Hilfe, kein Anspruch auf Krankengeld? Warum nicht?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 18.04.2012, 16:04

Ja den Namen hab ich natürlich. Ich schätze mal AOK-Nordwest konnte man vom Sauerland herleiten.

Als ich da saß hab ich total geheult, weil ich nicht wußte wie es ohne KG weitergehen soll. Das hat sie nicht im geringsten beeindruckt. Meine Krankheit ist innerhalb nichtmal eines Jahres so schlimm geworden durch die Arbeit und den Streß, daß ich in einem weiteren Jahr mit Druck und Streß auch schon tot sein könnte.

da meinte sie, es gäbe ja noch Hartz4....auf meinen Hinweis hin daß ich wegen des Einkommens meines Ehemannes aber nix kriegen würde (haben auch Eigentum) meinte sie dann noch, Wohngeld würde ich bestimmt bekommen und Kinderzuschlag vielleicht auch.

Naja und dann ist da ja immer noch das Problem mit meiner Krankheit und das eine Verschlimmerung droht und das die ArGe mir sofort eine Liste mit Leiharbeit in die Hand drücken würde und ich wäre am nächsten Tag wieder bei dem Sklavenverein beschäftigt.
DENN, nur wer vermittlungsfähig ist bekommt ALG2, da hat sie wohl auch nicht dran gedacht, ein Rattenschwanz!

Unter dem Aspekt, daß nun am 15.05. Schluß sein soll mit KG und bis dahin die finanzielle Seite geklärt sein muß, wollte sie mich direkt in eine medizinische Reha und anschließend in eine Umschulung stecken, alles innerhalb dieser Paar Wochen. Unter dem Druck wie es finanziell nach dem 15.05. weitergehen soll, hab ich zugestimmt, aber ich will das nicht, die zukünftige Berufswahl will ja auch gut überlegt sein.
Und alles so überstürzt...nee das will ich ja auch nicht und überhaupt will und muß ich ja auch erstmal richtig zu Kräften kommen.


Ich habe beim MDK gehört das eine Rehabilitation nach §51 irgendwas zur Zeit für mich nicht in Frage kommt, bin mir aber nicht zu 100% sicher, ich will schauen ob ich das Gutachten irgendwie in die Finger kriegen kann.

Ich weiß jetzt immer noch nicht wie es weitergeht, denn ich habe nix schriftliches!

Also neee, was die mit einem da veranstalten ist grausam.

LG

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 18.04.2012, 16:25

Hallo,
deswegen sollst Du das Krankengeld ja auch schriftlich unter Angabe des 192 SGB V beantragen. Setze Ihnen eine Frist mit der Beantwortung und lass durchblicken , dass ansonsten der nächste Weg zum Rechtsanwalt geht.

Der Sachbearbeiter, der so vorgeht, der läßt sich doch nicht von Tränen beeindrucken. Ich hätte auch keine finanziellen Familieninternas da ausgebreitet.

Sie spielen mit gezinkten Karten, und mündlich werden die Dir wohl sonst was erzählen.

Wie bereits mehrfach hier geschrieben: Schriftform, Fristsetzung und sonst der Anwalt/Gewerkschaft/VDK.

Was Du tatsächlich an Krankheit hast, und warum die schlimmer wurde ist hier nebensächlich. Und hüte Dich vor Telefonaten und Besuchen. Sie versuchen offensichtlich ihr illegales Tun weiter zu versuchen. Das ist nicht korrekt und auch gemein. Sich hier Zuspruch zu holen ist legitim. Aber Hinweise und Tipps sind nur was Wert, wenn man sie auch annimmt.

