Seite 2 von 2
Verfasst: 18.07.2012, 11:13
von Tan
Die GEW sagt, dass die Rentenversicherungspflicht bei einem Einkommen
ab 400 Euro einsetzt.
http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary704 ... len....pdf
Ist das eine zuverlässige Aussage oder nur eine interpretations- und diskussionsfähige Annahme?
Verfasst: 18.07.2012, 13:03
von Sportsfreund
Hallo zusammen,
Ich gebe Rossi Recht. Und gemäß seinen Ausführungen kommt man zum gleichen Schluss wie in dem oben aufgeführten Link.
Also RV-Pflicht bei einem Arbeitseinkommen über 400,- EUR/mtl.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 18.07.2012, 18:29
von Rossi
Es ist in der Tat so, die selbständige Tätigkeit eines Dozenten ist erst ab 400,00 Euro in der RV pflichtig.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann machst Du einfach ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der DRV.
Guckst Du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=38546
Dann hast Du es schwarz auf weiß von der DRV.