MDK entscheidet nach Aktenlage
Moderator: Czauderna
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Danke, Reallyangry! Die Wünsche tun mir gut! Ich denke gerade oft an die 68-er Jahre, da gab's den Spruch: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt..
So was wie hier mit der KK hab ich noch nie erlebt und war jetzt komplett überfordert.. Ich lebe eigentlich nach dem Motto: ich bin fair zu anderen, dann sind die anderen auch fair zu mir. Jetzt hab ich Lehrgeld gezahlt.
Aber - jetzt schau ich wieder in die Zukunft und werde meine Seele gut pflegen...
Schöne Grüße Powerrena
So was wie hier mit der KK hab ich noch nie erlebt und war jetzt komplett überfordert.. Ich lebe eigentlich nach dem Motto: ich bin fair zu anderen, dann sind die anderen auch fair zu mir. Jetzt hab ich Lehrgeld gezahlt.
Aber - jetzt schau ich wieder in die Zukunft und werde meine Seele gut pflegen...
Schöne Grüße Powerrena
Hallo Kernschmelze, anscheinend sind Sie noch nicht zurück.... dann wissen Sie auch noch nichts von dem pos. Ausgang.... Spätnachmittag kam noch eine Mail des Geschäftsführers der hiesigen KK: ob alles o.k. sei, ob ich noch Fragen habe, ob ich noch ein Gespräch wünsche wegen der Irritationen.... Hatte keine Lust, darauf zu reagieren. Vielen DANK nochmals, Ihre beruhigende Art und das zielgerichtete Vorgehen haben mir gut getan!
Alles Gute für Sie! Powerrena
Alles Gute für Sie! Powerrena
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Hallo Powerrena,
ich hatte jetzt erst Zeit, mir die Postings des heutigen Tages durchzulesen. Hat doch geklappt – es geht doch. Prima.
Ich hoffe nun auf eine Zeit für Sie, wo Sie sich auf sich selbst konzentrieren können, um zu gesunden.
Vielleicht haben Sie in nächster Zukunft einmal die Gelegenheit zu reflektieren, wie bei diesem Spiel letztlich die Lastenverteilung ausgesehen hat:
Sie wurden in Angst und Schrecken versetzt, Ihre Gesundheit wurde massiv verletzt – die BKK kommt dagegen mit einer lauen Entschuldigung und ein paar Beruhigungstelefonaten oberer und oberster Stelle davon. Ist das gerecht? Die BKK hat Ihnen nur gegeben, was Ihnen zusteht. Den „Schockschaden“, den sie Ihnen zugefügt hat, hat sie noch nicht bezahlt. Diese Rechnung ist noch offen.
Sie kennen mein Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen lernen, dass sie mit solchen Verweigerungs- und Psycho-Spielchen nicht durchkommen. Jeder „Irrtum“, hinter dem sich immer ein Schicksal wie das Ihre verbergen kann, ist ein Vorkommnis zu viel. Sie hatten die Kraft und den Mut, Ihr Anrecht durchzusetzen. Vielleicht haben Sie die Kraft und den Mut, eine Schmerzensgeldklage, wie ich es beschrieben habe, durchzufechten. Die jetzige Erleichterung wird dann in eine Genugtuung übergehen – und: Wir kommen dem Ziel der Unterbindung dieses menschenverachtenden Spiels der Krankengeldverweigerungspraxis der GKV ein kleines Stückchen näher.
Bitte fühlen Sie sich jetzt nicht durch meine Worte bedrängt oder aufgestachelt. Das ist nicht meine Absicht.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute.
Beste Wünsche, Kernschmelze
PS: Czauderna spricht von einem "Klassiker", mithin handelt es sich um einen klassischen, sprich: typischen, Fall, mitnichten einen Einzelfall. Erstmals wird also die Methode, die hinter dem Vorgehen der GKV steckt, zugegeben.
ich hatte jetzt erst Zeit, mir die Postings des heutigen Tages durchzulesen. Hat doch geklappt – es geht doch. Prima.
