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Verfasst: 04.08.2012, 14:57
von knuddi
Hallo Machts Sinn,

ich glaube nicht das es am MDK nur liegt... Die Krankenkassen müssen das ja nicht vorlegen, es besteht keine Pflicht zur Vorlage beim MDK. Der MDK übernimmt nur die Beratungsfunktion dre Krankenkassen... Entscheiden selbst tut nur die Kasse...

Ich denke eher das das System hat, die Leute gesund zuschreiben, um sich Ihre eigenen Gehälter anzupassen...

Ich bin immer zu gefahren, zubald es Probleme mit einer Krankenkasse gibt, wird meinerseits gekündigt... was will ich mit einer Krankenkasse die nicht zahlen will??? Die Gerichte einzuschalten dauert Jahre, ehe da eine Entscheidung fällt...

gruss knuddi

Verfasst: 04.08.2012, 15:03
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
mit dem Beitrag von Knuddi, kann ich in der Form nix anfangen - zu wenig Details,
dafür aber mit deinem Beitrag - dein Krankengeld wurde einfach eingestellt ??,
das klang aber bisher etwas anders - schreib ich mal deinem "Schockschaden zu".
Außerdem habe ich keine Kasse genannt - diese Schlussfolgerung stammt von dir, das wollen wir mal festhalten. Ich wiederhole gerne auch an dich meinen Rat , den ich Kernschmelze gegeben habe - keine Verallgemeinerung, sondern Konzentration auf die Fälle, die hier behandelt werden. Und nein, nicht alle Kassen haben den denselben MDK, den auch der hat, wie die Kassen selbst verschiedene Dienststellen und auch verschiedene Menschen, die dort arbeiten und begutachten, und demnächst, was die Pflege angeht, auch nicht mehr unbedingt den MDK allein als Begututachtungseinrichtung.
Dem MDK geht es da, wie den Sozialämtern oder dem Arbeitsamt - die Gesetzlichen BEstimmungen sind die Gleichen, aber die Umsetzung kann verschieden sein.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.08.2012, 15:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.08.2012, 16:28
von CiceroOWL
doofe Frage, wurde das Urteil schon veröffentlicht?

Verfasst: 04.08.2012, 18:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.08.2012, 18:59
von Gast

Verfasst: 04.08.2012, 19:44
von Czauderna
Fatbob hat geschrieben:Alles nett, nur sollange sich weniger als 1% dagegen wehren wird
die unbekannte Krankenkasse so weitermachen.
Hm, man sollte die eigenen Erfahrungen auch mal in anderen Foren
beschreiben, und die Möglichkeit gegen (klaren) Rechtsbruch/Rechtsbeugung
vorzugehen.
Bin da in Foren unterwegs die reichlich klicks haben, muss ich mir mal durch
den Kopf gehen lassen, ohne nennung der unbekannten Krankenkasse wird das nicht viel bringen, auch würde einige (viele) Anfragen an die Umbekannte KK nach ihren Praktiken von Forumsteilnehmer wohl mehr
Wirkung erziehlen.
Ich persönlich könnte 3 Leute ranbringen die an Eides Statt erklären
würden, massiv mit Krankkengeldeinstellung ohne Rechtsgrundlage Telefonisch genötigt wurden dinge zu unterschreiben die so nicht zulässig
sind.
War schon mal vor 6 Monaten meine Idee an die Öffendlichkeit zu gehen,
aber sind ja nur 3 Einzelfälle aus umkreis von 500 Metern um mein Wohnort, scheint wie die Kornkreise zu sein würd Broemmel nun schreiben.
lg
PS:
Laut den was Machts Sinn da geschrieben hatt..
zu 99% stimmt das mit meinen Fall auch überein.
Ich kann belegen das
1. Das Krankengeld willkürlich und unbegründet eingestellt wurde.
2. Einwendungen gegenüber derZahlungsverpflichtung wurde nicht erhoben, den Anspruch auf Krankengeld sofort anerkannt, und gezahlt.
3. Mein Arzt hat wiederholt die KK abgemahnt das es mir durch dieses
wiederholte Verhalten viel schlechter geht, heilung verzögert wird.
All das habe ich noch hier Schriftlich vorliegen, aber ist aus ende 2010.
Keine Chance mehr ?
Hallo,
wenn du es nicht versuchst, wirst du es nie erfahren . willst du auch auf "Schockschaden" plädieren ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.08.2012, 19:52
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: ... dein Krankengeld wurde einfach eingestellt ??, das klang aber bisher etwas anders - schreib ich mal deinem "Schockschaden" zu.
Hallo Czauderna,

falls du vor deiner Beurteilung meines "Schockschadens" durch die DAK und den MDK die näheren Info´s nochmals auffrischen willst, hier ab unten: 06./09./11.01.2011 http://www.krankenkassenforum.de/2-vt43 ... c&start=15

Gruß!
Machts Sinn[/quote

Hallo,
ich lese da nur Beiträge, in denen du Verfahrensweisen kritisierst, von Kasse und Gericht usw. - von einem "Schockschaden" war damals noch keine Rede" - ich glaube, den Begriff kanntest du seinerzeit überhaupt noch nicht - nun willst du dich aufgrund eines Falles, der im Mai 2012 als Anerkenntnis Urteil als Einzelfall hier publik gemacht wurde, da dranhängen und nach zwei Jahren einen "Schockschaden" geltend machen ?? - Ich dachte immer, du wolltest dein recht auf normalem Weg bekommen, jetzt willst du dich wieder freiwillig einem Gutachten aussetzen, welches dir diesen "Schockschaden" attestiert, denn ohne wird das vor Gericht nicht gehen, denke ich.
Aber mach nur -des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.08.2012, 19:52
von Gast

