch keine Reha von der
DRV/KK, also wäre für uns die Begründung interessant.
Verfasst: 21.09.2012, 19:37
von sblue56
Ich bin seit Ende September 2011 krank geschrieben, seit Anfang November erhalte ich Krankengeld. Im März 2012 habe ich eine Schmerztherapie ohne Erfolg gemacht. Ende Mai hat mich die KK aufgefordert eine Reha zu beantragen. Anfang Juni habe ich den Reha Antrag meinem Orthopäden bearbeiten und weiterleiten an die KK abgegeben. Durch die Urlaubszeit wurde der Antrag erst am 06.08.12 an die KK geschickt. Am 22.08.2012 hat mir die KK mitgeteilt, dass nur noch bis 27.08.2012 Krankengeld gezahlt wird. Am 28.08.2012 habe ich die Bewilligung der Reha bekommen. Am 30.08.12 hat mich die Reha Klinik angerufen und hat mir mitgeteilt, dass am 12.09.2012 meine Reha beginnt.
Als die Kasse das Krankengeld eingestellt hat, war die Reha noch nicht genehmigt, erst ein paar Tage später.
Verfasst: 21.09.2012, 19:49
von Carola
Hm, denke die 10 wochen sind überschritten worden.
Krankengeld bekommste natürlich weiter weil du die Mitwirkung beweisen
hast und in die Reha gefahren bist.(Lücke bleibt aber dann)
Aber ich denke das die SB`ler hier dir nun weiterhelfen können.
Merkwürdig ist nur das du am 06.08 den Antrag abgegeben hast, und somit deine Mitwirkung erfüllt, aber erst zum 27.08 das Krankengeld eingestellt wurde.
ohh...Am 27.08 das Krankengeld einzustellen ist normal, da du nun (Wahrscheinlich) ab den 28.08 anspruch auf Übergangsgeld hättest.
Klär das mit deiner KK sofort, kann sein das sie denken du bist ab 28.8 schon zur Reha gefahren.
lg
Verfasst: 21.09.2012, 19:54
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.09.2012, 20:03
von Carola
sblue56 hat geschrieben:Hallo,
meine KK ( KKH - Allianz ) hat mir nach Aktenlage durch den MKD das Krankengeld eingestellt. Begründung: Ich solle mich für leichtere wechselnde Tätigkeit dem Arbeitsmarkt bis zur Reha zur Verfügung stellen. Widerspruch wurde durch den VDK eingelegt.
Seltsam, Widerspruch kann gegen ein MDK Gutachten eigendlich nur der
behandelnder Arzt einlegen, nicht der Patient.
lg
Verfasst: 21.09.2012, 20:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.09.2012, 20:26
von Carola
Indirekt, aber das Gutachten kann nur dein Arzt anfechten, bzw ein erneutes
Gutachten beantragen, das weiss MS auch.
Der richtige weg ist....
Sprech mit deinen Arzt, der wenn er das Gutachten auch für falsch hält, muss ER Wiederspruch dagegen einlegt.
Höre nicht auf Machts Sinn. Ohne Arzt im Boot kannste 100 mal Widerspruch einlegen, wird nichts bringen.
lg.
Hoffe nicht das Machts Sinn alles bald besser weiss.
ps: mit welcher Begründung soll man den Widerspruch begründen, wenn
erstens der eigene Arzt dich Arbeitsfähig sieht, zweitens er deswegen kein Wiederspruch einreicht ?
Schwachsinn Machs Sinn, Widerspruch nur um den Papierverbrauch zu erhöhen sollte man nicht einreichen.
Verfasst: 21.09.2012, 20:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.09.2012, 22:04
von sblue56
@ Machts Sinn
Ich bin seit 01.07.2011 Arbeitslos ( nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit hat mein Chef beschlossen den Fuhrpark zu schließen ) und seit Ende September 2011 Krank. Habe aber seit 01.02.2010 einen Minijob auch als Kraftfahrer den ich seit der Krankschreibung auch nicht mehr ausübe, aber dieses Arbeitsverhältnis besteht immer noch.
@ Carola
Die KK hat von meinem behandelten Arzt ein aktuelles Gutachten angefordert und dieses hat mein Arzt auch mit mir am 09.09.2012 durchgesprochen und am 10.09.2012 an die KK geschickt. Mein Arzt meinte nur" durch die Fusion von KKH und Allianz wollen sich noch einige Sachbearbeiter beweisen" und er ist sicher, dass die KK weiter zahlen muss.
Ich hoffe ich habe jetzt vorerst alle Fragen beantwortet.
Auf die Aussage meines Arztes möchte ich mich nicht 100% verlassen ( KK muss zahlen ) daher fahre ich lieber zweigleisig und brauche noch eine plausible Widerspruchs Begründung gegenüber der Agentur für Arbeit. Eine Verlängerung der Widerspruchsfrist werde ich jedenfalls beantragen. Eigentlich hätte ich nach dem Ablehnungsbescheid noch Harz 4 beantragen sollen. Habe ich leider verpennt. Mein Ziel war es , dass ich als nicht arbeitsfähig aus der Reha entlassen werde, dann hätte die KK einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente von mir verlangt.
