Freiwillig versichert arbeitslos+geringfügige Beschäftigung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Tan
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Beitrag von Tan » 18.07.2012, 11:13

Die GEW sagt, dass die Rentenversicherungspflicht bei einem Einkommen ab 400 Euro einsetzt.

http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary704 ... len....pdf

Ist das eine zuverlässige Aussage oder nur eine interpretations- und diskussionsfähige Annahme?

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 18.07.2012, 13:03

Hallo zusammen,
Tan hat geschrieben:Die GEW sagt, dass die Rentenversicherungspflicht bei einem Einkommen ab 400 Euro einsetzt.

http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary704 ... len....pdf

Ist das eine zuverlässige Aussage oder nur eine interpretations- und diskussionsfähige Annahme?
Ich gebe Rossi Recht. Und gemäß seinen Ausführungen kommt man zum gleichen Schluss wie in dem oben aufgeführten Link.

Also RV-Pflicht bei einem Arbeitseinkommen über 400,- EUR/mtl.

Gruß
Sportsfreund

Rossi
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Beitrag von Rossi » 18.07.2012, 18:29

Es ist in der Tat so, die selbständige Tätigkeit eines Dozenten ist erst ab 400,00 Euro in der RV pflichtig.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann machst Du einfach ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der DRV.

Guckst Du hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... l?nn=38546

Dann hast Du es schwarz auf weiß von der DRV.

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