Ich habe noch gar nichts erhalten.Machts Sinn hat geschrieben:Das ist ja mal eine eindeutige Information - aber gilt die auch, wenn die Kasse keine Bewilligungsbescheide erteilt.Czauderna hat geschrieben: Hallo,
nein, so geht das nicht - die Kasse muss dem Versicherten mittels eines Bescheides das Leisungsende schriftllich mitteilen. In diesem Bescheid muessen auch die Zeiträume (3-Jahres-Fristen) aufgeführt werden die bei der Errechnung des Leistungsendes berücksichtigt werden mussten.
Sollte das nicht in diesem bescheid schon sowieso drinnen stehen, muss die Kasse auf Anforderung auch genau auflisten welche Vorekrankungen
(Zeiträume) genau berücksichtigt wurden. Die Kasse muss diesen Bescheid am 480. Leistungstag an den Versicherten schicken, damit dieser rechtzeitig vor Ablauf des Leistungsanspruchs (576 Tage) davon in Kenntnis gesetzt ist.
@Kathy,
oder hast du einen oder mehrere Bewilligungsbescheid/e erhalten, etwa mit der Formulierung "Krankengeld ab ... "? Oder nur kommentarlose Überweisungen?
Gruß!
Machts Sinn
Kein Krankengeld mehr, Anspruch auf ALG I?
Moderator: Czauderna
Hallo,
wie soll ich das verstehen, du hast zu Beginn keine Mitteilung erhalten ab wann und in welcher Höhe dir Krankengeld gezahlt wird, das kann ich von dieser Kasse aber nicht glauben. Dass du noch nichts über das Leistungsende bekommen hast, das ja, aber wie kamst dudenn an die Auszahlscheine, einfach so, kommentarlos ??
Gruss
Czauderna
wie soll ich das verstehen, du hast zu Beginn keine Mitteilung erhalten ab wann und in welcher Höhe dir Krankengeld gezahlt wird, das kann ich von dieser Kasse aber nicht glauben. Dass du noch nichts über das Leistungsende bekommen hast, das ja, aber wie kamst dudenn an die Auszahlscheine, einfach so, kommentarlos ??
Gruss
Czauderna
Ich habe von anfang an immer nur Auszahlscheine bekommen und bekomme es immer noch. Die haben mir gesagt das ich die schriftliche Mitteilung der Höhe usw bekomme wenn ich kein Krankengeld mehr kriege für Finanzamt usw. Geld bekomme ich alle 14 Tage.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
wie soll ich das verstehen, du hast zu Beginn keine Mitteilung erhalten ab wann und in welcher Höhe dir Krankengeld gezahlt wird, das kann ich von dieser Kasse aber nicht glauben. Dass du noch nichts über das Leistungsende bekommen hast, das ja, aber wie kamst dudenn an die Auszahlscheine, einfach so, kommentarlos ??
Gruss
Czauderna
So war es bei mir auch, Krankengeld wurde komentarlos überwiesen,Hallo,
wie soll ich das verstehen, du hast zu Beginn keine Mitteilung erhalten ab wann und in welcher Höhe dir Krankengeld gezahlt wird, das kann ich von dieser Kasse aber nicht glauben
Bescheid sollte es erst bei Beendigung geben.
Eine Berechnung, bzw wie es überhaubt berechnet wurde habe ich auch zum abschluss nie erhalten, nur das Schreiben fürs Finanzamt.
Erhalten, Abgeführte Sozialabgaben, Zeitraum.
Dies ist die Warheit.
Kann man glauben oder nicht. Frag doch mal AOK-Service ob neuerdings
diese Schreiben versendet werden, oder nur auf Anfrage/Rechtsanwalt.
Bin ja mal gespannt was er sagt, dann sag ich dir wie glaubhaft er ist, da
auch die AOK-NW das nachweislich so handhabt.
lg
PS: Startet doch mal eine Umfrage wer bei der AOK diese Mitteilung erhalten haben sollt so wie du sagst, aber bitte dann die Neuanmeldungen/0-Poster mit Vorsicht geniessen.
Wir wollen ja nicht das hier ganze Horden von Krankenkassen Mitarbeitern (der fraglichen KK) von ihren Zweigstellenleitern genötigt werden sich hier einen Wolf zu posten.