LG, Fee

Bully
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Beitrag von Bully » 18.04.2012, 16:33

Machts Sinn hat geschrieben: Und Bully, bist du Hellseher/in - AOK Nord-West?
Hallo Machts Sinn,
ne wenn ich Hellseher wäre, dann würde ich im Zirkus auftreten :)
da ich mich mit dieser Kasse und deren Geschäftsgebaren intensiv beschäftige, weiß ich natürlich auch wo Sie vertreten sind
Melli25 hat geschrieben:
Unter dem Aspekt, daß nun am 15.05. Schluß sein soll mit KG und bis dahin die finanzielle Seite geklärt sein muß, wollte sie mich direkt in eine medizinische Reha und anschließend in eine Umschulung stecken, alles innerhalb dieser Paar Wochen. Unter dem Druck wie es finanziell nach dem 15.05. weitergehen soll, hab ich zugestimmt, aber ich will das nicht, die zukünftige Berufswahl will ja auch gut überlegt sein.
Hallo Melli25

das ist ganz klipp und klar Nötigung, und hier sollte die Dame mal ein Blick ins STGB werfen.( § 240 STGB)

Darum tue Dir selbst einen Gefallen, und gehe zum Anwalt

Gruß Bully

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.04.2012, 19:41

Hallo

ich würde ebenfalls
- das Krankengeld schriftlich beantragen - mit Hinweis, dass die Mitgliedschaft und somit auch der Anspruch auf Krankengeld weiterbesteht nach § 192 SGB V
- um eine schriftliche Antwort bitten - mit Begründung! darauf hast du Anspruch nach § 35 SGB X
- ich geh mal davon aus, dass sie dann nicht an ihrer Rechtsauffassung festhalten - wenn doch, sofort zum Anwalt (kein Feld- Wald- und Wiesenanwalt sondern zum Fachanwalt für Sozialrecht)
- wenn du tatsächlich die Auskünfte, die du bislang mündlich erhalten hast, auch schriftlich erhälst, wird sich die Aufsichtsbehörde sicherlich über eine Info freuen!
- unbedingt Kopf oben behalten :D

gute Besserung!

Lady Butterfly

Bully
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Beitrag von Bully » 18.04.2012, 20:17

Lady Butterfly hat geschrieben:
- wenn du tatsächlich die Auskünfte, die du bislang mündlich erhalten hast, auch schriftlich erhälst, wird sich die Aufsichtsbehörde sicherlich über eine Info freuen!
Hallo Lady,

Du meinst das Referat VB des Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Außenstelle Essen
Kopstadtplatz 13
45127 Essen

aber laß Dir gesagt sein, diese Stelle wird nicht aktiv
somit wäre eine Info,auch nicht abschreckend genug,
um diese Geschäftspraktiken seitens der AOK NW abzustellen.

Gruß Bully

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.04.2012, 20:37

Bully, bist du aus der Gegend und hast öfter mit denen zu tun?

Gast

Beitrag von Gast » 18.04.2012, 21:12

Zuletzt geändert von Gast am 18.04.2012, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.

Bully
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Beitrag von Bully » 18.04.2012, 21:12

Lady Butterfly hat geschrieben:Bully, bist du aus der Gegend und hast öfter mit denen zu tun?
Hallo Lady,

ja, könnte man so sagen.

Gruß Bully

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.04.2012, 21:40

Bully hat geschrieben:
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
ich empfehle den Schriftweg. Persönliche Besuche nur in Begleitung.
Hallo Fee, wie Recht Du doch hast,
das ist gerade bei dieser Kasse zwingend nötig,
muß man leider so sagen.

