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Verfasst: 11.04.2012, 09:11
von röschen
auf Karantäne
Klingt sehr fachkundig
Ein Therapeut könnte hier mehr helfen als ein Forum...
Verfasst: 11.04.2012, 09:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 11.04.2012, 10:25
von broemmel
Franz04 hat geschrieben:Naja,
die Krankenkassen haben doch so viel Holz gespart jetzt, die kommen schon über den nächsten Winter. Ich will ja auch wieder mit 53% Steuern beitragen , nicht sofort, nicht bald, dann wenn ich gesund mich fühle...und für neue Aufgaben bereit bin.
Als ich gestern in der Geschäftsstelle war - meine Fresse hat der Krankenkassen SB nen geilen Bürostuhl und ein Büro aber vom allerfeinsten. Nur mein Eizo Monitor ist besser als dem sein Fernseher
Franz
Ich ergänze mal die fachkundigen Infos.
Der Höchststeuersatz liegt aktuell bei 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von >250.000 €
Verfasst: 11.04.2012, 13:35
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 11.04.2012, 13:44
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Röschen und Broemmel,
zweimal "fachkundig" - einmal wegen K statt Qu und einmal wegen 53 statt 42 - super!
Fällt euch sonst noch was "fachkundiges" zu diesem Thread ein?
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Macht Sinn,
du weisst, bei solchen Beiträgen von dir, da darf ich nicht fehlen -
sagen wir mal so - rein sachlich waren sie wertvoll - damit der Leser keine falschen Infos hat - also wirklich fachkundiger.
Was deine Beiträge hier angehen - ich weiss nicht so richtig - aber du wolltest sicher grundsätzlich nicht fachkundiges beisteuern - oder habe ich da etwas überlesen ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.04.2012, 16:43
von Franz04
Hallo,
den ganzen Thread hätte ich mir in meiner Aufregung sparen können, wie auch das Recherchieren über die letzten Tage.
Der Fachanwalt hat mich kostenlos 1 Stunde lang umfassend beraten. Ich habe einen Absatz in diesem Aufhebungsvertrag falsch interpretiert. Ich verzichte auf nichts und kann mich nun beruhigen. Wenn es dennoch Ärger mit der Arbeitsagentur geben sollte wegen Sperrzeit, vertritt er mich.
53 % - Ich meinte Steuern & Versicherungen.
Ich möchte den anderen Patienten noch einen Tip geben, der in meinem Fall jedoch keine Anwendung findet:
Der ganze Krempel, der in dem Aufhebungsvertrag steht, lässt sich auch per Überschrift in eine Kündigung packen. Klage - beide Parteien erscheinen wie die Lemminge lieb beim Arbeitsgericht, setzen sich und sagen nacheinander: " Jau so ist es"
Vielen Dank für "Alles",
Franz
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Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung