Rückwirkender VersSchutz durch Plichtversicherung?
Moderator: Czauderna
Vielen Dank erstmal für die doch vielen Antworten und auch Hinweise zum weiteren Vorgehen. Oft hilft ja auch eine rege Diskussion weiter.
Über die finanziellen Verhältnisse kann ich leider keine Auskunft geben. Ebenso wenig wie über die Beweggründe, warum damals keine Krankenversicherung bestanden hat. Ob die Beiträge nun nicht gezahlt werden konnten oder man sie einfach nicht zahlen wollte, weiss ich nicht.
Meines Wissens bestand die letzt KV bei der IKK. Das muss allerdings ewig her sein. Und vor Renteneintritt war er versicherungspflichtig beschäftigt. Dass dieser Versicherungspflicht nicht nachgekommen wurde, ist leider Fakt. Wie das im einzelnen von statten ging, weiss ich nicht.
Leider ist das Kind in den Brunnen gefallen und das einzige was wir jetzt mE betreiben können, ist Schadensbegrenzung. Welche rechtl. Folgen das ganze Dilemma haben wird, wird sich denke ich schnell genug zeigen.
Ich weiss allerdings, dass von der DRV für meinen Großvater eine Rente gezahlt wird. Wir befinden uns gerade in Klärung, wohin hier die Beiträge abgeführt werden. Denn einfach so ohne Nachweis wo welche KV besteht, werden die ja keine Rente auszahlen...hoffe ich. Vllt gibt es da einen Anhaltspunkt.
In erster Linie ist mir erstmal wichtig, schnellstmöglich einen Versicherungsschutz herzustellen, der die weitere med. Versorgung sichert. Man wird sie zwar bestimmt nicht aus dem Krankenhaus werfen aber so eine Sorge ist sicher nicht zuträglich für die Genesung. Für die Folgen aus den früheren Versäumnissen wird man sich vermutl. verantworten müssen. Aber das ist nunmal so und ehrlich gesagt auch nicht mehr als richtig.
Ich freue mich übrigens auch über Tipps per PN, sofern diese nicht unbedingt öffentlich diskutiert werden sollen.
Über die finanziellen Verhältnisse kann ich leider keine Auskunft geben. Ebenso wenig wie über die Beweggründe, warum damals keine Krankenversicherung bestanden hat. Ob die Beiträge nun nicht gezahlt werden konnten oder man sie einfach nicht zahlen wollte, weiss ich nicht.
Meines Wissens bestand die letzt KV bei der IKK. Das muss allerdings ewig her sein. Und vor Renteneintritt war er versicherungspflichtig beschäftigt. Dass dieser Versicherungspflicht nicht nachgekommen wurde, ist leider Fakt. Wie das im einzelnen von statten ging, weiss ich nicht.
Leider ist das Kind in den Brunnen gefallen und das einzige was wir jetzt mE betreiben können, ist Schadensbegrenzung. Welche rechtl. Folgen das ganze Dilemma haben wird, wird sich denke ich schnell genug zeigen.
Ich weiss allerdings, dass von der DRV für meinen Großvater eine Rente gezahlt wird. Wir befinden uns gerade in Klärung, wohin hier die Beiträge abgeführt werden. Denn einfach so ohne Nachweis wo welche KV besteht, werden die ja keine Rente auszahlen...hoffe ich. Vllt gibt es da einen Anhaltspunkt.
In erster Linie ist mir erstmal wichtig, schnellstmöglich einen Versicherungsschutz herzustellen, der die weitere med. Versorgung sichert. Man wird sie zwar bestimmt nicht aus dem Krankenhaus werfen aber so eine Sorge ist sicher nicht zuträglich für die Genesung. Für die Folgen aus den früheren Versäumnissen wird man sich vermutl. verantworten müssen. Aber das ist nunmal so und ehrlich gesagt auch nicht mehr als richtig.
Ich freue mich übrigens auch über Tipps per PN, sofern diese nicht unbedingt öffentlich diskutiert werden sollen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
vielleicht müssen ja nicht beide selbst versichert werden, sondern nur einer und der andere kann in die kostenfreie Familienversicherung?
Dazu müsstest Du natürlich bei Deinen Großeltern mal genau nachhören.
Und ja, die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente auch ohne Nachweis einer Krankenversicherung aus. Gibt ja auch genug freiwillig versicherte Rentner, die müssen sich auch selbst um die Beitragszahlung kümmern.