Ich hoffe nun auf eine Zeit für Sie, wo Sie sich auf sich selbst konzentrieren können, um zu gesunden.
Vielleicht haben Sie in nächster Zukunft einmal die Gelegenheit zu reflektieren, wie bei diesem Spiel letztlich die Lastenverteilung ausgesehen hat:
Sie wurden in Angst und Schrecken versetzt, Ihre Gesundheit wurde massiv verletzt – die BKK kommt dagegen mit einer lauen Entschuldigung und ein paar Beruhigungstelefonaten oberer und oberster Stelle davon. Ist das gerecht? Die BKK hat Ihnen nur gegeben, was Ihnen zusteht. Den „Schockschaden“, den sie Ihnen zugefügt hat, hat sie noch nicht bezahlt. Diese Rechnung ist noch offen.
Sie kennen mein Ziel: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen lernen, dass sie mit solchen Verweigerungs- und Psycho-Spielchen nicht durchkommen. Jeder „Irrtum“, hinter dem sich immer ein Schicksal wie das Ihre verbergen kann, ist ein Vorkommnis zu viel. Sie hatten die Kraft und den Mut, Ihr Anrecht durchzusetzen. Vielleicht haben Sie die Kraft und den Mut, eine Schmerzensgeldklage, wie ich es beschrieben habe, durchzufechten. Die jetzige Erleichterung wird dann in eine Genugtuung übergehen – und: Wir kommen dem Ziel der Unterbindung dieses menschenverachtenden Spiels der Krankengeldverweigerungspraxis der GKV ein kleines Stückchen näher.
Bitte fühlen Sie sich jetzt nicht durch meine Worte bedrängt oder aufgestachelt. Das ist nicht meine Absicht.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute.
Beste Wünsche, Kernschmelze
PS: Czauderna spricht von einem "Klassiker", mithin handelt es sich um einen klassischen, sprich: typischen, Fall, mitnichten einen Einzelfall. Erstmals wird also die Methode, die hinter dem Vorgehen der GKV steckt, zugegeben.
Hier interpretierst Du etwas in Czaudernas Aussage hinein, dass ich so nicht sehe. Aber warten wir ab, was Czauderna selbst dazu sagt.Kernschmelze hat geschrieben:PS: Czauderna spricht von einem "Klassiker", mithin handelt es sich um einen klassischen, sprich: typischen, Fall, mitnichten einen Einzelfall. Erstmals wird also die Methode, die hinter dem Vorgehen der GKV steckt, zugegeben.
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Hallo,
obwohl in diesem Thread nur ein Randthema, hier die Definition "Klassiker" bzw. des daraus abgeleiteten Adjektivs "klassisch":
"Als „klassisch“ im allgemeinen sprachlichen Sinne wird etwas bezeichnet, das typische Merkmale in einer als allgemeingültig akzeptierten Reinform in sich vereint und mithin als formvollendet und harmonisch gilt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Klassiker
Gruß, Kernschmelze
obwohl in diesem Thread nur ein Randthema, hier die Definition "Klassiker" bzw. des daraus abgeleiteten Adjektivs "klassisch":
"Als „klassisch“ im allgemeinen sprachlichen Sinne wird etwas bezeichnet, das typische Merkmale in einer als allgemeingültig akzeptierten Reinform in sich vereint und mithin als formvollendet und harmonisch gilt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Klassiker
Gruß, Kernschmelze
Hallo Kernschmelze,
der Bedeutung des Wortes "klassisch" bin ich mir durchaus bewusst.
Ich bezweifle aber stark, dass Czauderna sich, seinem Arbeitgeber und allen anderen Kassen grundsätzlich diese Arbeitweise unterstellt.
Zumal Du in Deinem Ansatz einen Part nicht zitierst:
Das weiss momentan nur der Autor. Und daher warte ich seinen nächsten Beitrag ab.
Gute Nacht!
roemer70
der Bedeutung des Wortes "klassisch" bin ich mir durchaus bewusst.
Ich bezweifle aber stark, dass Czauderna sich, seinem Arbeitgeber und allen anderen Kassen grundsätzlich diese Arbeitweise unterstellt.
