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Verfasst: 18.04.2012, 21:49
von Schmarotzer,der
@Czauderna
Mich meinst Du zwar auch nicht, aber ich melde mich trotzdem zu Wort ... warum? Ganz einfach 1. weil ich es kann und 2. mir ist gerade langweilig ^^

Auch ein mündlicher Verwaltungsakt ist ein Verwaltungsakt und hat volle Rechtsgültigkeit.

Verfasst: 18.04.2012, 22:10
von Lady Butterfly
ganz schlecht und meiner Meinung nach rechtlich nicht haltbar, obwohl
sich auf meine Bemerkung zum begünstigenden Verwaltungsakt und seiner Bekanntgabe (muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen) bisher noch kein
Gesetzeskundiger (ich nenne jetzt mal keine Namen) gemeldet hat.
Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html

auch ein mündlicher oder durch schlüssiges Handeln (hier: Auszahlung des Krankengeldes) erlassener Verwaltungsakt ist voll gültig. Er muss allerdings auf Verlangen schrifltich bestätigt werden (auf Wunsch auch mit Begründung)

Gruß
Lady Butterfly

(auch ich weiß nicht, wen du meinst..... :?: )

Re:

Verfasst: 18.04.2012, 23:59
von leser
Hallo Machts Sinn,
Machts Sinn hat geschrieben:Falls die Gesetzliche Krankenversicherung dabei ist, ihr dubioses Spiel mit dem Bundesversicherungsamt noch mehr auf dem Rücken der Versicherten auszutragen, könnte es angebracht sein, dem angemessen zu begegnen.
nur zur Erinnerung - und ich fürchte, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen, es wird nichts nützen - das Bundesversicherungsamt ist für die AOKn nicht zuständig. Auch evtl Rundschreiben haben für die AOKn lediglich informativen Charater...

Nur zum Trost: das bedauern viele bundesweite Kassen ebenfalls :D

Verfasst: 19.04.2012, 08:01
von Czauderna
Hallo,
ich meinte eigentlich Machts Sinn und Rossi.
Ist doch eine interessante Frage, und wie ich aus den bisherigen Beiträge herauslese ist es dann völlig gesetzeskonform Krankengeld ohne schriftlichen Bewilligungsbescheid zur Auszahlung zu bringen ??.
Ich will das Thema nicht künstlich verlängern, aber bisher wurde doch immer auf die Formulierung hingewiesen und Folgen daraus - wie verhält es sich dann wenn kein schriftlicher Bescheid über die Bewilligung vorliegt ? - deshalb dachte ich an unsere beiden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.04.2012, 21:43
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.04.2012, 13:08
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

jetzt, wo du das schreibst, fällt es mir auch wieder ein - stimmt hast du angeregt, bzw. angemerkt - ich glaube aber, mich erinnern zu können, dass diese Form
auch nicht als das Gelbe vom Ei ausgemacht wurde. Was meinst du denn grundsätzlich dazu - um irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten die Kasse grundsätzlich Bewilligungsbescheide für Krankengeldbewilligung nur noch auf "Anforderung" schriftlich bestätigen ??
Ich habe ja meine Meinung schon geschrieben - ich meine, nein, die schriftliche Bewilligung sollte in diesem Falle im Interesse des Versicherten, wirklich zwingend vorgeschrieben werden.
Offenbar sieht das aber die eine oder andere Kasse nicht so.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.04.2012, 13:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.04.2012, 14:16
von Czauderna
[quote="Machts Sinn"]Ja Czauderna,

als Problem wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Leistungsart (Krankengeld) aus Datenschutzgründen auf der Überweisung nicht erscheinen darf, aber ohne die Leistungsart zu benennen, wohl ein Verwaltungsakt per Überweisung nicht wirksam bekannt gegeben werden kann.

Inzwischen weiß ich aber, dass sich nicht alle Krankenkassen daran halten. Aber der nächste Einwand ist bestimmt, dass der Tagessatz geheim bleiben muss ... Sonst wäre nach meiner Einschätzung in der Überweisung alles unterzubringen, dass diese als Bekanntgabe eines ausreichend eindeutigen / bestimmten Verwaltungsaktes quallifiziert werden kann.

Jedenfalls gibt es bei den Krankenkassen weit gewichtigere Fehler, die offensichtlich auch hingenommen werden, von der Rechtsaufsicht, Politik ...

Gruß!
Machts Sinn[/quote

Hallo Machts Sinn,
danke für die Antwort, war allerdings keine auf meine Frage nach deiner Meinung - hast du keine Meinung dazu ?
Nochmals, damit du mich nicht missverstehst - ich bin der Meinung, ein schriftlicher Bewilligungsbescheid bei der Krankengeldbewilligung, auch wenn es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, sollte zwingend vorgeschrieben werden.
Ich will doch nur mal wissen, kann der Versicherte in solchen Fällen allgemein damit leben, die Leistung Krankengeld beziehen, ohne schriftlich zu erhalten ab wann und wie viel Leistung er bekommt - Hauptsache, er bekommt - soll es die Bewilligung allenfalls als "Service-Leistung" geben ??
Konkreter gefragt, bist du meiner Meinung oder hast du eine andere ?
Dafür ist solch ein Forum doch auch da, zu Meinungsaustausch, oder ?
Gruss
Czauderna
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.04.2012, 14:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 20.04.2012, 14:54
von Czauderna
Hallo MAchts Sinn,

nein - ein einfache "ja" ich bin deiner Meinung, oder "nein" es muss schon schriftlich sein - hätte mir genügt, aber ist schon okay, warum bemühe ich mich eigentlich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.05.2012, 19:41
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.05.2012, 21:09
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Ja Czauderna,

ich bin deiner Meinung: Krankengeld-Bewilligungen per Überweisung halte ich in jedem Fall für rechtswidrig und für mehrfach rechtswidrig, wenn damit auch noch eine Befristung verbunden ist (bzw. sein soll).

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

na also, geht doch - so einfach kann eine Frage aus behandelt werden - danke !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.05.2012, 22:52
von Melli25
Also mein erstes KG war bereits auf meinem Konto, aber in welcher Länge und Höhe weiß ich immer noch nicht (kein Bescheid).

LG
Mel

Verfasst: 05.05.2012, 09:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.05.2012, 10:25
von reallyangry
Auf meinem Kontoauszügen steht:
BKK....
Zahlungseingang
Leistungen
[z.B.] 22.02.2012-29.03.2012

Das ist wohl in Ordnung, denke ich - wenn dann jemand genauer hingucken würde, z.B. jemand aus der Kreditabteilung, weil ich bei meinen letzten "Raten" mein DISPO ausgereizt habe, dann fällt natürlich auf, dass seit langen kein Geld vom Arbeitgeber eingegangen ist. Dann kann es sich bei obiger Leistung doch nur um eine "Lohnersatzzahlung" handeln und nicht um z.B. Pflegekosten oder einen Zuschuss für eine Haushaltshilfe, oder so. Das ist der Preis für die digitale Welt in der wir leben...ich kann natürlich auch noch ein Konto in der Schweiz haben...(':oops:')
Im übrigen hat meine Kasse sich, was die Berechnung und Mitteilung zum Krankengeld betrifft sehr korrekt verhalten- mit Ausnahme von
ab und dem Nicht-Erwähnen von angeblichen Vorerkrankungen... :D :oops: