Prüfungspflicht Krankenkasse Steuererklärung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

haplox
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Beitrag von haplox » 20.06.2012, 10:18

Zur geringen selständigen Tätigkeit nimmt jemand ab 4/2009 eine abhängige Vollzeit-Beschäftigung auf.

Glaubst Du, es würde dann jemand auf die Idee kommen, die Steuerbescheide der Vorjahre ab 4/2009 zusätzlich zur Beitragsbemessung zugrunde zu legen? Wohl kaum.
DAS ist mal genial... da hätte ich auch selbst drauf kommen können.

unbeachtet der tatsache, das die kasse mich als nebenberuflichen eingestuft hat - bedeutet "nebenberuflich" nicht zwingend, das eine hauptberufliche tätigkeit vorliegen muss - dazu habe ich folgendes urteil gefunden:

rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE110007595&st=ent
Punkt 18 Auszug
Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist hauptberuflich, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her andere Tätigkeiten des versicherten Mitgliedes (z.B. unselbständige Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung, Schulbesuch, Ausbildung) zusammen deutlich übersteigt und den Mittelpunkt seiner Erwerbstätigkeit darstellt.

Punkt 19 Auszug
Kriterien sind demnach (gleichberechtigt) sowohl die wirtschaftliche Bedeutung als auch der zeitliche Aufwand.
Deshalb ist es nicht sachgerecht, bereits dann eine hauptsächliche Tätigkeit anzunehmen, wenn keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird bzw. es sich um die alleinige Erwerbstätigkeit handelt. Denn die Abgrenzung bezieht sich nach den Gesetzesmaterialien ausdrücklich auch auf eine Ausbildung, einen Schulbesuch oder Tätigkeiten im Haushalt.
so gesehen war ich hauptberuflich im haushalt tätig, habe weiterbildung betrieben und bin von meinen eltern unterstützt worden, das gewerbe war nachweislich von zeitlichen aufwand als auch vom unsatz her nur nebenberuflich.

vielen dank,

Haplox

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 20.06.2012, 10:28

Bitte. Gern geschehen.

Dann viel Erfolg mit Deiner Kasse.

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