Zumal Du in Deinem Ansatz einen Part nicht zitierst:
Somit könnte er bspw. auch die schnelle Reaktion der Kasse wegen der Androhung der SG-Einschaltung meinen. Oder die Kommunikation mit dem Vorstand. Oder er könnte auch eine ironische Aussage getätigt haben. Oder oder oder...ein Klassiker - Fuer alle Kunden empfehlenswert - !!!!!
Das weiss momentan nur der Autor. Und daher warte ich seinen nächsten Beitrag ab.
Gute Nacht!
roemer70
Guten Morgen Kernschmelze, ich sehe das genau so. Eine Entschuldigung des Leiters Kundenservice ist mir auch zu wenig er entschuldigt sich "für die Irritationen". Deswegen habe ich auch nicht auf die letzte Mail des Geschäftsführers voller Dankbarkeit reagiert.. Nur durch die Zivilcourage einzelner Betroffener haben wir jetzt Urteile, auf die so viele neu betroffene zurückgreifen. Ich will nicht alle KK/SB/MDK in Grund und Boden verdammen. Vor 4 Jahren hatte ich Krebs und kann aus dieser Zeit nur Pos. berichten, alle verhielten sich prima (MDK war nicht involviert). Ich habe in den letzten Tagen viel recherchiert und mir fällt auf, dass gerade bei einer psych. Diagnose schnell von SB/KK/MDK reagiert wird. Das ist für einen Betroffenen zusätzlich belastend und macht erste Therapieerfolgt zunichte. Ich persönlich empfinde das in höchstem Maße diskriminierend. Heute bekomme ich das Attest des Therapeuten, das Attest von der Neurologin vom Montag habe ich bereits. Vielleicht maile ich nachher an den Geschäftsführer, dass ich mir ausdrücklich weitere Schritte vorbehalte. Dann muss ich erst mal alles sacken lassen und einigermaßen Balance finden.
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- Registriert: 07.11.2011, 18:47
Hallo Powerrena,
Ihre Ausführungen lassen deutlich erkennen, dass Sie den Rückzieher Ihrer BKK nicht als "Geschenk" verstehen und dass da noch eine Rechnung offen ist. Bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist Übersicht und Nüchternheit gefragt. Eine mögliche Schmerzensgeldklage erfordert u. a. Belastbarkeit und Geduld. Da diese zwingend vor dem Landgericht im Rahmen einer Klage wegen Amtspflichtverletzung erhoben werden muss, ist auch zwingend ein Rechtsanwalt einzuschalten.
Wesentlich für den Verlauf des Verfahrens ist aus meiner Sicht die Auswahl des RA. Ich habe mich bewusst für eine Rechtsanwältin des Sozialrechts, die eine eigene, kleine Praxis hat, entschieden. Männer haben kaum Verständnis für die Lage der Mandantin, große Praxen sind zu anonym.
Aber, ich will nicht vorgreifen. Lassen Sie sacken, es eilt nicht. Die Hauptsache ist Ihre Gesundheit.
Beste Grüße, Kernschmelze
Ihre Ausführungen lassen deutlich erkennen, dass Sie den Rückzieher Ihrer BKK nicht als "Geschenk" verstehen und dass da noch eine Rechnung offen ist. Bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist Übersicht und Nüchternheit gefragt. Eine mögliche Schmerzensgeldklage erfordert u. a. Belastbarkeit und Geduld. Da diese zwingend vor dem Landgericht im Rahmen einer Klage wegen Amtspflichtverletzung erhoben werden muss, ist auch zwingend ein Rechtsanwalt einzuschalten.
Wesentlich für den Verlauf des Verfahrens ist aus meiner Sicht die Auswahl des RA. Ich habe mich bewusst für eine Rechtsanwältin des Sozialrechts, die eine eigene, kleine Praxis hat, entschieden. Männer haben kaum Verständnis für die Lage der Mandantin, große Praxen sind zu anonym.