Habe ich jetzt gemacht, habe von der KK immernoch nichts bekommen.reallyangry hat geschrieben:
Zu dem, was Czauderna geschrieben hat, folgende Ergänzung:
1. Fordere schriftlich von deiner Krankenkasse einen sogenannten Leistungsnachweis über die letzten Jahre an.
(Bei mir ging das zurück bis zum Jahr 2001, dem Beginn meiner Mitgliedschaft in der KK)
Dort sollten alle AU Zeiten drin stehen u.v.m.
Gruß
ReallyAngry
Hallo nochmal!reallyangry hat geschrieben:Hallo Kathy,
erst einmal: Ich bin nicht Sachbearbeiter (SB) bei einer Krankenkasse (KK), sondern habe vor ein paar Monaten ähnliche Fragestellungen bez. Krankengeld / ALG I gehabt, wie du es gerade erlebst.
Zu dem, was Czauderna geschrieben hat, folgende Ergänzung:
1. Fordere schriftlich von deiner Krankenkasse einen sogenannten Leistungsnachweis über die letzten Jahre an.
(Bei mir ging das zurück bis zum Jahr 2001, dem Beginn meiner Mitgliedschaft in der KK)
Dort sollten alle AU Zeiten drin stehen u.v.m.
2. Warte, bis der schriftliche Bescheid deiner KK wegen Einstellung des Krankengeldes kommt. Dort sollte alles das drin stehen, wie von Czauderna beschrieben.
3. Damit gehst du zum Arbeitsamt (nicht Jobcenter[JC]) und meldest deinen Anspruch auf ALG I wegen Aussteuerung an. Du bekommst erst mal einen Haufen Papiere und später einen Termin, bei dem du dann alles wieder abgeben musst.
Bezüglich des Papierkrams vom AA kannst du unheimlich hilfreiche Tipps im Internet auch im Forum "Krank-ohne-Rente" erhalten ( und bestimmt auch hier), denn an der Stelle kann man auch einiges falsch machen.
Wichtig, und das hat ein bisschen gedauert, bis ich es begriffen habe, du kannst ALG I erhalten, auch wenn du nicht "arbeitlos" bist.
Da du eine Gehaltsbescheinigung von deinem Arbeitgeber brauchst, musst du dem was zuschicken, um ALG I zu erhalten. Mehr braucht der nicht zu wissen.
Weitere Fragen bezüglich des Krankengeldes / der Richtigkeit des Vorgangs: "Einstellung Krankengeld" werden kompetent hier bantwortet.
Noch viel wichtiger: stay cool - keine Panik, das ist ein steiniger Weg und man fühlt sich erst einmal völlig "überfahren", aber am Ende klappt das relativ problemlos.
Dir alles Gute!
LG
ReallyAngry
Stimmt das wenn ich Geld vom Arbeitsamt bekomme mit Auflagen verbunden sind? Ich habe deswegen am Mittwoch ein Termin bei der AOK und die wollen mir so zu sagen zwingen einen Rehaantrag zu stellen was aber mein Rheumatologe nicht möchte weil es nicht nötig ist oder einen Rentenantrag sonst bekomme ich kein Geld.
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Kathy,
du schreibst:
Lass dich erst einmal von der KK am Mitwoch beraten und dann schreib uns, was die dir vorgeschlagen haben. Mir scheint, sie wollen § 51 SGB V anwenden (REHA Maßnahme vor Rentenantrag).
Warum hält dein Doc eine REHAmaßnahme für nicht nötig???
Für den REHA Antrag hast du nach Aufforderung 10 Wochen Zeit. Erst dann dürfen die die Krankengeldzahlung einstellen.
Also, lass dich nicht kirre machen!
Gruß
ReallyAngry
du schreibst:
Zum AA: Die wichtigste Auflage ist, dass du dich mit deinem sogenannten "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Sonst gibt's kein ALG 1 (Nahtlosigkeit). Und: Nimm den Papierkram mit nach Hause , lies alles in Ruhe durch, bevor du irgend etwas auf dem Amt unterschreibst.Stimmt das wenn ich Geld vom Arbeitsamt bekomme mit Auflagen verbunden sind? Ich habe deswegen am Mittwoch ein Termin bei der AOK und die wollen mir so zu sagen zwingen einen Rehaantrag zu stellen was aber mein Rheumatologe nicht möchte weil es nicht nötig ist oder einen Rentenantrag sonst bekomme ich kein Geld.
Lass dich erst einmal von der KK am Mitwoch beraten und dann schreib uns, was die dir vorgeschlagen haben. Mir scheint, sie wollen § 51 SGB V anwenden (REHA Maßnahme vor Rentenantrag).
