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Verfasst: 10.05.2012, 20:46
von Rossi
Na ja, Günter, es kann ja nicht sein, dass der eine Kassenmitarbeiter den Kunden in die Bürgerversicherung nimmt (obwohl kein Anzeigebogen und keine rückwirkenden Leistungen) und der andere Kassenmitarbeiter jagt nen Beitragsbescheid über Jahren zurück raus.
Wofür gibt es denn die Empfehlungen aus dem Ministerium und dem Spibu? Die GR´s sind doch für die Kassen bindend, oder nicht?
Kann jeder Kassenmitarbeiter das Rundschreiben anders deuten? Der Eine so und der Andere genau umgekehrt?
Wo ist das Problem, wenn der Kunde ein nettes Schreiben bekommt, wonach er mitwirken muss. Wenn er derzeit nicht mitwirkt, wird die Bürgerversicherung derzeit nicht eingetragen. Kommt er allerdings später - weil das Kindchen vielleicht in den Brunnen gefallen ist - dann hat er auf jeden Fall rückwirkend die vollen Beiträge zu zahlen. Eine Ermäßigung scheidet dann konsequent aus; denn er hat es ja gewusst.
Damit ich könnte ich auf jeden Fall leben und ich bin mir sicher, viele andere Kunden auch!
Verfasst: 10.05.2012, 21:17
von broemmel
Das widerspricht allerdings dem Grundgedanken einer Versicherung.
Also die Vorsorge für später eintretende Versicherungsfälle.
Also zahlen dann wieder die "Deppen" für die diejenigen die sich nicht an der Vorsorge beteiligt haben aber auf einmal Hilfe benötigen.
Nebenbei @Rossi
Frag doch mal einen Richter was zählt. Nämlich nur das Gesetz.
Verfasst: 10.05.2012, 22:29
von Rossi
Völlig klar, es zäht das Gesetz!
Hier nämlich die Auskunftspflicht nach § 206 SGB V und die Grenzen. Hat das BMG alles schön geschrieben. Ich glaube nicht, dass das Schreiben vom BMG von einem Praktikanten (Semesterferien) verfasst worden ist.
Auf der anderen Seite gibt es auch schon die erstinstanzlichen Entscheidungen (vgl. SG Aachen), wonach die Bürgerversicherung keine Antragsversicherung ist, sondern natürlich kraft Gesetz entsteht. Allerdings ist die Kasse hier in Berufung gegangen.
Ich stelle mir nur die Frage, mit welcher Berechtigung einige Kassenmitarbeiter hier entgegen der Weisung von ganz oben aus der Reihe tanzen dürfen?
Wenn ich so etwas mache, dann bekomme ich mächtig etwas von oben auf die Bummelbacken. Ist es bei den Kassenmitarbeitern nicht so? Zählt weder eine substantivierte Stellungnahme des BMG, noch ein Rundschreiben eines Spibus?
Ich bin ein Erfüllungsgehilfe meiner vorgesetzten Dienststelle, mehr nicht. Was sind die Kassenmitarbeiter?
Auf der anderen Seite können sich die Kassenmitarbeiter, die aus der Reihe tanzen, doch viel besser die entsprechenden Beitragsbescheide schön eingerahmt ins Büro hängen. Man guckt jeden morgen drauf und hat ein Erfolgserlebnis. Wenn dann die Beitragsschulden getilgt sind, wird der eingerahmte Beitragsbescheid entsorgt.
Dann aber müssen sich die innovativ und kreativ aus der Reihe tanzenden Mitarbeiter nicht wundern, wenn das Büro irgendwann einmal zu klein wird.
Ich persönlich - als Erfüllungsgehilfe - suche nach jedem Strohhalm, um mir selber nicht Arbeit zu bereiten, die im Ansatz nichts bringt. Ich konzentriere mich auf andere Geschichten, die wesentlich effektiver sind. Dabei handele ich dann auch noch völlig legal. Keiner kann mir etwas, denn ich habe die Rückendeckung von oben. So arbeitet man, wenn man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens ist.
Wenn man nicht in der 2. Häfte, sondern als Jungfuchs in der 1. Hälfte des Erwerbslebens ist, dann mutiert man täglich zu einem Kampfterrrier. Man mißachtet die gebundenen Weisungen der vorgesetzen Dienststelle und lebt in einer eigenen Welt.
Verfasst: 11.05.2012, 09:00
von Czauderna
Hallo Rossi,
oh, oh - ein treuer Staatsdiener in der
zweiten Haelfte seines Erwerbslebens, nur Recht
und Gesetz verpflichtet und arbeitet somit immer
streng nach Vorschrift, ein Preusse im Rheinland
Respekt fuer diese Bekenntnis von einem , nahezu
am Ende seiner 2 Haelfte fuer diese Outing.
Und bevor du dich aufregst, ich meine das mur ein klein
wenig ironisch, insgesamt aber schon ehrlich.