Gruß Bully
Hallo,
auch ich kann dazu nur raten - hingehen, mit Begleitung und Entscheidung einfordern. Man sagt zwar, was du schwarz auf weiß besitzt kannst du getrost nach Hause tragen (Goethes Faust ??), aber lange Briefe und überhaupt Schriftwechsel verzögern diese Sache wahrscheinlich noch mehr zu deinen Ungunsten - also, erst reden, und zwar Tacheles und dann schreiben, wenn noch erforderlich.
Gruss
Czauderna

Schmarotzer,der
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Beitrag von Schmarotzer,der » 18.04.2012, 22:26

Hallo Melli25,

da die Empfehlungen hier im Forum in die Richtung gehen, dass Du noch einmal das Gespräch mit der KK suchen sollst – das empfehle ich Dir übrigens auch, wie Czauderna bereits sagte, Schriftverkehr verzögert solche Sachen oft – dachte ich mir, ich erkläre Dir einfach mal kurz die Hintergründe von dem §19 SGB V und §192 SGB V und welchen Trick die KK hier versucht (kurz und knackig zusammengefasst). Vielleicht hilft es Dir ja in Deinem nächsten Gespräch mit der KK.

Falls Du das bereits weißt, einfach meinen Post überlesen ;)

Du warst Beschäftigt und somit als Mitglied versichert. Endet ein Beschäftigungsverhältnis (zB. durch Kündigung) endet i.d.R. auch die Mitgliedschaft bei der KK. Um dann weiter versichert zu werden, gibt es mehrere Möglichkeiten – man kann sich zB. über seinen Ehepartner familienversichern oder ist dann Rentner und wird als Rentner versichert oder meldet sich Arbeitslos und wird dann im Rahmen des Arbeitslosengeld I bei der KK versichert usw.

Warum das wichtig ist zu wissen? Weil ein Anspruch auf Krankengeld i.d.R. nur entstehen kann, wenn auch eine Mitgliedschaft bei der KK mit Krankengeldanspruch vorliegt zB. die Mitgliedschaft wegen einer Beschäftigung. Und jetzt kommen wir zu Dir.

Deine KK argumentiert zwischen den Zeilen, Dein Beschäftigungsverhältnis wurde durch Kündigung beendet und somit auch die Mitgliedschaft zu diesem Tag. Dass Du allerdings vor dem Tag, an dem Tag und nach dem Tag der Kündigung arbeitsunfähig warst, ignoriert Deine Kasse. Deine Kasse sagt „Melli wurde gekündigt, die Mitgliedschaft geht nur bis zum letzten Tag von Mellis Beschäftigung und an dem Tag nach der Beschäftigung hat Melli keine Mitgliedschaft mehr bei uns und somit auch keine Versicherung“. Und jetzt schüttelt die KK diesen §19 SGB V aus dem Ärmel.

Der §19 SGB V sagt sinngemäß aus: Ein KK-Kunde, welcher kein Mitglied mehr bei einer KK ist, hat Anspruch auf Leistungen von seiner letzten KK, von dem Tag nach Ende der Mitgliedschaft bis max. 1 Monat danach. Der Vorteil für die KK, sie müssen dir max. 1 Monat Krankengeld zahlen, egal wie lange Du tatsächlich arbeitsunfähig bist.

Der Knackpunkt an dieser Argumentation ist, Du bist arbeitsunfähig. Du warst arbeitsunfähig vor Deiner Kündigung, während der Kündigung und danach bzw. aktuell noch laufend. Und hier kommt nun der §192 SGB V ins Spiel.

§192 SGB V sagt nun: Wenn bei einem KK-Kunde das Beschäftigungsverhältnis endet (zB. durch Kündigung) und dieser Kunde zu dem Zeitpunkt der Kündigung Anspruch auf Krankengeld hat (so wie es bei Dir ist), bleibt die Mitgliedschaft auch über die Kündigung hinaus erhalten, solange der KK-Kunde Anspruch auf Krankengeld hat. Dh. die KK muss Dir solange Krankengeld zahlen wie Du arbeitsunfähig bist (bzw. solange es die gesetzlichen Regelungen zulassen).


