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Verfasst: 24.04.2012, 15:34
von Bully
broemmel hat geschrieben:Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.

Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.
Hallo broemmel,

Du meinst den § 38 SGB V

aber wo steht das denn, das man Reparaturen nicht selber ausführen
darf.
Kannst Du mir da einen § nennen ?????

Bist Du der Auffassung, das bei 4 Kindern im Alter von 2,3,5,10, Jahren
die Heizung nicht funktionieren muss, damit auch eventuell kein heißes Wasser, zur Verfügung steht.
Autoreparatur muß auch nicht sein,
z. b. weil man es aus beruflichen Gründen braucht, oder ganz einfach nur für den wöchentlichen Einkauf einer 6 köpfigen Familie.

Oder bist Du der Meinung,
das diese Reparaturen zwingend notwendig waren, und damit der Umfang der normalen Haushaltsführung gesprengt wurde.
und darum hier ein Widerspruch eingelegt werden sollte ???????

Gruß Bully

Verfasst: 24.04.2012, 16:26
von Czauderna
Hallo,
wir streiten doch hier um des Kaisers Bart - die Ursprungsfrage war, ob es rechtens ist, dass die Krankenkasse für die Zeit, in der der Vater Urlaub genommen hat, die Haushaltshilfe verweigert bzw. zurückfordert.
Es war rechtens, das, denke ich, ist nicht strittig.
Die Frage, warum er Urlaub genommen hat und was er in dem Urlaub gemacht hat, war doch für die Antwort wirklich nicht relevant und geht aus niemanden etwas an.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 24.04.2012, 19:14
von graue maus
ich denke nicht, dass die Regelung etwas mit Kinderfeindlichkeit zu tun hat.
Es ist gut, dass diese Leistung in den 70gern in den Leistungskatalog aufgenommen wurde. Meine Mutter musste z.B. grundsätzlich Urlaub nehmen oder unbezahlt im Haus bleiben, wenn ich krank war. Daher finde ich Haushaltshilfe als gesetzliche Leistung ok, aber etwas Eigenverantwortung gehört für mich auch immer noch dazu.

Verfasst: 24.04.2012, 20:39
von broemmel
Bully hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben:Die Haushaltshilfe ist im § 28 SGB V geregelt.
(3) Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.

Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.
Hallo broemmel,

Du meinst den § 38 SGB V

aber wo steht das denn, das man Reparaturen nicht selber ausführen
darf.
Kannst Du mir da einen § nennen ?????

Bist Du der Auffassung, das bei 4 Kindern im Alter von 2,3,5,10, Jahren
die Heizung nicht funktionieren muss, damit auch eventuell kein heißes Wasser, zur Verfügung steht.
Autoreparatur muß auch nicht sein,
z. b. weil man es aus beruflichen Gründen braucht, oder ganz einfach nur für den wöchentlichen Einkauf einer 6 köpfigen Familie.

Oder bist Du der Meinung,
das diese Reparaturen zwingend notwendig waren, und damit der Umfang der normalen Haushaltsführung gesprengt wurde.
und darum hier ein Widerspruch eingelegt werden sollte ???????

Gruß Bully
Zunächst einmal danke für die Korrektur meines Tippfehlers.

Die Frage die sich mir stellt ist, worauf willst Du hinaus?
Meinst Du wirklich das §§ existieren die regeln ob man Reparaturen selber ausführen darf oder nicht?

Wenn Deine Intention ist, das selbstverständlich Haushaltshilfe geleistet werden soll dann schreib das doch deutlich. Oder willst Du darauf hinaus das der Einzelfall zu prüfen ist?

Dann stellt sich mir die Frage warum Du keine weiteren Informationen abforderst.

Wie umfangreich war die Autoreparatur. Handelt es sich um eine sofort notwendige Reparatur oder war eine Wartezeit zumutbar?

Handelt es sich um einen vollständigen Heizungsausfall? Welchen zeitlichen Umfang hat die Reparatur in Anspruch genommen?

Ein kleiner Auszug vom gkv-spitzenverband
Der Einsatz einer Haushaltshilfe ist grundsätzlich am individuellen Bedarf des Versicherten auszurichten. Die Krankenkassen haben jedoch darauf zu achten, dass die tägliche Einsatzbereitschaft unter Berücksichtigung des jeweils individuellen Bedarfs auf ein zwingend notwendiges Maß zu begrenzen ist.
Wenn Du diese Fragen beantworten kannst kannst Du überlegen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Aus den bisherigen Angaben kannst Du doch kein Urteil über die Notwendigkeit fällen.

Wenn Du meinen Kommentar zu der Frage von Violetta in Frage stellst, bist Du der Meinung das die Kasse die Durchführung von Reparaturen generell ohne zu wissen in welchem Umfang die notwendig sind indirekt durch Haushaltshilfe unterstützt werden sollen?

