Verfasst: 02.07.2012, 20:58
Hallo,
ich rate Deinen Eltern, dass sie sich fachanwaltlichen Beistand holen.
Die Argumentation kann nur medizinischer Natur sein und sich auf § 13 Abs.3 SGB V beziehen. Und die BEweispflicht liegt leider bei Euch.
LG, Fee
ich rate Deinen Eltern, dass sie sich fachanwaltlichen Beistand holen.
Die Argumentation kann nur medizinischer Natur sein und sich auf § 13 Abs.3 SGB V beziehen. Und die BEweispflicht liegt leider bei Euch.
LG, Fee