Verfasst: 04.08.2012, 19:55
von Czauderna
Fatbob hat geschrieben:Naja, der "Schockschaden" war ja vorhanden, nur wurde der jeden Tag schlimmer..
Aber soll ich es ehrlich sagen..Ich hab kein Bock mehr auf den Mist, irgendwann ist die Kraft weg.
Wollte eigendlich nur fragen ob der scheiss verjährt ist.
Ansonsten..soviel schaden wie die ungenannte Krankenkasse mir zugefügt
hat, wenn ich für jede Stunde die ich mir deswegen nen Strick nehmen
wollte nur 5€ anrechnen würde..
Wenn sie es seinlassen und den scheiss bei anderen nicht mehr machen,
wäre ich zufriedener.
Hallo Fatbob,
nein verjährt ist das nicht !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.08.2012, 21:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.08.2012, 23:37
von Czauderna
Hallo Macht's Sinn,
und wieder falsch,da ich immer noch nicht weiß ,wer dein Wirklichkeit bist, kann ich auch kein Urteil zu denem Fall abgeben, also kann ich auch nicht sagen, ob. ich die Position deiner Kasse ( meines Arbeitgebers) u terstuetze oder die deinige. Ich bin nur auf dene Infos angewiesen, unddas was ich da bisher gelesen habe, na, ja - sagen wir mal so, ob die Anhäufung von Gesetzen, Urteilen und die Schelte von Gericht und Gesetzgeber für die spricht,das sehe ich eher skeptisch, vom Grundsatz her erkenne ich aber an, das du denRechtsweg. beschritten hast, aber wie gesagt, ich kenne nur deine Lesart, wer weiß, wer weiß, wenn ich deine Akte kennen würde, wäre das vielleicht ganz anders. aber dann wäre hier auch Schluss mit unserem "Dialog".
Gruß
Czauderna

Verfasst: 05.08.2012, 01:23
von Rossi
Jooh, ich bin mal wieder begeistert über diese Entscheidung.


Endlich mal wieder ein Richter, der die Verfahrensvorschriften gelesen und auch verstanden hat. Wenn diese Verfahrsvorschriften mißachtet werden, dann muss man sich nicht wundern, wenn es etwas an die Bummelbacken gibt.

@Günter, ich weiß, mit den Verfahrensvorschriften und den Gesetzen hast Du es nicht so. Du macht es aus der Erfahrung Deiner Praxis, die bislnag immer übwerwiegend funtkioniert hat. Dies geht dann solange gut, wie sich ein unbescholtener Bürger dagegen wehrt.

Ich halte mal die Aussagen des Sozialgerichtes fest:


Gegen folgende Normen hatte die TK verstoßen:


a) Die Versicherte wurde vor der Bekanntgabe der fraglichen Entscheidung nicht angehört: Verstoß gegen § 24 SGB X „Anhörungspflicht“.

Ist dies etwa keine Verfahrensvorschrift, die von der Kasse einzuahlten ist?


b) Die Pflicht der vollständigen Ermittlung wurde verletzt: Verstoß gegen § 20 SGB X.


Der Richter verwies in der mündlichen Verhandlung in diesem Kontext auf die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Sachverhaltsermittlung und zitierte LG Ellwangen, Urteil vom 13.Februar 2009, AZ: 3 O 97/08, Juris Rd-Nr. 19 – 28.


Auch keine Verfahrensvorschrift?



c) Die Begründung „der MDK hat es so ermittelt“ ist keine ausreichende Begründung: Verstoß gegen die Begründungspflicht eines ablehnenden Verwaltungsaktes, § 35 SGB X.

Soll ich noch weiter machen?


d) Es fehlte die Rechtsbehelfsbelehrung: Verstoß gegen § 36 SGB X.

Alles weitere möchte ich mir ersparen!


Na klar, nun wird vermutlich wieder Dein Argument kommen, dass die Feststellungen eines SG nicht verblindlich sind. Erst Urteile des BSG haben eine grundsätzliche Wirkung, sind dann aber in der Praxis der Kassen immer nur Einzelfallentscheidungen.

Dann mal weiter so.

Verfasst: 05.08.2012, 10:07
von CiceroOWL
Klar kann man dies natürlich auch jeden ALGII und SGB XII Beziehr empfehlen wenn mal wieder wie üblich Bockmist gebaut wurde.

Oder, mache ich denn jetztmal jeden meiner Kunden drauf aufmerksam diesen Weg zugehen.

Geht natürlich nicht, würde denn ja wieder als Einkommen angerechnet und aus die Maus. Rossi wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen, besonders denn wenn dieses Glashaus auf tönernden Füßen steht.

Verfasst: 05.08.2012, 10:17
von Czauderna
Hallo Rossi,
nein, ich widerspreche dir hier nicht, natuerlich
muss es so sein wie du es schreibst und das Gericht es
auch in disem Fall so gesehen hat.
Auch das mit meiner Erfahrung, da widerspreche
ich dir nicht.
Nur die Formulierung mit dem "unbescholtenen"
Buerger, die passt nicht und natuerlich auch die
erneut unterschwellige Behauptung, bei uns
wuerde das auch so laufen wie in diesem Fall, nur
wehre sich niemand. Das ist natuerlich
Unsinn. Ich kann und werde natuerlich fuer
niemanden die Hand ins Feuer legen, ausser fuer mich
selbst, aber ich werde immer gegen die
Verallgemeinerung von Misstaenden kaempfen.
Du willst doch auch nicht, dass deine Dienststelle
mit dem "schwarzen Schaf" irgendwo in der Republik
auf einen Nenner gebracht wird.
Gruss
Czauderna