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Verfasst: 02.06.2012, 12:42
von CiceroOWL
Taja hm also das ist jetzt für mich hier etwas ganz Kniffliges, denn meiner Ansicht nach muss die neue Kasse nur zahlen wenn denn auch vom Grundsatz her ein Anspruch besteht.

Allerdings gibt es hier im Forum mehr Leute mit Ahnung in diesem Bereich als ich Sie habe.

Für mich sieht das eher so aus als wäre das ein Fall für den Fachanwalt für Sozialrecht und einem der Sozialverbände.

Solange jedenfalls kein Krankengeld bezahlt wird, bleibt grundsätzlich das JobCenter weiter zuständig.

Verfasst: 02.06.2012, 12:46
von röschen
kayleigh hat geschrieben:Kündigung erfolgte im März, weil der neue Auszahlschein eine Tag zu spät beim Doc landete. Daraufhin wurden wir vom Krankengeld ausgeschlossen, wegen eines lausigen Tages... :-( Dazu kam die Aussage, bei ihnen sind wir eh nicht mehr kulant "hüstel"
Der Knackpunkt liegt vermutlich hier.
Auch wenn es zu dem Thema schon viele Aussagen im Forum gibt.

Verfasst: 02.06.2012, 12:47
von Gast
Super ich geh mich erschiessen :-(

Es besteht ja ein Anspruch, wir haben ja nicht die vollen Wochen ausgeschöpft und wir sind im Grunde ja im Bezug noch drin, wenn die alte KK sich nicht auf das olle Gesetz berufen hätte...
Und es wurde uns ja VOR dem Wechsel zugesichert...

Aber ich denke auch, das ich mir nen Anwalt nehmen muss... Ich werde, denke ich erst einen Beschwerdebrief an die neue KK leiten, wegen der falschen Versprechungen und dann sofort mich nach nem Anwalt umtun...

Mal ehrlich, wie will jemand 3 Monate ohne Geld überstehen ??? Wie denn ???

Verfasst: 02.06.2012, 12:49
von Gast
Röschen, aber uns wurde zugesichert von der neuen KK das wir dennoch unser Krankengeld erhalten werden, wir haben die neue KK NICHT belogen und ihnen NICHTS verschwiegen, wir haben vor dem Wechsel genau alles dargelegt so wie es ablief und da wurde es uns definitiv zugesichert und nicht nur einmal, das weder Hartz4 noch die Kündigung des Krankengeldes ein Problem darstellt!!!!

Verfasst: 02.06.2012, 13:33
von roemer70
Kayleigh, dann scheint hier ein Mißverständnis vorzuliegen.
Entweder hat die neue Kasse Euch falsch verstanden oder ihr sie. Oder aber die alte Kasse hat der neuen etwas mitgeteilt, was diese vorher nicht wissen konnte. Über all das können wir hier nur spekulieren.

Mir ist außerdem aufgefallen, dass Du etwas schriebst, wie "Kündigungsbestätigung nicht erhalten". Ist Eure Mitgliedschaft bei der alten Kasse überhaupt zum richtigen Datum beendet worden?

Verfasst: 02.06.2012, 14:26
von Gast
Nee sorry, Kündigung haben wir schon erhalten, nur nach mehrmaligen Nachfragen halt erst den Schrieb. Aber das ist nichts neues bei der alten KK, da mussten wir öfters mal auf Auszahlungsscheine warten.
Wo soll bitte das Missverständnis liegen, wenn wir detailgetreu denen das und nicht nur einmal runtergeleiert haben, wenn sogar unser Jobcenter sagt er ist nicht für uns zuständig?
Und irgendwie sind das nur 1-2 Personen dort die behaupten, wir würden nix kriegen, andere wiederum so ..
Sorry, wenn ich keinen Plan von allem habe, ist das ja irgendwo ok, aber die Leute sind geschult!!!!!!!!!
Da sagt die eine so, die nächste nen Tag später so
:roll:

Verfasst: 02.06.2012, 17:09
von GerneKrankenVersichert
kayleigh hat geschrieben: Wie kann mir überhaupt einfach während des Gesprächs aufgelegt werden, nur weil meine Aussage die Mitarbeiterin der neuen Kasse nicht passt?
Naja, wenn du in dem von mir vermuteten Ton und mit der von mir vermuteten Ausdrucksweise (angelehnt an deine Schreibweise hier) mit der blöden Kuh gesprochen hast, kann ich mir schon vorstellen, dass dieTrulla das Gespräch auf diese Art und Weise beendet hat, vor allen Dingen, wenn sie euch die Sachlage vorher schon mehrfach erklärt hat. Auch Krankenkassenmitarbeiter müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Ich vermute, dass es sich um einen Wechsel von einer AOK zu einer Ersatzkasse handelt. Die Rechtssprechung mit der Lücke im Auszahlungsschein wurde bisher von den AOKn angewandt, von den Ersatzkassen jedoch nicht. Auch ich kenne diese Vorgehensweise nur aus diesem Forum, nichtsdestotrotz ist sie rechtskonform und ich sehe wenig Hoffnung, dass eurem Widerspruch abgeholfen wird. Nach dem letzten, von Machts Sinn bejubelten BSG-Urteil in dieser Sache erhielten wir die Info, dass die Ersatzkassen nun darüber beraten, die Rechtssprechung zukünftig ebenfalls umzusetzen. Bisher haben sich die Ersatzkassen dem Grunde nach rechtswidrig - zu Gunsten der Versicherten - verhalten. Dies scheint nun nicht mehr haltbar zu sein.

Euer Kassenwechsel fiel nun genau in diese Änderungsphase. Die neue Kasse hat euch - wenn sie tatsächlich bei dieser Konstellation Krankengeld zugesagt hat - eine rechtswidrige mündliche Zusage gegeben. Allerdings könnte ich mir eher vorstellen, dass die Aussage: "In einem laufenden Krankengeldfall zahlen wir natürlich weiter" gelautet hat. Denn dass jemand eine Krankengeldzahlung zusagt, ohne Akteneinsicht gehabt zu haben und ohne dass vorher tatsächlich Krankengeld gezahlt wurde, kann ich mir nicht so ganz vorstellen. Und auch der übermotivierteste Außendienstmitarbeiter wird eine solche Aussage eher nicht treffen, wenn er weiß, dass er sich damit einen Krankengeldfall an Land zieht.

Die jetztige Aussage stimmt bei dieser Konstellation - kein Krankengeld. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die Schiene Beratungsfehler und ggf. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, d. h., der Kassenwechsel wird unwirksam und ihr könnt euch eine andere Kasse suchen. Dazu müsstet ihr denjenigen benennen, der euch damals die Auskunft erteilt hat und das ganze schriftlich bei der momentanen Kasse einreichen, damit der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, seine Sicht der Dinge darzulegen. Allerdings sehe ich geringe bis keine Chancen, dass eine andere Kasse euch Krankengeld auszahlt.

Verfasst: 02.06.2012, 17:28
von broemmel
Sehe ich ganz genauso.
Der jetzige Stand bei der neuen Kasse ist die Versicherung aufgrund des ALG II Bezuges. Und da besteht kein Krankengeldanspruch.

Laufende Krankengeldfälle werden natürlich weitergewährt. Aber auch nur nach Prüfung des Sachverhaltes und Aktenvorlage der vorherigen Kasse. Da wird keine Kasse "aus dem Nichts heraus" eine Zahlung vornehmen. Und Stand ist, das kein Krankengeldanspruch lt. Vorkasse besteht.

Da bleibt nur auf das Ergebnis des Widerspruches zu warten. Wenn dabei herauskommt das Krankengeld bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft gezahlt wird sieht die Sache schon anders aus.

Verfasst: 02.06.2012, 17:34
von Gast
@GerneKrankenVersichert

Mach du das mit, was wir seit letztem Jahr Herbst mit unserer alten KK mitmachen und dann würdest du evtl auch anders reden...

Aber bitte bin ich in deinen Augen schuld mir doch ehrlich gesagt scheissegal ... Ich weiss wie ich mich verhalten habe und das kannst du nicht wissen und nun nerv nicht rum mit deinem Glaskugel-Gelaber... !!!!!!!!

Verfasst: 02.06.2012, 17:37
von Gast
@broemmel

Zum 10. Mal die wussten, das wir Hartz4 beantragt haben, weil wir sonst in der Luft gehangen hätten, wie hätte ich denn 3 Monate überbrücken sollen ohne Krankengeld??????????????????
Und es war NIE die Rede davon, das wir vom ALG2 Bezug danach kein Krankengeld mehr erhalten...
Wir wären noch weiter im Krankengeldbezug wenn das nicht mit der alten KK passiert wäre...
Und das wir den Widerspruch abwarten müssen, wurde uns auch nicht mitgeteilt, das haben wir erst Wochen später erfahren ... ;-)

Verfasst: 02.06.2012, 17:58
von GerneKrankenVersichert
kayleigh hat geschrieben:@GerneKrankenVersichert

Mach du das mit, was wir seit letztem Jahr Herbst mit unserer alten KK mitmachen und dann würdest du evtl auch anders reden...