Ich hoffe, ich konnte Dir so ein bisschen weiter helfen und Du bist für das nächste Gespräch gerüstet. :)

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 18.04.2012, 22:40

Lady Butterfly hat geschrieben:- das Krankengeld schriftlich beantragen - mit Hinweis, dass die Mitgliedschaft und somit auch der Anspruch auf Krankengeld weiterbesteht nach § 192 SGB V

- unbedingt Kopf oben behalten :D
Ja das habe ich gemacht, am 03.04., bis heute hab ich nix gehört, aber ich weiß ja auch nicht wie lange sowas dauert. Zahlscheine habe ich schon beim letzten Termin bekommen, weil ich ja bis zum 15.5. auf jeden Fall KG bekomme, das hat sie ja schon gesagt.

Weiß denn jemand wie lange es dauert bis der MDK das Gutachten angefertigt und zur KK geschickt hat? Ich habe leider vergessen zu fragen.

@Schmarotzer,der

Ja das mit dem § wußte ich ja schon und habe die darauf auch hingewiesen.
Nach Ihrer Meinung kann man kein KG über die volle Zeit erhalten wenn man "nur so kurz" angestellt war.
Sie meinte "jetzt stellen Sie sich doch mal vor, jeder der 1 Monat arbeitet hätte schon Anspruch auf volles KG, wer soll das denn bezahlen? Darum hat der gesetzgeber da einen Riegel vorgeschoben und KG erhält nur der, der die Anwartschaft auf ALG1 auch erfüllt hat"

Ich hatte mich so gut im Vorfeld informiert und darum fragte ich sie wo DAS denn bitte steht und daraufhin meinte sie eben, daß sie nicht alles weiß und auch nicht alles wissen könne und müßte. Ich merkte ja noch an, daß ich ja die kurze Anwartschaft für ALG1 schon erreicht hätte, also dann ja trotzdem Anspruch auf KG hätte, selbst wenn das stimmen würde was sie sagt.

Daraufhin wurde sie ganz komisch und meinte darüber wisse sie nix, dann sollte ich mich schlau machen, da hab ich sie aber dann auch drauf hingewiesen das das ihre und nicht meine Aufgabe sei und das ich das ja auch schon weiß.
Naja, ich solle ihr dann halt ein paar Tage Zeit geben zum recherchieren. Da wurde ich etwas sauer und sagte ihr, daß das ganz schnell auf der Website der AfA zu finden sei, dauert 2 Min. Das war im März und beim Termin im April wußte sie darüber immer noch nix.

Und ja, es ist ist verdammt leicht gesagt cool zu bleiben und nix durchblicken zu lassen in so einem Moment. Grade ein Haus gekauft, schwer erkrankt, top bezahlten Job verloren und dann sagt die einem "gehen sie Hartz4 beantragen, was knackige 1300€ bis 1700€ weniger im Vergleich zum letzten verdienst im Monat bedeutet hätte :?.

lg
Mel

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.04.2012, 22:00

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

AOKNW-Service
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Beitrag von AOKNW-Service » 20.04.2012, 11:25

Hallo,

wir haben uns bei Melli25 gemeldet und unsere Hilfe angeboten.

MfG
AOKNW-Service

Melli25
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Beitrag von Melli25 » 20.04.2012, 12:06

Hallo,

oh, damit hätte ich jetzt nicht gerechnet.
Nunja, diese Schikane (empfinde ich einfach so, wer muß schon innerhalb von knapp 5 Wochen zweimal zum MDK) ist ja jetzt schon gelaufen und

an meinen negativen Gefühlen der KK gegenüber kann man jetzt nix mehr ändern, das steht fest.
Bekommt man keinen Leistungsbescheid? Den muß es doch geben? Ich weiß also nicht, ob ich noch Hilfe benötige oder nicht.

LG
Mel

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.04.2012, 13:17

Hallo,
das mit dem 2x zum MDK find ich jetzt nicht so auffällig, wobei der MDK ja weitere AU festgestellt hat.
Nimm das Angebot doch mal an, aufgrund der Sachlage gibt es bestimmt bald einen Bescheid und Geld!

LG, Fee

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