Wenn Du mit dem Einkauf kommst. Noch einmal ein Auszug aus dem gkv-spitzenverband
Die Haushaltshilfe umfasst alle entsprechenden Dienstleistungen für die Weiterführung des Haushaltes.
Dazu gehört nach allgemeiner Auffassung auch der Einkauf.

Verfasst: 24.04.2012, 20:50
von blackseven
Ich finde die rege Diskussion schön.

Aber kaum einer hat eine Vorstellung, was es heisst, 4 Kinder, eines davon behindert, zu haben.

Als Einzelperson mit so einer Mannschaft einkaufen zu gehen ohne einen Haftplichtschaden in 4-stelliger Höhe und einen Nervenzusammenbruch zu verursachen: Unmöglich Für eine HH: Unzumutbar, definitiv

Im Haushalt lassen sich nur dann arbeiten ausführen, wenn die Kinder in Schule/Kiga sind und das kleine schläft. Ansonsten ist außer kleinsten Tätigkeiten nichts drin...

Wenn ich das hier richtig interpretiere, sollte ich auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen.

Zu Heizung und Auto_ Jeweils zwischen 6 und acht Stunden. Heizung ist ausgefallen, beim Auto einmal Bremsen rundum... Und den möchte ich sehen, der Sein Auto aufbockt und Werkzeug ausbreitet, wenn zwei Pampersrocker um ihn rumschwirren...

Verfasst: 24.04.2012, 21:56
von CiceroOWL
Mit der Argumentation Auto repararien würde ich nicht kommen, ist nicht gerade lustig wenn das so aussiehet als ob die Kasse dir die Stunden für die Autoreperatur bezahlen soll.

Verfasst: 24.04.2012, 22:23
von broemmel
laut bully soll das ja reichen.

auf den Ausgang bin ich auch gespannt.

Verfasst: 25.04.2012, 14:00
von Bully
broemmel hat geschrieben:laut bully soll das ja reichen.

Ach, laß dich doch nicht locken :)

Ich hätte zu dem Thema gar nichts gesagt, wenn nicht diese
Kompetenten Antworten gekommen wären.

Bösbockig wie die Krankenkassen nun mal sind kann man sagen das
a) eine Werkstatt die Autoreparatur ausführen könnte
b) Die Heizung durch einen Heizungsmonteur repariert werden könnte
c) Die Kinder bei der Besuchsfahrt dabei sein könnten.

Wer sich eine Autoreparatur nicht leisten kann, sollte kein Auto haben.
Wer sich keine Heizungsreparatur leisten kann, sollte besser zur Miete wohnen.


auf die Frage von blackseven, ob das " rechtens ist " sind das super Antworten, ja bin total begeistert

Du fragst mich,
Dann stellt sich mir die Frage warum Du keine weiteren Informationen abforderst.
ich könnte da jetzt etwas zu sagen, aber das erspar ich mir mal,
stattdessen frage ich Dich,
wie Du ohne Info, diese Aussage machen kannst.
In den Zeiten in denen du Urlaub hattest, warst Du im Haushalt und hättest den Haushalt weiterführen können.

dazu mal das Urteil (BSG vom 30.03.1977 - 5 RKn 23/76 - USK 7770).

Hier heißt es unter anderem

Sofern diese Arbeiten ganz oder teilweise von einer im Haushalt der Versicherten lebenden
Person weiterhin durchgeführt werden, entfällt in entsprechendem Umfang
die Leistungspflicht der Krankenkasse. So liegt an arbeitsfreien Tagen, für Zeiten eines
bezahlten Urlaubs, einer Arbeitsunfähigkeit, einer Arbeitslosigkeit, bei witterungsbedingten
Arbeitsausfällen oder bei Kurzarbeit ein Hinderungsgrund nicht oder
nicht in vollem Umfang vor

Die Versicherte muss glaubhaft machen, dass eine andere im Haushalt lebende Person
den Haushalt nicht oder nur in reduziertem Umfang weiterführen kann.

Ich vertrete die Auffassung, wenn bei Kindern in dem Alter die Heizungsanlage ausfällt, dann ist das ein Notfall, und den gilt es abzustellen.
Und dann sind wir bei der BSG aussage.
nicht in vollem Umfang
nur in reduziertem Umfang
dann Frage ich mich, ob die Forderung der KK im vollen Umfang oder nur im Teilbetrag stattgegeben würde.


darum würde ich Widerspruch einlegen, könnte sich lohnen :)

Gruß Bully

Verfasst: 25.04.2012, 18:59
von Schmarotzer,der
Bully hat geschrieben:Ich vertrete die Auffassung, wenn bei Kindern in dem Alter die Heizungsanlage ausfällt, dann ist das ein Notfall, und den gilt es abzustellen.
Und dann sind wir bei der BSG aussage.
nicht in vollem Umfang
nur in reduziertem Umfang
dann Frage ich mich, ob die Forderung der KK im vollen Umfang oder nur im Teilbetrag stattgegeben würde.


darum würde ich Widerspruch einlegen, könnte sich lohnen :)
Und dann sind wir wieder bei meiner Lieblingsaussage - am Ende entscheidet es der Richter.

Mein Vorschlag, wir alle zusammen formulieren jetzt eine Standardantwort, welche sinngemäß lautet

"Lieber fragende Forumsuser, beschreiten Sie gegen Ihren Bescheid den Klageweg!"

Und wenn in Zukunft irgendein Forumsuser hier wieder eine Frage hat, tut derjenige von uns, der die Frage als erster liest, einfach diese Standardantwort posten.

Und schon müssen wir nie wieder über die schlimme GKV-Welt diskutieren ... ach, ich find's super ...

Verfasst: 25.04.2012, 19:16
von Czauderna
Schmarotzer,der hat geschrieben:
Bully hat geschrieben:Ich vertrete die Auffassung, wenn bei Kindern in dem Alter die Heizungsanlage ausfällt, dann ist das ein Notfall, und den gilt es abzustellen.
Und dann sind wir bei der BSG aussage.
nicht in vollem Umfang
nur in reduziertem Umfang
dann Frage ich mich, ob die Forderung der KK im vollen Umfang oder nur im Teilbetrag stattgegeben würde.


darum würde ich Widerspruch einlegen, könnte sich lohnen :)
Und dann sind wir wieder bei meiner Lieblingsaussage - am Ende entscheidet es der Richter.

Mein Vorschlag, wir alle zusammen formulieren jetzt eine Standardantwort, welche sinngemäß lautet

"Lieber fragende Forumsuser, beschreiten Sie gegen Ihren Bescheid den Klageweg!"

Und wenn in Zukunft irgendein Forumsuser hier wieder eine Frage hat, tut derjenige von uns, der die Frage als erster liest, einfach diese Standardantwort posten.

Und schon müssen wir nie wieder über die schlimme GKV-Welt diskutieren ... ach, ich find's super ...
Hallo,
ja, manchmal kann man wirklich dieser Meinung sein - "Klagen, am besten sofort", alle anderen Antworten von den KV-Experten bringen einem sowieso nicht weiter. Aber wir sind ja zäh und tapfer, deshalb beantworten wir auch die Fragen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.04.2012, 20:24
von CiceroOWL
haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1335337037.97&portal=SGB&d_start:int=0

Verfasst: 25.04.2012, 20:46
von röschen
blackseven hat geschrieben:Als Einzelperson mit so einer Mannschaft einkaufen zu gehen ohne einen Haftplichtschaden in 4-stelliger Höhe und einen Nervenzusammenbruch zu verursachen: Unmöglich Für eine HH: Unzumutbar, definitiv

Im Haushalt lassen sich nur dann arbeiten ausführen, wenn die Kinder in Schule/Kiga sind und das kleine schläft. Ansonsten ist außer kleinsten Tätigkeiten nichts drin...
Heißt das, die Ehefrau hat dafür auch eine Haushaltshilfe, wenn sie nicht krank ist?

Verfasst: 26.04.2012, 07:26
von Bully
Czauderna hat geschrieben:

Antworten von den KV-Experten bringen einem sowieso nicht weiter.

Aber wir sind ja zäh und tapfer, deshalb beantworten wir auch die Fragen.
Czauderna hat geschrieben: Die Frage, warum er Urlaub genommen hat und was er in dem Urlaub gemacht hat, war doch für die Antwort wirklich nicht relevant und geht aus niemanden etwas an.
Hallo Czauderna,

in einem Punkt hast Du Recht, was jemand in seinem Urlaub macht
geht uns beiden nichts an.

Wenn aber der Urlaub dafür genutzt wird,
um ein erfolgreiches kleines Familienunternehmen am Leben zu erhalten,
dann sollten diese Umstände auch berücksichtigt werden.

Oh,erfolgreiches kleines Familienunternehmen
youtube.com/watch?v=h33F7YDqXM4

Gruß Bully

Verfasst: 26.04.2012, 08:05
von Czauderna
Hallo Bully,
ich streite nicht ab, dass es nicht möglichg wäre, wenn mit der Kasse entsprechend gesprochen wird und die Kasse dementsprechend "flexibel" ist, dass die Leistungen Haushaltshilfe auch in diesem Fall gewährt werden kann, ich hätte da wirklich kein Problem damit, aber das ist doch nicht die Frage - die Frage war, ob das rechtens ist, was die Kasse gemacht hat, und ich bleibe dabei, es ist rechtens.
Die hier genannten Gründe haben nichts mit der Leistung und der Betreuung der Kinder zu tun.
Gruß
Czauderna

also jetzt mal rechtlich ...

Verfasst: 26.04.2012, 10:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.