Verfasst: 21.09.2012, 23:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.09.2012, 08:15
von sblue56
Hallo Machts Sinn,
mein Orthopäde und der Reha Arzt sind schon gleicher Meinung, dass ich meinen Beruf als Kraftfahrer nicht mehr ausüben kann. aber warum soll ich mich jetzt mit vielen Einschränkungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, wenn es solch einen Arbeitsplatz nicht gibt!!! ( Aussage des Reha Arztes: "mit den Einschränkungen ist es schwer einen Arbeitsplatz zu finden" )
Auf dem Weg der Besserung bin ich bestimmt nicht, im Gegenteil, je mehr KG und andere Therapien umso schlimmer werden die Schmerzen. Nach der zweiwöchigen Schmerztherapie war ich wie gerädert, trotz 15 Tabletten tgl. und brauchte erst mal 8 Wochen um einigermaßen wider normal zu bewegen.
Verfasst: 22.09.2012, 09:39
von Krankenkassenfee
Hallo,
auch auf die Gefahr hin, dass es indiskret ist das zu fragen:
Hast Du Deinen Lebensstil denn geändert aufgrund der Erkrankung? Normalgewicht, wenig Alkohol, keine Zigaretten, viel Bewegung an der frischen Luft und das eigenständige und tägliche nachturnen erlernter Übungen?
Wenn die Beschwerden mit der Therapie nicht besser werden, was sagt denn der Doc zu Alternativen (OP, Schmerzumpe ect.)
LG, Fee
Verfasst: 22.09.2012, 10:06
von sblue56
Hallo Fee,
vieles an meinem Lebensstil musste ich nicht ändern, denn ich rauche seit 30 Jahren nicht mehr, habe immer auf mein Gewicht geachtet 84Kg bei 180cm, da ich kein Heiliger bin gebe ich auch zu, dass ich 1-3 mal in der Woche zum Essen ein Bier trinke, seit zig. Jahren fahre ich jährlich auch im Winter ca. 1500-1800 Km mit dem Rennrad, mein erlerntes Eigenprogramm mache ich auch so gut es geht.
In meinem MRT Befund steht unter anderem " Ausgeprägte erosive Osteochondrose L5/S1, Modic Grad II mit nahezu vollständig aufgebrauchter Bandscheibe"
Beim googeln bin ich auf diesen Artikel gestoßen:
http://www.bandscheibeninfo.at/seite2osteo.htm
darin steht: " Allerdings führen Belastungen wie etwa Wirbelsäulenheilgymnastik, in diesen Fällen häufig noch zu einer weiteren Beschwerdezunahme". Das ist genau mein Problem, je mehr KG oder ähnliches um so schmerzhafter. Vielleicht wurde oder werde ich auch falsch behandelt???
Verfasst: 22.09.2012, 14:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
gut, dass Du selbst schon mal alles tust, damit der Rücken besser wird.
Vielleicht hat der Arzt ja wirklich nur den 08/15-Behandlungsansatz bei Dir durchgeführt.
Was ich machen würde: Besorge Dir den ausführlichen Entlassungsbericht der Reha. Schau mal die Diagnosen da genau an.
Nahezu kein Arzt mag es, wenn Patienten mit recherchierten Internetausdrucken ankommen, die vielleicht auch noch seine Behandlung/Diagnose in Frage stellen. Gute Orthopäden sind rar, insofern würde ich behutsam vorgehen. Vielleicht einfach mal im Gespräch das beiläufig fallen lassen, dass ein Mitpatient in der Reha genau das gleiche wie Du hattest, aber dem gesagt wurde, dass er Krankengymnastik nicht machen darf ...
Wobei natürlich beachtet werden muss, dass gestärkte Muskeln die Wirbelsäule entlasten, und das wiederum den Schmerz in den meisten Fällen nimmt. Also ein Teufelskreis mit Schmerzen Muskeln erst mal aufzubauen...
Ich bin kein Mediziner, aber vielleicht ist eine Zweitmeinung einzuholen nicht verkehrt. Vielleicht gibt es ja irgendeine Therapie/OP, die Heilungschancen verspricht. Guck doch mal im Internet oder frag mal so in Deiner Stadt rum, ob es da vielleicht noch einen guten Arzt gibt. Lass Dich notfalls auf die Warteliste setzen. Manche Kassen helfen auch bei der Terminfindung.
Aus Deinem Nickname vermute ich, dass Du entweder 56 Jahre alt bist oder Jahrgang 56. Zufällig dieses Jahr egal. Bis zur Altersrente wäre es noch weit hin, und ob man darauf eine Erwerbsminderungsrente bekommt ist fraglich. Trotzdem solltest Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen, sofern Du ihn noch nicht hast.
Mal abgesehen von dem gesundheitlichen Aspekt. Was haben die denn in der Reha zum Thema Umschulung gesagt? Wäre das noch eine Option? Denn realistisch eingeschätzt hast Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance, auch nach einer Umschulung nicht, die würde Dir aber noch ein Einkommen eine gewisse Zeit garantieren (Übergangsgeld) und Du "bist erst mal weg von der Strasse". Aber auch hier gilt: Manchmal hat man eben doch Glück, und ein Unternehmer stellt gerade solche ü 50iger ein.
LG, Fee
Verfasst: 22.09.2012, 15:32
von Bully
Hallo,
na driften wir hier wieder am Thema vorbei,
den das war doch "Der Name der Kasse "
oder ????
aber ich stelle anheim
Gruß Bully