Wenn Deine Großeltern der GKV zuzuordnen sind, dann müssten sie die letzten 4 Jahre nachzahlen.
Mein Tipp ist auch, geh mit Opa zur IKK. Die wird nicht gerade den roten Teppich ausrollen, deshalb hartnäckig bleiben. Antragsvordruck nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Internet ausdrucken und schon mal ausfüllen. Doppelt mitnehmen und Eingangsvermerk auf Eurem Durschschlag anbringen lassen.
LG, Fee
vielleicht müssen ja nicht beide selbst versichert werden, sondern nur einer und der andere kann in die kostenfreie Familienversicherung?
Dazu müsstest Du natürlich bei Deinen Großeltern mal genau nachhören.
Und ja, die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Rente auch ohne Nachweis einer Krankenversicherung aus. Gibt ja auch genug freiwillig versicherte Rentner, die müssen sich auch selbst um die Beitragszahlung kümmern.
Wenn Deine Großeltern der GKV zuzuordnen sind, dann müssten sie die letzten 4 Jahre nachzahlen.
Mein Tipp ist auch, geh mit Opa zur IKK. Die wird nicht gerade den roten Teppich ausrollen, deshalb hartnäckig bleiben. Antragsvordruck nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Internet ausdrucken und schon mal ausfüllen. Doppelt mitnehmen und Eingangsvermerk auf Eurem Durschschlag anbringen lassen.
LG, Fee
Jooh Fee
Zitat:
Mein Tipp ist auch, geh mit Opa zur IKK. Die wird nicht gerade den roten Teppich ausrollen, deshalb hartnäckig bleiben. Antragsvordruck nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Internet ausdrucken und schon mal ausfüllen. Doppelt mitnehmen und Eingangsvermerk auf Eurem Durschschlag anbringen lassen.
So sieht es in der Praxis manchmal leider aus.
Zitat:
Mein Tipp ist auch, geh mit Opa zur IKK. Die wird nicht gerade den roten Teppich ausrollen, deshalb hartnäckig bleiben. Antragsvordruck nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V im Internet ausdrucken und schon mal ausfüllen. Doppelt mitnehmen und Eingangsvermerk auf Eurem Durschschlag anbringen lassen.
So sieht es in der Praxis manchmal leider aus.
hm, ich würde das Oferd ein wenig anders aufzäumen, grundsätzlich sind Beiträge die vorsätzlich vorenthalten worden sind 30 Jahre zurück zufordern. Das heißt grundsätzlich als dein Opa die Firma übergeben hat tritt unmittelbar die Versicherungspflicht ein. Wenn jetzt die Krankenkasse clever ist un dden Sachverhalt entsprechend prüft müßte sie eigentlich zu dem Schluss kommen das grundsätzlich eine Versicherungspflicht eintritt. Allerdings inwie weit nachträglich die Versicherungspflicht festgestellt wird hängz vom Prüfdienst des DRV ab. Wenn denn alles einigermaßen glatt gehen kann müßte denn noch prüfen ob man im nachhinein auch noch das Beitrittsrecht zur freiwilligen KV besteht weiss ich jetzt allerdings nicht, ist natürlich nur ein Denkansatz.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um familienhafte Mitarbeit gehandelt hat - um dies zu entscheiden, fehlen hier die Infos. Daran würd ich mich nicht unbedingt festhalten.Das heißt grundsätzlich als dein Opa die Firma übergeben hat tritt unmittelbar die Versicherungspflicht ein.
ich würd auch zuerst mal zu der Kasse gehen, mit den Mitarbeitern dort reden und verhandeln und schauen, was man raushandeln kann. Das wird wohl auf einen Antrag nach 5/1/13 rauslaufen. Am besten gleich irgendwelche Unterlagen und Papiere mitnehmen, damit die Sache schnelller geregelt werden kann.
Also die Klamotte mit der vermeintlichen Schwarzarbeit würde ich erst einmal ganz zur Seite legen.
Denn in dieser Konstellation ist doch wohl der Arbeitgeber in der Pflicht. Denn der Arbeitgeber hat die Anmeldung zur Pflichtversicherung und die gleichzeitige Beitragsabführung ggf. unterlassen. Damit kann dann der Prüfdienst der DRV nur den Arbeitgeber an den Popo packen. Dies ist nicht der Opa.