Ich bekenne dann auch etwas, vom Grundsatz her
habe ich mich immer bemueht das auch so halten,
aber es da manchmal die Situation, da musste die
Weisung von oben , das Rundschreiben oder der
Buchstabe des Gesetzes schon sehr innovativ ausgelegt
werden um dem oder Betroffenen einfach nur zu
helfen aber das ist schon verdammt lang her,
heute mach ich etwas anderes, heute entscheiden
andere. Gott sei Dank gibt es aber heute noch
Menschen, mit der Einstellung von uns beiden.
Gruss
Guenter
Verfasst: 11.05.2012, 10:22
von Falk
1. Kamen bis heute null Briefe zur Weiterversicherung
2. Telefonisch hies es ALG2 Versicherung ist abgelaufen,
sie sind nicht versichert, es ist nur eine Freiwillige Verischerung möglich.
3. Kann ich keine Freiwillige Versicherung unterschreiben, weil ich mich nicht verschulden will.
4. Habe ich das jetzt richtig verstanden, ics muss villeicht doch nachzahlen?
Verfasst: 11.05.2012, 17:04
von Rossi
Tja Falk, was soll ich Dir posten.
Du siehst doch hier, wie unterschiedlich es von den Sofas gesehen wird.
Gehe erst einmal hin und beantrage sofort wieder ALG II; damit die erneute Versicherung ab Mai 2012 sichergestellt ist.
Noch einmal, eine freiw. Kv. ist im Mai 2012 ab März 2011 nicht mehr möglich. Hierzu ist die Frist vertrichen. Du hättest dies damals innerhalb von 3 Monaten machen müssen.
Jetzt aktuell geht nur noch die Anzeige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. Damit ist dann zangsläufig auch die Nachzahlungspflicht ab März 2011 verbunden. Bei einem mtl. Beitrag von ca. 145,00 € reden wir somit über eine Nachzahlungssumme von schlappen 2.000 Euronen.
Wenn Du heute wieder ALG II beantragst und auch wieder erhälst, dann bist Du ab Mai 2012 wieder versichert. Somit hast Du eine Lücke von März 2011 - April 2012. Wenn Du diese Lücke schließen möchtest, dann unterschreibst Du den Anzeigebogen und reichst diesen bei der Kasse ein. Dann aber bekommst Du einen Nachzahlungsbescheid.
Möchtest Du die Lücke nicht schließen, dann reichst Du den Anzeigebogen bei der Kasse nicht ein und wartest einfach ab, was passiert.
Nach dem GR vom 30.06.2011 für die ALG II Empfänger und den Empfehlungen des BMG musst Du nämlich nicht nachzahlen, wenn Du nicht diesen Bogen einreichst.
Einige Sofas hier im Forum sehen es offensichtlich nicht ein und machen es in der Praxis anders.
Verfasst: 11.05.2012, 19:36
von Czauderna
Hallo Falk,
genau so wie Rossi dir es empfohlenen hat, so sage ich es auch - es ist ganz allein deine Entscheidung. Wir können dir nicht sagen was deine Kasse daraus macht. Allerdings sehe ich in dem Umstand dass es um eine ALG-2 Versicherung geht die Chance gross, dass die Kasse nix macht wenn du einfach auch nix machst, denn mit Beginn des ALG-2 Bezuges muss sie die Versicherung herstellen, da führt kein Weg dran vorbei.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.05.2012, 10:31
von Falk
Vielen Dank
Verfasst: 24.05.2012, 11:57
von Falk
Würde gerne die KK wechseln, will aber keine Anmeldung selbst unterschreiben, kann ich auch der Arge sagen bitte melden sie mich bei einer anderen KK an?
Verfasst: 25.05.2012, 10:15
von Falk
Bitte um Antwort
Verfasst: 25.05.2012, 12:52
von broemmel
Ein Kassenwechsel kann bei einer bestehenden Mitgliedschaft nur durch eigene Willenserklärung erfolgen.
Verfasst: 25.05.2012, 15:18
von Falk
Ja aber, wie schon schrieb, bin ich seit Februar 2011 nicht mehr versichert.
Verfasst: 25.05.2012, 20:04
von vlac
...
Verfasst: 29.05.2012, 12:23
von Falk
Seit ca. Februar 2011 wurde Alg II mir gekündigt.
Habe einen Arzt in der Familie.
Verfasst: 29.05.2012, 13:18
von Czauderna
Hallo,
ohne Unterschrift, fürchte ich, wird es nicht klappen, und um an eine Unterschrift von dir zu kommen, gibt es vielfache Möglichkeiten.
Angaben kannst du verweigern oder einfach nicht machen, das geht, aber zu einer Versicherung zu kommen ohne auch nur eine entsprechende Unterschrift geleistet zu haben, das glaube ich eher nicht.
Gruss
Czauderna