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Verfasst: 02.04.2012, 14:29
von Holly-D
Habe nochmal die Kassenärztliche Vereinigung kontaktiert und da heißt es:
Hallo Frau X,
bei einer nachgewiesenen Amalgamallergie haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Kompositfüllung.
Diese wird nach den Gebühren 13e bis 13g über die Krankenkasse abgerechnet und ist nicht genehmigungspflichtig.
Sollten Sie jedoch eine Zahnfüllung wählen, die höherwertig ist, müssen Sie die Mehrkosten bezahlen.
Da spricht man auch von einer Kompositfüllung. Deshalb verstehe ich das ganze nicht.
Verfasst: 02.04.2012, 15:58
von broemmel
Holly-D hat geschrieben:Die anderen Fälle sind wie bereits gesagt beendet. Da hat mir der Richter gesagt, es wird weder der Test noch die Erkrankung aberkannt.
Er meinte, ich muss nur die Füllung beantragen und dann wird das übernommen und das versuchte ich nun.
Und ja, sie lassen es drauf ankommen, denn am 10. habe ich wegen Eilbedürftigkeit einen Termin.
Es sagt ja auch keiner von denen, Du da gibt es noch andere Füllungen außer Komposit oder Zement. Nein, nichts dergleichen.
Übrigens hat man das Zitat der Internetseite gestern gelöscht. Jetzt so kurz vor dem Gerichtstermin mag das ja was heißen.
Hab schnell noch ausgedruckt aus dem Cache.
Entschuldigung. Ich komme da jetzt nicht mehr mit.
Hast du ein Urteil? Oder woher kommt die Aussage des Richters?
Was ist am 10. ?
Die Verhandlung? Der Termin beim Zahnarzt?
Hast Du mal mit deinem Zahnarzt genau abgesprochen was er als Kassenleistung abrechnen kann und ob Du irgendwelche Sonderleistungen von ihm erhalten sollst?
Verfasst: 02.04.2012, 16:50
von Holly-D
Da lief ein Verfahren und das wurde auf Eis gelegt, nennt sich nun Widerspruchsverfahren.
Dort hat der Richter gesagt ich müsse alles vorher beantragen und er sieht laut Aktenlage keinen Grund warum mir das nicht genehmigt werden würde.
Es wurde mir dort auch gesagt, dass ich die Panoramaschichtaufnahme, welche das letzte Mal gemacht wurde als ich 16 war, jetzt bin ich 28, auch vorher beantragen hätte müssen.
Da musste ich 42 Euro zahlen.
Das war im Dezember. Da ich im Januar Zahnschmerzen bekam habe ich also die Füllung beantragt und bis jetzt gewartet. Nun habe ich einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt und da ist die Anhörung am 10.
Die Kasse zieht nix zurück. Die lässt es drauf ankommen.
Heute bekam ich ein Schreiben vom Gericht ob ich schon den Kostenvoranschlag unterschrieben hätte. Wahrscheinlich hätte sich dann alles wieder erledigt, aber nein, habe nix unterschrieben.
Er kann mir eine Zememtfüllung setzen, aber dann würde ich wohl wie beim anderen Zahn am nächsten Tag wieder dasitzen und wenn ich das wöchentlich muss bringt das ja nix.
Ich will ja auch kein Keramik oder sonst etwas.
Ich habe weder eine Krone, noch ein Inlay, Implantat oder Sonstiges je bekommen. Ich bin also kein Fall der hier bei den Kassen abräumt.
Deshalb verstehe ich das ganze nicht.
Verfasst: 02.04.2012, 17:02
von broemmel
Ich bemühe mich ja.
Aber das mit dem Gericht erschliesst sich mir immer noch nicht.
Wann hat der Richter was genau gesagt? Hast Du da was schriftliches?
Hast Du geklagt ohne das Vorverfahren bei der Kasse abzuschliessen?
Hast Du dich mal genau bei Deinem Zahnarzt erkundigt?
Der behandelt Dich. Der muss Dir alle Möglichkeiten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzeigen und darüber beraten.
Verfasst: 02.04.2012, 17:46
von Krankenkassenfee
Hallo,
Zement wäscht sich bekanntlich bei Kauflächen aus und ist laut Zahnärzten dort nicht zu empfehlen.
Solche Aussagen kannst Du nich verwenden. Sie sagen zwar das, was Du auch gerne hören willst, sind aber nicht maßgebend. Wenn die Kassen alles das bezahlen sollten, was Ärzte empfehlen ...