Auch wenn der Prüfdienst von mir aus auch die Beiträge bis zu 30 Jahre nacherheben kann, dann geht dies einzig und allein gegen den Arbeitgeber (Onkel). Der Arbeitgeber könnte max. die nicht eingehaltenen Beiträge der letzten 3 Monate mit dem lfd. Lohn verrechnen. Jenes ist alles. Da Opa aber nicht mehr im Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt er kein Lohn mehr und der Arbeitgeber muss sich den schwarzen Peter selber ankreiden.
Denn in dieser Konstellation ist doch wohl der Arbeitgeber in der Pflicht. Denn der Arbeitgeber hat die Anmeldung zur Pflichtversicherung und die gleichzeitige Beitragsabführung ggf. unterlassen. Damit kann dann der Prüfdienst der DRV nur den Arbeitgeber an den Popo packen. Dies ist nicht der Opa.
Auch wenn der Prüfdienst von mir aus auch die Beiträge bis zu 30 Jahre nacherheben kann, dann geht dies einzig und allein gegen den Arbeitgeber (Onkel). Der Arbeitgeber könnte max. die nicht eingehaltenen Beiträge der letzten 3 Monate mit dem lfd. Lohn verrechnen. Jenes ist alles. Da Opa aber nicht mehr im Beschäftigungsverhältnis steht, bekommt er kein Lohn mehr und der Arbeitgeber muss sich den schwarzen Peter selber ankreiden.
die Sache mit der Beschäftigung und dem NICHT-versichert-Sein in dieser Beschäftigung kann durchaus legal sein.
So einen Fall hatte ich noch vor wenigen Wochen.
Der Fall kann hier (wir wissen natürlich alle viel zu wenig)
wie folgt vorliegen.
Opa war viele Jahre hauptberuflich selbstständig.
Irgendwann (ggf weit vor 01.04.2007) ist er aus der gesetzlichen Krankenversicherung durch Kündigung ausgetreten ohne sich anderswo zu versichern (diese Möglichkeit schätze ich so bei 1 % ein)
oder
er ist wegen Zahlungsverzug aus der GKV ausgeschieden
(nach meinen Erfahrungen 99 %)
Danach ist er jedenfalls noch mindestens 5 Jahre hauptberuflich Selbstständig gewesen.
Nach Ende SEINER Selbstständigkeit beginnt der dann eine Beschäftigung.
Da Opa aber mittlerweile über 55 Jahre alt ist und diese Beschäftigung ab 01.07.2000 (Inkrafteten der 55er Regelung des § 6 ABs. 3 a SGB V)
führt diese ansich versicherungspflichtige Beschäftigung
ABER N I C H T zur Krankenversicherungspflicht (auch nicht zur Pflegeversicherung),
sondern nur zur Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
ALSO: Sachverhalt ist schon so möglich.
Dann: Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ab 01.04.2007 bei der IKK.
Es wären noch die Fragen zu beantworten:
wovon lebten Oma und Opa ab 01.04.2007. Haben sie evt Sozialleistungen erhalten.
Wie hoch ist die Rente von beiden.
Haben sie sonst noch Einnahmen
So einen Fall hatte ich noch vor wenigen Wochen.
Der Fall kann hier (wir wissen natürlich alle viel zu wenig)
wie folgt vorliegen.
Opa war viele Jahre hauptberuflich selbstständig.
Irgendwann (ggf weit vor 01.04.2007) ist er aus der gesetzlichen Krankenversicherung durch Kündigung ausgetreten ohne sich anderswo zu versichern (diese Möglichkeit schätze ich so bei 1 % ein)
oder
er ist wegen Zahlungsverzug aus der GKV ausgeschieden
(nach meinen Erfahrungen 99 %)
Danach ist er jedenfalls noch mindestens 5 Jahre hauptberuflich Selbstständig gewesen.
Nach Ende SEINER Selbstständigkeit beginnt der dann eine Beschäftigung.
Da Opa aber mittlerweile über 55 Jahre alt ist und diese Beschäftigung ab 01.07.2000 (Inkrafteten der 55er Regelung des § 6 ABs. 3 a SGB V)
führt diese ansich versicherungspflichtige Beschäftigung
ABER N I C H T zur Krankenversicherungspflicht (auch nicht zur Pflegeversicherung),
sondern nur zur Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
ALSO: Sachverhalt ist schon so möglich.
Dann: Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ab 01.04.2007 bei der IKK.
Es wären noch die Fragen zu beantworten:
wovon lebten Oma und Opa ab 01.04.2007. Haben sie evt Sozialleistungen erhalten.
Wie hoch ist die Rente von beiden.
Haben sie sonst noch Einnahmen