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Verfasst: 30.07.2012, 21:35
von gebeutelt
morgen mittag reicht vollkommen aus.mal versuchen ob ich das karusell in meinem kopf anhalten kann damit ich heute nacht mal ruhig schlafen kann.man kann so ein mist einen fertig machen
Verfasst: 30.07.2012, 21:51
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.07.2012, 22:10
von broemmel
Und nun sie ich Ort meinem geistign Auge gebeutelt mit einem Stapel Druckrpapier vor dem Bundesrat mit dem Hinweis das der Rechtsstaat aufgelöst werden soll.
Eingeweihte verstehen die Ironie.
Sollte mich für gebeutelt freuen, wenn mal ein Schreiben von MS ans Gericht Erfolg hat. Aber Zweifel seien gestattet
Verfasst: 30.07.2012, 22:25
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
wo hast du denn das her?
Czauderna hat geschrieben:
wobei man aber bedenken sollte, dass das nix miteinander zu tun hat, nämlich ob ein passender Job vorhanden ist bzw. ob es ihn tatsächlich über das Arbeitsamt gibt. Der MDK hat die Leistungsfähigkeit zu beurteilen und nicht zu berücksichtigen ob es eine entsprechende Tätigkeit auf dem Markt gibt.
Und was meinst du in diesem Zusammenhang zum Begriff "
übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes"? Oder spielen diese Worte im Zusammenhang mit der
Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit in solchen Fällen für die
Krankenkassen und für den
MDK tatsächlich keine Rolle?
Dass die Leistungsfähigkeit an Fantasiebildern des MDK oder der Krankenkasse gemessen würde, wäre wahrscheinlich nicht nur für mich absolut neu.
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Macht's Sinn,
dann lernst du auch etwas dazu. Wenn ich deiner Auffassung folgen würde, müsste der MDK, bevor er ein Gutachten schreibt, beim Arbeitsamt anrufen, fragen! ob die einen passenden Job auf Lager haben, wenn das der Fall ist, dann arbeitsfähig, wenn keiner da ist, arbeitsunfähig .
Der "Allgemeine Arbeitsmarkt" ist in meinen Augen ein, wie das Wort schon sagt, ein Allgemeinbegriff der sich nicht am tatsächlichen Angebot orientiert.
Noch etwas, der Betroffene ist ja nicht verpflichtet, sich aufgrund der Einschätzung des MDK auch wirklich beim Arbeitsamt zu melden, bzw. ueberhaupt zu arbeiten.
Klär, 99 von 100 müssen diesen Weg schon aus finanziellen Gründen gehen, aber gezwungen dazu können sie nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.07.2012, 22:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.07.2012, 07:09
von Czauderna
Hallo Machts Sinn ,
kenne ich, habe aber nix gefunden was meiner
Meinung entgegensteht. Der MDK erstellt ein
Leistungsbild und die Kasse entscheidet,
ueber die Beruecksichtigung des realen Arbeitsmarktes steht
da nix.
Du bist doch der Herr der Gesetze und Urteile,
her damit, aber bitte konkret, wenn es geht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.07.2012, 07:40
von CiceroOWL
Guten Morgen, grundsätzlich kann jede Tätigkeit zuem der KG Bezieher physich und psyisch in der Lage ist verwiesen werden, heißt es müßte denn grundsätzlich das gesamte Prozedere im auf dem Arbeitsmarkt hin überprüft werden im Zusammenhang des Einzelfalles. Ggf sollte dis dennmal doch nach § 51 SGB V i.Vm $ 43 SGB VI mal angesehen, da ist nämlich ganz nett beschreiben wie sowas aussieht.
Verfasst: 31.07.2012, 09:25
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich glaube nicht, dass heute irgendwas von der Kasse kommt.
Die sitzen das aus.
Und bei allem Engagement ist für mich der Ausgang des Verfahrens nicht eindeutig. Hier wird immer unterstellt, dass beim Gang zum Sozialgericht dem Antrag auf einstweilige Anordnung stattgegeben wird. Das kann ich auch nicht so einfach erkennen.