Irgendwie ist das wirklich alles verworren. Ich denke mal, dass der Arzt sein Budget schonen will und die Alternativfüllungen nicht über Karte abrechnet. Und nun ist die Gretchenfrage: Welche Alternativfüllungen nun wirklich.
Ich denke, dass Du Dich (gezwungenermaßen) seit Jahren tief in die Materie mit Füllungen eingelesen hast. Und das erwartest Du hier auch. Nun ist es aber ein sehr seltener Sonderfall. Und ich kann Dir diese Fachtiefe leider nicht bieten.
LG, Fee
Verfasst: 02.04.2012, 20:24
von Holly-D
Genau, mein Anwalt hat nicht das 3. MDK Gutachten abgewartet, das kam nach 6 Monaten oder so, deshalb wird nun ein sogenanntes Widerspruchsverfahren durchgeführt.
Ich hatte Zementfüllungen als auch Amalgam. Die Amalgamfüllung habe ich verschluckt als ich die Tür öffnete um nach Hause zu fahren. Dann hat sie mir Zement rangeschmiert und da hielt es ein paar Tage. Es ist der vorletzte Zahn und die Seite fehlt. Allein schon der viele Speichel sorgt dafür das es nicht hält.
Ich habe einige Füllungen, da hat man unten mit Zement gefüllt und eine Kompositschicht für 25 Euro oben drüber.
Ich bin jetzt bei einem Diplomimplantologen in Behandlung, nicht mehr bei meiner ehemaligen Zahnärztin, die mir sagte, oops sie haben ja alle Füllungen umsonst bezahlt, an die Nierenerkrankung habe ich nicht mehr gedacht, holen sie sich mal schnell das Geld von der Kasse wieder.
Danach fing das Spiel an und ich bin weg von ihr.
Ich weiß ja nicht ob es wirtschaftlicher ist, einmal eine Kompositfüllung zu setzen, die halten bei mir schon seit 6 Jahren, oder ob ich 5 Mal eine Zementfüllung in 3 Monaten erhalte.
Da kenne ich den preislichen Unterschied nicht.
Genauso mit dem Gutachten vom Nephrologen, das wollten sie auch nochmal. Der hat mir 4 Mal 7 Röhrchen Blut abgenommen an unterschiedlichen Tagen. Das bezahlen die dann anscheinend lieber.
Und 2 24h Urintests. Ich weiß nur das ein normaler Urintest auf 4-6 Werte um die 40 Euro kostet. Was er aber alles getestet hat, man oh man.
Verfasst: 03.04.2012, 00:28
von broemmel
Da sind aber viele Baustellen.
Es fängt an mit dem Anwalt der keine Ahnung vom Sozialrecht hat. Schon bei dr Vorberatung muss festgestellt werden das eine Klage ohne abgeschlossenes Vorverfahren keinen Sinn macht.
Dann anscheinend die fehlende Aufklärung durch die Zahnärzte. Die erste auf jeden Fall, wenn die Aussage so getroffen wurde.
Ob der Implantloge seiner Pflicht zur Aufklärung genüge getan hat weiss ich noch nicht genau. ist noch offen.
Tja. Ganz ehrlich. Die Abrechnungsmöglichkeiten sind genannt, wenn du mehr haben willst oder der Zahnarzt nicht so abrechnen will musdt du klagen oder den Zahnarzt wechseln
Verfasst: 09.04.2012, 17:24
von Holly-D
Ich klage ja, morgen ist der Termin.
Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen nach den GOZ-Nrn. 216 und 217 *** ist bis zum Schwellenwert des 2,3-fachen Gebührensatzes auch ohne besondere Begründung zulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Urteil vom 27. Juni 2007, Az: S 2090/05 (Abruf-Nr. 073044) entschieden und sich damit gegen eine Rechtsauffassung des Bayerischen VGH in einem Urteil vom 30. Mai 2007 (Az: 14 BV 02.2643) gestellt.
iww.de/pa/archiv/faktorbegruendung-keine-begruendungspflicht-fuer-faktor-23-bei-dentin-adhaesiven-kompositfuellungen-f5698
Verfasst: 09.04.2012, 17:40
von broemmel
und was soll uns das Zitat sagen?
ich glaube fast du weisst nicht was du willst. Da ist mir eindeutig zu viel Durcheinander
Verfasst: 10.04.2012, 13:17
von Holly-D
Ich habe gewonnen !
