Soweit ich informiert bin, kann man als Patient jederzeit die Arbeitsunfähigkeit beenden und zur Arbeit gehen. Der Arzt stellt nämlich nur die "voraussichtliche" Dauer mit - sollte ich vorher genesen sein, kann ich auch wieder arbeiten gehen. Im Zusammenhang mit der Unfallversicherung geisterte nämlich noch die Auffassung umher, dass man dann keinen Unfallversicherungsschutz hätte - was falsch ist.
Siehe auch hier:
tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/krankschreibung-kann-ich-trotz-attest-arbeiten/1203706.html
Krankengeld eingestellt trotz Erkrankung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Roemer,
Die Darstellung zu "Arbeiten trotz Krankschreibung" ist richtig.
Dieses hier:
"Zweitens sind alle Unfälle Arbeitsunfälle, die infolge der Tätigkeit im Arbeitsverhältnis, also im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, geschehen. Auch Wegeunfälle gehören dazu. Dabei kommt es allein auf die tatsächliche Arbeitsleistung an, nicht auf die Frage der attestierten Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers."
ist zu einfach dargestellt. Ich lerne gerade in meinem "Fall", dass dem möglicherweise nicht so ist. Man muss beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war. Und: Man muss beweisen, dass es zu einem Gesundheitsschaden gekomen ist.
Ist im Falle eines "Arm ab" relativ leicht. In anderen Fällen ist das erheblich schwieriger.
Wenn dem so wäre wie oben geschildert, dann frage ich mich, warum es in meinem "Fall" eine so wesentliche Rolle spielt, dass meine angeblich "psychogene Reaktion" und 8 Monate krank sein, einen Gesundheitsschaden auf Grund eines Arbeitsunfalls ausschließen. (Aber das muss ja die gerade das SG klären)
Gruß
ReallyAngry
Die Darstellung zu "Arbeiten trotz Krankschreibung" ist richtig.
Dieses hier:
"Zweitens sind alle Unfälle Arbeitsunfälle, die infolge der Tätigkeit im Arbeitsverhältnis, also im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, geschehen. Auch Wegeunfälle gehören dazu. Dabei kommt es allein auf die tatsächliche Arbeitsleistung an, nicht auf die Frage der attestierten Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers."
ist zu einfach dargestellt. Ich lerne gerade in meinem "Fall", dass dem möglicherweise nicht so ist. Man muss beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war. Und: Man muss beweisen, dass es zu einem Gesundheitsschaden gekomen ist.
Ist im Falle eines "Arm ab" relativ leicht. In anderen Fällen ist das erheblich schwieriger.
Wenn dem so wäre wie oben geschildert, dann frage ich mich, warum es in meinem "Fall" eine so wesentliche Rolle spielt, dass meine angeblich "psychogene Reaktion" und 8 Monate krank sein, einen Gesundheitsschaden auf Grund eines Arbeitsunfalls ausschließen. (Aber das muss ja die gerade das SG klären)
Gruß
ReallyAngry
Hallo reallyangry,
Gruß Leser
das ist so nicht ganz allgemein gültig. Die BG gewährt Leistungen, wenn der Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall erwiesen ist. Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Sachverhalt feststellen lässt. Im Zweifelsfall leistet die BG allerdings nicht - im Gegensatz zur Krankenkasse, die dann i.d.R. für die Leistung aufkommt. (s.a. http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#41092 ). Wenn ich Deinen Fall richtig im Kopf habe, war das Ereignis des Arbeitsunfalls unstrittig. Die Frage war bzw. ist, ob weitere / hinzugetretene Erkrankungen zweifelsfrei im Unfallzusammenhang stehen und der Unfall alleinige / wesentliche Ursache war.reallyangry hat geschrieben:Man muss beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war. Und: Man muss beweisen, dass es zu einem Gesundheitsschaden gekomen ist.
Gruß Leser
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10