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Verfasst: 02.07.2012, 20:58
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich rate Deinen Eltern, dass sie sich fachanwaltlichen Beistand holen.
Die Argumentation kann nur medizinischer Natur sein und sich auf § 13 Abs.3 SGB V beziehen. Und die BEweispflicht liegt leider bei Euch.

LG, Fee

Verfasst: 03.07.2012, 18:20
von änni
hallo,
danke für die vielen ratschläge hier im forum. ihr habt mir echt weitergeholfen. ich werde meinen eltern den rat geben und hoffen, dass sich alles zum guten wendet und wir das geld zurück bekommen..

vielen lieben dank nochmal für alles :)
ich hoffe es klappt ^^

liebe grüße, Änni