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Verfasst: 27.05.2012, 09:50
von Duwisib
Hallo machts Sinn,
danke für die Infos, ich werde die in den eventuellen Widerspruch einlaufen lassen. Jetzt suche ich noch den Text wegen der Weiterzahlung bis zur Entscheidung.
Da wir der RV ebenfalls einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid zur Umschulung geschickt haben, bin ich guten Mutes, insbesonders da wir wohl auch die SB´s der Agentur hier auf unserer Seite haben.
Vielen Dank für eure Hilfe

Verfasst: 27.05.2012, 10:48
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 03.06.2012, 18:22
von Grampa
Machts Sinn hat geschrieben:schon mal gehört:

Amtsarzt (Ober) sticht behandelnden Arzt (Unter) - also gilt momentan bis zur anderweitigen Klärung "Leistungsunfähig weniger als 6 Monate" und das bedeutet gleichzeitig "arbeitsunfähig".

Deswegen ist das mit dem "(Rest-)Leistungsvermögen" und dem "aktuellen Beurteilungsmaßstabes als Arbeitsloser" beim momentanen Erkenntnisstand schlicht falsch.

Gruß!
Machts Sinn
die Entscheidung nach Aktenlage des Amtsarztes wiegt in deinen Augen also mehr als die des behandelnden Arztes, des Rententrägers und des Versicherten selber?

sonst wird hier immer gegen Gutachten nach Aktenlage gewettert, und in diesem Fall einfach so hingenommen?

mag ja für die Agentur für Arbeit und deine aktuelle Argumentation (warum eigentlich?) gelten, für die Kasse noch lange nicht...

ich bin dann wieder für paar Wochen weg, das Forum ist eh tot, die gleichen Leute mit den gleichen Totschlagargumenten unterhalten sich ja prächtig alleine