Aber, ich will nicht vorgreifen. Lassen Sie sacken, es eilt nicht. Die Hauptsache ist Ihre Gesundheit.
Beste Grüße, Kernschmelze
Hallo Kernschmelze, kann ich eigentlich trotzdem auf Akteneinsicht bestehen bzw. das Gutachten des MDK einfordern? Und soll/kann ich auf den Geschäftsführer reagieren,indem ich schreibe, dass ich mir weitere Schritte ausdrücklich vorbehalte? Die KK soll nicht denken, dass alle "Irritationen" (welch eine Verharmlosung!) erledigt sind. Auch mein Therapeut wird unabhängig von mir reagieren.
Schöne Grüße von Powerrena
Schöne Grüße von Powerrena
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- Registriert: 07.11.2011, 18:47
Hallo Powerrena,
ja, das können Sie.
Vorschlag:
1. Sofort Forderung auf Akteneinsicht mit Terminvorgabe - z. B. 4 Wochen.
In meinem Fall wurde eine Kopie der Akten zur Außenstelle der TK geschickt. Ich habe dort Akteneinsicht genommen. Fast alle Akten, bis auf meine eigenen Schreiben, habe ich mir kopieren lassen. Insbesondere den internen Schriftverkehr mit dem MDK, das MDK-Gutachten, Telefonnotizen. Das sind potenzielle Beweise, die ggf. das unzulängliche Verwaltungshandeln dokumentieren.
Die Forderung auf Akteneinsicht ist an keine Nebenbedingung geknüpft. Akteneinsicht ist aber Voraussetzung, um den Sachverhalt von Ihrer Seite vollständig aufzuklären. Ich konnte unserer RA bereits einige Arbeit abnehmen, das diese gar nicht die Zeit hatte, sich mit den vielen Einzelheiten unseres Falles auseinanderzusetzen.
2. Schreiben an den Vorstand mit dem Hinweis, dass das Verwaltungshandeln (Verstöße s. z. B. die Liste in dem Urteils-Thread, wenn sie zutrifft) der BKK zu einer Gesundheitsverletzung geführt hat (Anlage die gutachterliche Stellungnahme der Ärzte/Psychotherapeuten) und deswegen eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von X geltendgemacht wird. Im Falle der Nichtanerkennung des Schmerzensgeldes dem Grunde und der Höhe nach besteht ausdrücklich der Vorbehalt, die Schmerzensgeldforderung auf dem Klagweg durchzusetzen.
Zahlt die BKK, dann ist es gut. Zahlt sie nicht, dann ist der Weg zur Klage frei. Der Richter wird immer zuerst fragen, ob der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen wurde. Ob Sie klagen und wann, das ist allein Ihre Entscheidung. Zwischen dem Schreiben und der Klagerhebung vergingen in meinem Fall 9 Monate. Sie legen sich also in keiner Weise fest.
Beste Grüße, Kernschmelze
ja, das können Sie.
Vorschlag:
1. Sofort Forderung auf Akteneinsicht mit Terminvorgabe - z. B. 4 Wochen.
In meinem Fall wurde eine Kopie der Akten zur Außenstelle der TK geschickt. Ich habe dort Akteneinsicht genommen. Fast alle Akten, bis auf meine eigenen Schreiben, habe ich mir kopieren lassen. Insbesondere den internen Schriftverkehr mit dem MDK, das MDK-Gutachten, Telefonnotizen. Das sind potenzielle Beweise, die ggf. das unzulängliche Verwaltungshandeln dokumentieren.
Die Forderung auf Akteneinsicht ist an keine Nebenbedingung geknüpft. Akteneinsicht ist aber Voraussetzung, um den Sachverhalt von Ihrer Seite vollständig aufzuklären. Ich konnte unserer RA bereits einige Arbeit abnehmen, das diese gar nicht die Zeit hatte, sich mit den vielen Einzelheiten unseres Falles auseinanderzusetzen.
