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Verfasst: 03.10.2012, 11:28
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.10.2012, 11:49
von broemmel
Ich kenne einen der hat einen nachbarn und dessen arbeitskollege hat einen freund dessen tante hat gesagt.....
Also das übliche Verhaltensmuster von MS
Verfasst: 19.10.2012, 19:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 21:48
von Machts Sinn
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MDK: Unberechtigter Verweis auf allgemeinen Arbeitsmarkt
Verfasst: 20.01.2013, 15:05
von Zweiflerin
Meinem Bekannten passiert gerade das in diesem Thread beschriebene.
Er (57 Jahre) hat die letzten 5 Jahre als Berufskraftfahrer gearbeitet und bekam in 12/2011 einen dreifachen Bandscheibenvorfall. Er arbeitete in einem Kleinstbetrieb und fuhr trotz Schmerzen und ständiger Schmerzmitteleinnahme noch Wochen weiter, bis seine Schmerzen so schlimm waren, dass er erneut zum Arzt ging, der ihn in sofort in
AU schickte. Der Chef des Kleinstbetriebes stellte daraufhin die fristgerechte Kündigung zum 01.05.13 aus. Die KK trat mit Krankengeld ein und beantragte bei der DRV eine Reha für ihn (19.7.-15.8.12).
Aus der Reha wurde er für die Tätigkeit als Berufskraftfahrer krank entlassen. Er bekam außerdem eine Verordnung für 1/2 Jahr Reha-Sport, die er seit September wöchentlich durchführt. Sein Orthopäde unterschrieb ihm die Auszahlungsscheine fürs KG. Die KK blieb ruhig.
Anfang Dezember 12 schickte ihn die KK zum MDK, nur leider zu dem unqualifizierten MDK in einer Nachbarstadt, der als "Gesundschreiber-TÜV" bekannt ist. Der dortige Gutachter las weder die Reha-Entlassungsberichte noch ging er auf die Vorgeschichte ein, sondern schrieb ihn "für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" ab 03.01.13 für gesund. Er solle sich ab 03.01.13 der AA zur Verfügung stellen.
Der Bekannte reichte einen schriftlichen Widerspruch gegen diese Entscheidung bei der KK ein. Die sagte ihm, er müsse zusätzlich eine medizische Begründung des behandelnden Orthopäden beibringen. Dazu hat dieser aber keine Lust.
Sein behandelnder Orthopäde kreuzte auf dem letzten Auszahlungsschein vom 02.01.13 zwar an "weiter arbeitsunfähig", sagte ihm aber mündlich, dass er ihm keine weiteren Auszahlungsscheine unterschreiben könne, weil er sich nicht gegen die (wenn auch falsche) Meinung einen MDK-Gutachter stellen könne.
Mein Bekannter war mittlerweile durch die ständigen Schmerzen, Zukunftsängste usw. so mitgenommen, dass er noch am 02.01.13 seinen Hausarzt aufsuchte, der ihn mit somatomer Diagnose krankschrieb und an einen Neurologen weiter überwies (Termin dort erst am 22.2.13).
Bei seinem nächsten Besuch beim Hausarzt am 17.1.13 unterschrieb ihm der Arzt einen Auszahlungsschein mit somatomer Diagnose, den er sofort der KK weiterreichte.
1 Tag später schickte ihm die KK den Auszahlungsschein ungebucht wieder zurück, mit der Begründung, sein Orthopäde hätte seine medizinische Begründung nicht eingereicht, sodass sie über den Fall nicht entscheiden können.
Was soll er jetzt tun?
Natürlich hat er sich bereits sicherheitshalber bei der AA als arbeitslos ab 03.01.13 gemeldet, aber seinen Antrag noch nicht eingereicht. Die AA würde ihn auch krank nicht haben wollen und wieder an die KK verweisen. Der KG-Anspruch wäre erst in 6 Monaten aufgezehrt.
Verfasst: 20.01.2013, 16:21
von CiceroOWL
Hm vieleicht sollt der Orthopäde ein Privat bezahlt werden und die kosten des Gutachtens denn der KK in Rechnung gestellt werden. Ist natürlich nicht die feine Art, aber ein WEG. Vielicht weis hier jemand noch einen bessern WEG.Ausserdem sollte um den weiteren KV Schutz zu regeln ALG II beantrag werden, er ist zur Zeit nicht mehr krankenversichert.
Verfasst: 20.01.2013, 16:43
von Zweiflerin
CiceroOWL hat geschrieben:Hm vieleicht sollt der Orthopäde ein Privat bezahlt werden und die kosten des Gutachtens denn der KK in Rechnung gestellt werden. Ist natürlich nicht die feine Art, aber ein WEG. Vielicht weis hier jemand noch einen bessern WEG.Ausserdem sollte um den weiteren KV Schutz zu regeln ALG II beantrag werden, er ist zur Zeit nicht mehr krankenversichert.
Er hat noch seinen unberührten ALG 1 Anspruch und sich proforma auch bereits bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet, nur halt den Antrag noch nicht abgegeben. Wieso sollte er dann ALG II beantragen?
Ein privates kurzes Schreiben des Orthopäden, dass er nicht mehr als Berufskraftfahrer arbeiten kann, hat er bereits. Dafür hat ihm der Orthopäde bereits 5 EUR privat abgenommen. Sollte er das der KK ebenfalls vorlegen?
Verfasst: 20.01.2013, 16:46
von CiceroOWL
Hm das für 5 € bescheinigung reicht nicht aus, das muss fundiert sein kostet meist um die 50 - 100€, meiner Kenntnis nach. Die Agentur prüft ob er aufgrund des Antrag Anspruch auf ALG I hat, sollte er keine Leistungen bekommen, ist er nicht versichert.
Verfasst: 20.01.2013, 19:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.02.2013, 21:17
von Machts Sinn
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