Warum hält dein Doc eine REHAmaßnahme für nicht nötig???
Für den REHA Antrag hast du nach Aufforderung 10 Wochen Zeit. Erst dann dürfen die die Krankengeldzahlung einstellen.
Also, lass dich nicht kirre machen!
Gruß
ReallyAngry
Ich habe heute meine Kündigung bekommen. Weil ich schon seit den 2. April 2012 krankgeschrieben bin.
Da steht:
"......auf Grund einer Erkrankung, bis zum heutigen Tage nicht arbeitsfähig.
Bei einem Telefongespräch mit dem Geschäftsführer und Gesprächen mit der Ihnen vorgesetzen Ingenierin, Frau....., haben Sie sich so geäußert, dasss eine Beschäftigung in den von Ihnen bearbeitbaren Tätigkeitsbereichen über einen absehbaren Zeitraum nicht möglich sein wird.
Dieser Zustand ist für die Firma eine erhebliche Beeinträchtung der betrieblichen und wirtschaftlichen Firmeninteressen.
Außerdem entnehmen wir aus dem uns vorliegenden Schreiben der Arbeitsagentur und Ihrem Anschreiben dazu, dass an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein beiderseitstiges Interesse besteht."
----------
Was ist das? Ich habe doch nur bald kein Anspruch mehr auf Krankengeld deshalb das zum ausfüllen für das Arbeitsamt wegen ALG 1 für Arbeitnehmer. Und dafür bekomme ich ne Kündigung.
Und ich habe nie gesagt das ich für immer Arbeitsunfähig bleibe bzw undheilbar ist.
Ich muss morgen erstmal mein Chef anrufen wenn der dabei bleibt ab zum Anwalt. Komisch ist das ich aber nichts bekommen habe wo ich selbst auch noch unterschreiben musst. das kam als Einschreiben mit Rückschein.
Und meine Krankheit ist behandelbar und habe jetzt Reha Antrag gestellt. Und danach hoffe ich das ich wieder Abeitsfähig bin.
Ich bin jetzt total fertig mit den Nerven.
Da steht:
"......auf Grund einer Erkrankung, bis zum heutigen Tage nicht arbeitsfähig.
Bei einem Telefongespräch mit dem Geschäftsführer und Gesprächen mit der Ihnen vorgesetzen Ingenierin, Frau....., haben Sie sich so geäußert, dasss eine Beschäftigung in den von Ihnen bearbeitbaren Tätigkeitsbereichen über einen absehbaren Zeitraum nicht möglich sein wird.
Dieser Zustand ist für die Firma eine erhebliche Beeinträchtung der betrieblichen und wirtschaftlichen Firmeninteressen.
Außerdem entnehmen wir aus dem uns vorliegenden Schreiben der Arbeitsagentur und Ihrem Anschreiben dazu, dass an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein beiderseitstiges Interesse besteht."
----------
Was ist das? Ich habe doch nur bald kein Anspruch mehr auf Krankengeld deshalb das zum ausfüllen für das Arbeitsamt wegen ALG 1 für Arbeitnehmer. Und dafür bekomme ich ne Kündigung.
Und ich habe nie gesagt das ich für immer Arbeitsunfähig bleibe bzw undheilbar ist.
Ich muss morgen erstmal mein Chef anrufen wenn der dabei bleibt ab zum Anwalt. Komisch ist das ich aber nichts bekommen habe wo ich selbst auch noch unterschreiben musst. das kam als Einschreiben mit Rückschein.
Und meine Krankheit ist behandelbar und habe jetzt Reha Antrag gestellt. Und danach hoffe ich das ich wieder Abeitsfähig bin.
Ich bin jetzt total fertig mit den Nerven.
Ich brauche nochmal euren Rat.
Ich werde ja zum 3.1.2013 ausgesteuert. Da ich aber denke das ich eigentlich viel länger Anspruch auf Krankengeld habe habe ich es nochmal überprüfen lassen.
Ich habe eben eine Anruf von der Krankenkasse bekommen und sie hat geasgt das es mit den 3.1.2013 bleibt. Sie hat gesagt das ich dann Widerspruch einlegen soll. Wie lange dauert denn sowas? Und wie läuft sowas ab?
2009 mit der Hüfte 12.3.2009 - 19.03.2009 der Rest ist was anderes.