Es ist egal ob die Krankenkasse meinen Allergiepass anerkennt oder nicht, solange DER ZAHNARZT ihn anerkennt und es für NOTWENDIG hält von Amalgam abzusehen, kann er selbst eine dreischichtige adhäsive Kompositfüllung direkt über die Versichertenkarte abrechnen.
Ich bekomme dies vom Gericht schriftlich innerhalb von 2 Wochen.
Verfasst: 10.04.2012, 13:31
von ratte1
Holly-D hat geschrieben:
Es ist egal ob die Krankenkasse meinen Allergiepass anerkennt oder nicht, solange DER ZAHNARZT ihn anerkennt und es für NOTWENDIG hält von Amalgam abzusehen, kann er selbst eine dreischichtige adhäsive Kompositfüllung direkt über die Versichertenkarte abrechnen.
Aber genau das wollte der Zahnarzt doch wohl nicht. Da hatte Krankenkassenfee doch wohl den richtigen Riecher:
Krankenkassenfee hat geschrieben:Ich denke mal, dass der Arzt sein Budget schonen will und die Alternativfüllungen nicht über Karte abrechnet.
MfG
ratte1
Verfasst: 10.04.2012, 13:35
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 10.04.2012, 13:42
von Czauderna
Hallo,
ich sehe das ähnlich wie Ratte1 - wenn der Zahnarzt das gewollt hätte, dann hätte auch einer Abrechnung über die KVK. nichts im Wege gestanden -
Im übrigen gebe ich Machts Sinn recht - von der Sache versteht er nichts.
Mich würde jetzt aber wirklich interessieren wie das Urteil genau lautet -
wurde die Kasse zur Kostenerstattung verurteilt oder wurde über die Möglichkeit der Abrechnungsweise per Karte geurteilt ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 12.04.2012, 11:31
von Holly-D
Hallo,
Doch, doch. Mein Zahnarzt möchte eine dreischichtige Kompositfüllung setzen, sollte ich ja beantragen und da hat die Krankenkasse ihn angerufen und gesagt er darf das nur wenn ich ihm ein Gutachten meines Nephrologen vorlege. Und darauf rief seine Angestellte mich vollkommen entsetzt an und meinte soetwas haben sie noch nie gehört.
Und dann hatte ich das Gutachten, bin ja seit 1998 bei ihm in Behandlung, auch nochmal zur Sicherheit an die Krankenkasse geschickt und da schrieb man zurück: eine dreiflächige, adhäsive Kompositfüllung wird ihnen hiermit versagt. Genau in diesen Worten.
So und vor Gericht meinte die von der Krankenkasse - Kompositfüllungen sind erlaubt aber keine dreiflächigen und da stand der Richter auf und schrie sie an: Eben doch !!!
Man war ich erschrocken.
Sie: Dann möchte es vielleicht der Zahnarzt nicht machen. Lol, er hat doch den Kostenplan geschrieben, und das nicht auf meinem Wunsch hin.
Ich wieder: Ja sie haben mir das doch schriftlich verboten ! Hatte das Blatt ja mit.
Sie: Ja, sie müssen ja auch einen neuen Allergietest machen.
Richter: Eben nicht !
Sie: Ja, aber vielleicht liegt ja keine Niereninsuffizienz vor, das Gutachten ist beim MDK.
Richter: So ein Quatsch mit dem MDK ! Das hat der Zahnarzt zu entscheiden und nicht die Krankenkasse !
Wenn er es für notwendig hält dann kann er das über die Karte abrechnen.
Und dann kam ihr Spruch: Ähm naja wir sind halt keine Ärzte die das entscheiden können.
@ Machts Sinn: Vielen Dank !
Mir kamen am Ende voll die Tränen, 3 Monate Schmerzen, und der Richter sagt direkt das ich denen garnichts beweisen muss.
Ich konnte es einfach nicht fassen.
Gestern hat mich mein Zahnarzt angerufen und ich habe nächsten Freitag meinen Termin. Alles ok.
MfG
Verfasst: 12.04.2012, 11:37
von Holly-D
@ Czauderna: Das sind die Worte der Krankenkasse vom letzten Schreiben:
Zur Schmerzbehandlung möge sich die Antragstellerin in zahnärztliche Behandlung begeben.
Eine zuzahlungsfreie Versorgung für die von der Antragstellerin gewünschte aufwändige dreiflächige adhäsive Kompositfüllung lt. Kostenvoranschlag vom 03.01.12 ist der Antragstellerin hiermit versagt.
Sobald ich das Schreiben vom Richter habe melde ich mich nochmal.