2. Schreiben an den Vorstand mit dem Hinweis, dass das Verwaltungshandeln (Verstöße s. z. B. die Liste in dem Urteils-Thread, wenn sie zutrifft) der BKK zu einer Gesundheitsverletzung geführt hat (Anlage die gutachterliche Stellungnahme der Ärzte/Psychotherapeuten) und deswegen eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von X geltendgemacht wird. Im Falle der Nichtanerkennung des Schmerzensgeldes dem Grunde und der Höhe nach besteht ausdrücklich der Vorbehalt, die Schmerzensgeldforderung auf dem Klagweg durchzusetzen.
Zahlt die BKK, dann ist es gut. Zahlt sie nicht, dann ist der Weg zur Klage frei. Der Richter wird immer zuerst fragen, ob der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen wurde. Ob Sie klagen und wann, das ist allein Ihre Entscheidung. Zwischen dem Schreiben und der Klagerhebung vergingen in meinem Fall 9 Monate. Sie legen sich also in keiner Weise fest.
Beste Grüße, Kernschmelze
Hallo,
offenbar herrscht Unklarheit darüber was ich mit dem Begriff "Klassiker" ausdrücken wollte - man kann es tatsächlich so oder so auslegen.
Entweder so : Klassiker - Kasse macht einen Fehler, einen grossen sogar - Versicherte ist ratlos und wendet sich direkt als neuer User an die Experten im Forum - man beachte die Zeitabfolge.
Hier bekommt Sie auch sofort einen entsprechenden Rat und zwar gleich den mit der ganz grossen Keule. Versicherte befolgt diesen Rat, nicht ohne vorher auch noch exakt darauf hinzuweisen, dass Sie die Hilfe von Machts Sinn ebenfalls in Anspruch genommen hat - und siehe da, aus der im ersten Beitrag "hilflosen" ratsuchenden Versicherten wird dank des Rates ein mit allen Wassern gewaschene Expertin, die, und das ist noch besser, auch die Kasse sofort in die Knie zwingt - super - Gratulation - ein Klassiker eben - Für alle Kunden empfehlenswert !!
Das nun auch seitens des Ratgebers der Schockschaden und die Klage ins Feld geführt wird, wahrscheinlich hat die Versicherte gute Chancen,
wenn sie dem Rat folgt - gibt es doch einen Präzedenzfall, der nur wenige Tage alt ist - da muss doch was zu machen sein - es läuft einfach gut -
Man beachte die Zeitabfolge - dieser Fall passt voll da rein -
Römer - du hast schon recht - meine Praxis ist das nicht und wer genau liest, der weiss was ich meine.
Gruss
Czauderna
offenbar herrscht Unklarheit darüber was ich mit dem Begriff "Klassiker" ausdrücken wollte - man kann es tatsächlich so oder so auslegen.
Entweder so : Klassiker - Kasse macht einen Fehler, einen grossen sogar - Versicherte ist ratlos und wendet sich direkt als neuer User an die Experten im Forum - man beachte die Zeitabfolge.
Hier bekommt Sie auch sofort einen entsprechenden Rat und zwar gleich den mit der ganz grossen Keule. Versicherte befolgt diesen Rat, nicht ohne vorher auch noch exakt darauf hinzuweisen, dass Sie die Hilfe von Machts Sinn ebenfalls in Anspruch genommen hat - und siehe da, aus der im ersten Beitrag "hilflosen" ratsuchenden Versicherten wird dank des Rates ein mit allen Wassern gewaschene Expertin, die, und das ist noch besser, auch die Kasse sofort in die Knie zwingt - super - Gratulation - ein Klassiker eben - Für alle Kunden empfehlenswert !!
Das nun auch seitens des Ratgebers der Schockschaden und die Klage ins Feld geführt wird, wahrscheinlich hat die Versicherte gute Chancen,
wenn sie dem Rat folgt - gibt es doch einen Präzedenzfall, der nur wenige Tage alt ist - da muss doch was zu machen sein - es läuft einfach gut -
Man beachte die Zeitabfolge - dieser Fall passt voll da rein -
Römer - du hast schon recht - meine Praxis ist das nicht und wer genau liest, der weiss was ich meine.
Gruss
Czauderna