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Verfasst: 20.04.2012, 19:42
von effe
Hallo,

ich habe erst heute gesehen, dass die Diskussion hier weiter ging...

Was bedeutet dies in meinem konkreten Fall?
Wird jetzt alles durch 12 geteilt? (Auch das Arbeitseinkommen von Januar bis September?
Ich bin jetzt etwas verwirrt...
Was hat das Geld damit zu tun? Darauf wurde ja schon KV bezahlt !?

Danke!

Verfasst: 20.04.2012, 20:46
von heinrich
effe, hast Du es denn nicht verstanden

Es ist als , ob Du zu zwei Ärzten gehst.

Einer sagt so und der andere so.

Czauderna meint es so
und
ich eben so.

Es wurde alles beschrieben. Zwei Lösungen haben wir zwei.

Verfasst: 20.04.2012, 21:24
von Sportsfreund
Hi effe,

ich will's mal versuchen nochmal darzulegen:

- KV-Pflicht als Arbeitnehmer Jan. - Sept. Beiträge währenddessen nur aus Deinem Brutto-Lohn. Die (neben)selbständige Tätigkeit in der Zeit wird nicht verbeitragt.
- freiwillige KV ab Okt. Mtl. Einkommen zur Beitragsberechnung für Okt. bis Dez. = 1/12 vom Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit. Aber eben halt nur aus dieser. Ist doch auch logisch, oder? Dass da der Lohn von Jan. bis Sept. keine Rolle mehr spielt.

Gruß
Sportsfreund