Aber bitte bin ich in deinen Augen schuld mir doch ehrlich gesagt scheissegal ... Ich weiss wie ich mich verhalten habe und das kannst du nicht wissen und nun nerv nicht rum mit deinem Glaskugel-Gelaber... !!!!!!!!
Etwas anderes als "Glaskugel-Gelaber" wirst du hier von seriösen Postern nicht erhalten, da wir alle die Geschichte nur aus deiner Sicht kennen.

Und du wunderst dich echt, wenn dein Gegenüber das Gespräch beendet? Was kann denn die neue KK dafür, was mit der alten KK war?

Verfasst: 02.06.2012, 18:03
von broemmel
Du musst Dich mir gegenüber nicht rechtfertigen.

Dazu ist das Forum nicht da. Du hast ein Problem geschildert und erhälst hier eine Beurteilung und Bewertung anhand Deiner Angaben. Völlig neutral, wir Forumsteilnehmer sind nicht involviert in den Vorgang.

Welche Möglichkeit aus meiner Sicht besteht habe ich angegeben. Ich nehme keine Bewertung der Verhaltensweise der anderen Kassen vor und auch keine Bewertung Deines Verhaltens.

Ausgangspunkt für das Ganze ist doch die verspätete Bestätigung des behandelnden Arztes (ich weiss nicht woran es lag, ob eine fehlende Information bei dir vorgelegen hat oder eine Information der andern Kasse nicht beachtet wurde, ist jetzt völlig unerheblich) und die sich daraus ergebende Einstellung des Krankengeldes. Und da muss man ansetzen.

Dein Wunsch das die neue Kasse ignoriert das kein laufender Krankegeldbezug vorliegt und trotzdem ab Beginn der Mitgliedschaft Krankegeld gezahlt wird ist aus meiner Sicht schwer bis unmöglich durchzusetzen.

Verfasst: 02.06.2012, 18:08
von Gast
@broemmel

sei mir nicht böse, aber du verstehst mich nicht...
Wie oft muss ich denn noch schreiben, das wir BEVOR wir gewechselt haben uns mehrmals mit der neuen KK unterhalten haben und gefragt haben wie es mit dem Krankengeld aussieht, wir haben denen die GANZE Situation so wie ich hier auch schrieb geschildert und daraufhin wurde uns MEHRFACH bestätigt, das wir WEITERHIN Krankengeld erhalten werden!!!!!!!!!!!!!!

So jetzt ist der 1.6 und wir erhalten kein Krankengeld, so wie uns eigentlich zugesagt wurde bzw. letzte Woche wurde uns noch von einer Mitarbeiterin bestätigt, das wir auf Grund unserer Lage Krankengeld vor Hartz4 - berechtigt sind ...

Das hat nichts mit Wunsch zu tun es geht darum, das uns etwas zugesichert wurde und wird, und nichts passiert!!!!!!!!!

Das kann doch nirgendwo angehen!!

Verfasst: 02.06.2012, 18:10
von Gast
GerneKrankenVersichert

Trag deine Nase noch höher und dann pass auf das es nicht reinregnet... Ich habe von allen bisher informative und nette Beiträge erhalten, aber anscheinend muss es immer mal wieder jemanden geben, so wie in vielen anderen Bereichen real oder im Internet auch, der quer schiesst und meinte er wäre der King... Mach das weiter so, aber lass mich meine Ruhe von solchen Granaten wie dir hab ich ehrlich gesagt momentan so die Schnauze voll das glaubt mir keiner...

Verfasst: 02.06.2012, 18:18
von broemmel
Ich verstehe Dich schon. Ich habe das alles aufmerksam gelesen.

Zum einen kannst Du hier gerne sachlich bleiben. Wenn der Ton so aggressiv ist wie im Gesamtbild Deiner Postings musst Du Dich nicht wundern wenn keine Antworten mehr kommen. Du hast von GerneKrankenVersichert eine fundierte Auskunft erhalten. Es besteht kein Grund für Deinen Ton.

Du erhälst hier Auskünfte aus dem SGB. Dem Sozialversicherungsrecht. Wenn Du Ansprüche ausserhalb des SGB geltend machen willst, dann bitte zivilrechtlich.