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Verfasst: 13.04.2012, 18:47
von Huxley
Ich finde das Verhalten des Arztes sehr verwirrend. Und wie gesagt, ich will da auch nicht mehr hin. Er hat mir überhaupt nicht zugehört und einfach seinen Text aufgesagt, ohne meine Meinung gelten zu lassen. Dabei konnte er mir nicht in die Augen sehen. Ich kam mir vor wie eine Belästigung, wie die personifizierte Unannehmlichkeit.

Verfasst: 13.04.2012, 19:54
von Gast

Verfasst: 14.04.2012, 10:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.04.2012, 11:13
von Huxley
Leider war die zuständige Sachbearbeiterin schon im Wochenende und ihre Kollegin konnte, oder wollte mir keine Auskunft geben.

Verfasst: 14.04.2012, 17:04
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.04.2012, 17:21
von broemmel
Viel Spekulation.

@Huxley

klär doch erst mal mit dem behandelnden Arzt was da gelaufen ist.

Verfasst: 16.04.2012, 10:25
von Huxley
Also, die Dame von der KK meinte, dass mein Widerspruch nichts bringt, wenn ich keine medizinischen Unterlagen einreiche (habe ihr gesagt, dass ich das nicht als meine Aufgabe sehe, dass könne doch der MDK direkt beim Arzt anfordern) und versichert bin ich jetzt wohl auch nicht mehr. Ich soll mich doch beim Arbeitsamt melden.
Darauf sagte ich, dass die dort nichts mit mir anfangen können, wenn ich doch seit Monaten und bis auf Weiteres AU bin.
Laut KK soll ich mich trotzdem dort melden und mitteilen, dass ein Widerspruchsverfahren läuft.
Klasse!

Verfasst: 16.04.2012, 11:44
von broemmel
Also wir fassen einfach mal zusammen.

Der Arzt schreibt AU. Der MDK kommt in seinem Gutachten z dem Schluss das keine weitere AU mehr besteht. Du bist davon unterrichtet.

Der Arzt schreibt dich weiter AU. Weigert sich aber eine Begründung abzugeben. Obwohl er wissen müsste das das Ergebnis des MDK bindend ist und nur durch seinen Widerspruch neu beurteilt werden kann.

Du schreibst einen Widerspruch und meinst darin du bist weiter AU.
Man kann sich nicht selber krank schreiben. Das geht nur über einen Arzt.

Dabei sind wir wieder beim fehlenden Widerspruch vom Arzt.

Für die Kasse ist der Sachverhalt im Moment geklärt. Wenn weiter AU bestehen soll bist du gefordert.

Man kann sich natürlich auch zurücklehnen und meinen andere müssten was tun. Nur darf man sich dann nicht wundern das nix passiert und hinterher der Schlamassel da ist.

Verfasst: 16.04.2012, 12:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.04.2012, 12:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.04.2012, 12:38
von Krankenkassenfee
Hallo,
dass der MDK bei den Ärzten anruft ist Usus. Manche Ärzte reden mit dem am Telefon erst gar nicht, andere schon.
Dein Arzt hatte an dem Tag offensichtlich eine einvernehmliche Auffassung über das Ende der AU.
Und wie Brömmel schrieb: sollte sich daran etwas ändern, muss er einen Widerspruch formulieren. Ebenfalls gelebte Praxis.
Macht er es nicht, ist er entweder zu faul (oder schiebt mal wieder die beliebten Phrasen der vielen Verwaltungsarbeit vor), oder er hält Dich nicht wirklich für weiter arbeitsunfähig, nur traut sich es nicht zu sagen und stellt die AU weiter aus.
Und ja, die Kasse besorgt sich nicht den eigenenWiderspruch. Wenn Du nun nichts machst, dann passiert auch nichts.
Es hängt am Arzt.
LG, Fee

Verfasst: 16.04.2012, 13:17
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben: ... viel Zirkus wegen einer MDK-Beurteilung an der Grenze zur Willkür und damit einer Krankenkassenentscheidung nahe der Illegallität (des Betruges?).
Und wieder Dünnsinn in der Beurteilung. Wenn das so ist, dann schalte doch die Staatsanwaltschaft ein. Die ist ja bei Betrug zuständig.

So ein Käse...

Verfasst: 16.04.2012, 13:39
von Huxley
Jetzt habe ich wohl einen Fehler gemacht, denn ich wollte mich bei der AA melden, habe aber dazu gesagt, dass ich AU bin. Also ist man dort nicht für mich zuständig und ich wurde an das Jobcenter verwiesen. Oh Mann, da will ich ganz bestimmt nicht landen.
Also lasse ich mich nun gesund schreiben, falls es das gibt, obwohl es mir besch... geht und melde mich wieder bei der AA?! Ich pack´s nicht mehr.

Verfasst: 16.04.2012, 13:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 16.04.2012, 13:49
von Czauderna
Hallo,
damit auch die "Laien" unter den Lesern sich etwas darunter vorstellen können - hier mal ein Ausschnitt aus den Richtlinien, die Machts Sinn angesprochen hat :
Widerspruch des Versicherten gegen einen Bescheid der Krankenkasse
Erhebt der Versicherte Widerspruch gegen den Verwaltungsakt der Krankenkasse, der auf der Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme des MDK getroffen wurde, so kann die Krankenkasse dem MDK unter Beifügung einer Kopie des Widerspruchsschreibens einen weiteren Begutachtungsauftrag erteilen. Sollte sich der Widerspruch des Versicherten ausschließlich gegen den Leis-tungsentscheid der Krankenkasse richten, prüft die Krankenkasse, ob überhaupt ein weiteres Gutachten erstellt werden muss.
Richtet sich der Widerspruch des Versicherten gegen die sozialmedizinische Beurteilung der AU, sollte die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen, seinen Widerspruch nach Möglichkeit durch medizinische Unterlagen des behandelnden Arztes näher zu begründen.


Gruss
Czauderna