Und zum Thema MDK-Untersuchung, ich denke keiner weiß hier, was da in der Akte an Arztanfragen enthalten ist. Insofern kennen wir hier gerade einmal die Sicht einer Seite.
Also ich kann mir kein abschließendes Bild machen, und Erfolg kann ich hier auch nicht in Aussicht stellen. Sprich: schnelles Geld sehe ich schon mal gar nicht.
Und zum Thema Frist setzten, das beeindruckt sicher gar nicht. Deswegen macht da bestimmt keiner Hektik. Du wirst telefonisch abblitzen oder hingehalten - orakele ich mal.
LG, Fee
Verfasst: 31.07.2012, 09:52
von gebeutelt
ich denke mal du hast mit deiner einschätzung warscheinlich leider recht.werde mich mal auf den weg zum jobcenter machen da ich nur noch wenige tage alu1 erhalte.habe mich gestern mal mit meinem schwager unterhalten der anwalt ist.leider kennt er sich im sozialrecht nicht aus.er meint aber das vorschnelle aktionen um einen gerichtsentscheid keinen guten eindruck bei den richtern hinterlassen...nuja...himmel hilf
Verfasst: 31.07.2012, 13:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.07.2012, 14:46
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
das überzeugt mich nicht - was sind die "Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" ?? - doch wohl eher ein abstrakter Begriff !!
Um bei unserem Fall zu bleiben - selbstverständlich kann es Arbeitgeber geben, die unseren Gebeutelten genau so einsetzen wie es sein Leistungsvermögen erlaubt, warum nicht, aber ob es die gibt, das hat der MDK nicht zu berücksichtigen, er hat das Leistungsvermögen zu beurteilen, und wenn er beispielsweise sagt, dass eine Arbeit mit drei Stunden am Tag unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dann ist das erst einmal Fakt, ob es das passende Angebot auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, das ist dann die Frage - also, weiter, du bist wieder dran (aber nur, wenn du willst).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.07.2012, 15:15
von gebeutelt
das krankengeld bis zum 31.7. ist bewilligt.die aok ist noch nicht zu einer entscheidung gekommen.einen gutem anwalt im sozialrecht konnte mir mein schwager auch nicht empfehlen.er meinte das machen zu wenige da man da kein geld vediehnen kann.ich muss da noch mal ne nacht drüber schlafen ob ich mir direkt nen 2. verfahren an den hals hänge.mit der drv liege ich auch im argen wegen der beantragten berufsunfähigkeitsrente(da ich jahrgang 59 bin geht das noch).die haben ein 2. gutachten erstellt nachdem ich einen widerruf aufgesetzt hatte.dieses gutachten habe ich nun mal angefordert.kann mir ja bei der aok sache hilfreich sein.deren gutachter sagte mir im gegensatz zum mdk zum schluss das ich über eine schmerztherapie nachdenken solle damit ich wieder ein wenig lebensqualität bekomme.
Zustände sind das ...
Verfasst: 31.07.2012, 16:03
von Machts Sinn
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Re: Zustände sind das ...
Verfasst: 31.07.2012, 16:10
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
wenn er beispielsweise sagt, dass eine Arbeit mit drei Stunden am Tag unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dann ist das erst einmal Fakt
aha, außer Krankenkassenfee arbeitet offensichtlich auch die DAK noch nach den
überholten AU-RL bis 2006. Und mit
Pausen nach Bedarf kann eigentlich jeder ganztags arbeiten, auch wenn er aus gesundheitlichen Gründen den ganzen Tag Pause machen muss.
@Gebeutelt(er),
und die Zusammenarbeit der drei Sozialleistungsträger zur einheitlichen Beurteilung der
Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen auf den
Beruf bzw. die (übrige)
Erwerbsfähigkeit klappt bisher offensichtlich auch nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__86.html und
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__96.html
Zustände sind das ...
Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
du solltest doch etwas genauer lesen - sonst würdest du nicht wieder sofort darauf schliessen wie welche Kasse was arbeitet. Ich habe hier lediglich meine Meinung vertreten, also lass deine untauglichen Versuche
mit deinen Unterstellungen, ausserdem geht es hier nicht um die Kasse
sondern um die Arbeit des MDK.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.07.2012, 17:03
von Machts Sinn
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