2010 3 Wochen wegen was anderes, nichts mit der Hüfte
2011 war ich gar nicht krankgeschrieben
2012 ab ende Januar 2012 mit Lücken Krankengeschrieben und ab 2.04.2012 durchgehend bis heute mit der Hüfte.
Das sind doch noch lange keine 78 Wochen?
Ich werde ja zum 3.1.2013 ausgesteuert. Da ich aber denke das ich eigentlich viel länger Anspruch auf Krankengeld habe habe ich es nochmal überprüfen lassen.
Ich habe eben eine Anruf von der Krankenkasse bekommen und sie hat geasgt das es mit den 3.1.2013 bleibt. Sie hat gesagt das ich dann Widerspruch einlegen soll. Wie lange dauert denn sowas? Und wie läuft sowas ab?
2009 mit der Hüfte 12.3.2009 - 19.03.2009 der Rest ist was anderes.
2010 3 Wochen wegen was anderes, nichts mit der Hüfte
2011 war ich gar nicht krankgeschrieben
2012 ab ende Januar 2012 mit Lücken Krankengeschrieben und ab 2.04.2012 durchgehend bis heute mit der Hüfte.
Das sind doch noch lange keine 78 Wochen?
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Kathy,
leider habe ich jetzt erst gesehen, dass du bereits am 27.11. von einer "krankheitsbedingten Kündigung" gesprochen hast.
Das betrifft "Kündigungsrecht / Schutz und da wird ich mich unbedingt mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Was hat denn der Anwalt gesagt? Du wolltest dich doch beraten lassen.
Zu deinem heutigen Beitrag:
Willkommen im Club der "böse Überraschten", denn KRG kann ja anscheinend jederzeit eingestellt werden. Und 78 Wochen lassen sich manchmal auch durchaus anders definieren.
Was hast du an schriftlichen Sachen wann und bisher erhalten??? Da gibt es Fristen!!! (ich hab' jetzt nicht alles durchgelesen in deinem thread ... notfalls editiere ich noch)
Gruß
ReallyAngry
leider habe ich jetzt erst gesehen, dass du bereits am 27.11. von einer "krankheitsbedingten Kündigung" gesprochen hast.
Das betrifft "Kündigungsrecht / Schutz und da wird ich mich unbedingt mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Was hat denn der Anwalt gesagt? Du wolltest dich doch beraten lassen.
Zu deinem heutigen Beitrag:
Willkommen im Club der "böse Überraschten", denn KRG kann ja anscheinend jederzeit eingestellt werden. Und 78 Wochen lassen sich manchmal auch durchaus anders definieren.
Was hast du an schriftlichen Sachen wann und bisher erhalten??? Da gibt es Fristen!!! (ich hab' jetzt nicht alles durchgelesen in deinem thread ... notfalls editiere ich noch)
Gruß
ReallyAngry
Mein Anwalt sagt das ich hohe Chancen habe das mein Chef mich wieder einstellen muss.reallyangry hat geschrieben:Hallo Kathy,
leider habe ich jetzt erst gesehen, dass du bereits am 27.11. von einer "krankheitsbedingten Kündigung" gesprochen hast.
Das betrifft "Kündigungsrecht / Schutz und da wird ich mich unbedingt mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Was hat denn der Anwalt gesagt? Du wolltest dich doch beraten lassen.
Zu deinem heutigen Beitrag:
Willkommen im Club der "böse Überraschten", denn KRG kann ja anscheinend jederzeit eingestellt werden. Und 78 Wochen lassen sich manchmal auch durchaus anders definieren.
Was hast du an schriftlichen Sachen wann und bisher erhalten??? Da gibt es Fristen!!! (ich hab' jetzt nicht alles durchgelesen in deinem thread ... notfalls editiere ich noch)
Gruß
ReallyAngry
Der Bescheid wann ich ausgesteuert werde muss ich nochmal zuschicken lassen, ich finde es blöderweise nicht mehr, habe ich vor Ort ausdrucken lassen, das war glaube ich am 31.10. und bin danach zum Arbeitsamt gegangen. Irgendwie muss es da verlorengegangen sein. Wie lange hat man Zeit für ein Widerspruch?
Edit: Meine Bearbeiterung hat jetzt nochmal überprüfen lassen und da kam heute Telefonisch die Antwort das es beim 3.1.2013 bleibt.
Zuletzt geändert von Kathy1975 am 08.12.2012, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.