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Verfasst: 30.03.2012, 18:01
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich finde es schon ziemlich spaßig hier. Czauderna wird gelobt, weil er der weiteren Krankschreibung des MDK in der Form nicht zustimmt und eine Aussage "arbeitsunfähig oder nicht" haben möchte, mich dagegen stellst du wieder an den Pranger, weil ich es in Ordnung finde, dass der MDK im Zweifelsfall nicht gegen den Versicherten entscheidet und erst einmal die bisher nicht stattgefundene fachärztliche Behandlung abwarten möchte.
Hallo,
man ist ja auch dankbar für ein Lob, allerdings sollte dies ehrlich gemeint sein und nicht dazu dienen die hier schreibenden Krankenmitarbeiter auseinander zu dividieren, ja, und da versucht er nun mal eben, der User Machts Sinn.
Ich habe es schon oft genug geschrieben - wenn man nicht miteinander redet und Probleme bespricht, wenn man immer sofort die Keule auspackt - und das gilt für beide Seiten, dann wir so manches so geregelt dass auch beide Seiten damit leben können - klar muss ich mich bei allem was ich tue, also rede und schreibe
mich an die gesetzlichen Vorschriften und auch an die Dienstanweisungen halten.
Ich riskiere doch nicht meinen Arbeitsplatz nur um einen Versicherten sich mit mir zufrieden zu stellen, aber ich gucke auch immer zuerst, was kann ich für ihn tun und nicht, wie kann ich etwas gegen ihn tun - und wenn mir jemand gleich mit so tollen Schreiben wie die von Machts Sinn kommt und gleich mit Klage ud einstweiliger Verfügung, ja sogar mit den Medien "droht", ja, dann lasse ich ihn machen - viele der Fälle, die ich persönlich in dieser Form erlebt habe, die wollen sogar keinerlei mündlichen Kontakt mehr, obwohl da vielleicht immer noch einiges "geklärt" werden könnte - dann geht es eben den Gang der irdischen Gerechtigkeit - wenn er dann "gewonnen" hat ist es okay, hat er aber verloren, habe ich mir immer gedacht - wem nicht zu raten ist......
Lange Rede, kurzer Sinn - gegeneinander ausspielen, das funktioniert nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.03.2012, 18:19
von Violetta76
Ich glaub, in dem Fall war ich gemeint. Weil ich mich artig bei dir für deinen Tipp bedankt habe. Und die Dankbarkeit ist nicht gespielt, sondern Ernst gemeint. Ich hoffe, dass du damit auch nicht mich gemeint hattest.
@Machts.Sinn Klagen vorm SozG kostet übrigens Geld, nämlich Gerichtskosten. Die fallen immer an.
Verfasst: 30.03.2012, 18:31
von Czauderna
Violetta76 hat geschrieben:Ich glaub, in dem Fall war ich gemeint. Weil ich mich artig bei dir für deinen Tipp bedankt habe. Und die Dankbarkeit ist nicht gespielt, sondern Ernst gemeint. Ich hoffe, dass du damit auch nicht mich gemeint hattest.
@Machts.Sinn Klagen vorm SozG kostet übrigens Geld, nämlich Gerichtskosten. Die fallen immer an.
Hallo, nein Violetta76 - mit Sicherheit habe ich dich nicht persönlich gemeint.
Die Ratsuchenden bzw. Fragesteller sind mir in diesem Forum heilig - die "Experten" und die "Hobby-Anwälte" dagegen nicht - da muss eben ab und zu mal ein klares Wort her, denn wir haben sozusagen das ganze Jahr über miteinander zu tun - die anderen verlassen das Forum wenn ihr Fall "abgehandelt" wurde
in der Regel wieder.
Machts Sinn war ( eigentlich ist er es auch noch immer) auch ein Betroffener
und "kämpft" schon meiner Erinnerung nach seit 2010 seinen Kampf mit seiner Kasse, die auch dazu noch mein Arbeitgeber ist. Wenn ich davon ausgehe, dass er seinen Sieg gewiss und in seiner bekannten Gründlichkeit hier gefeiert hätte, dann war das trotz seiner phänomenalen Gabe, wohl bisher nix - was aber die Vermutung zulässt, dass er auch noch nicht verloren hat - ergo macht er auch hier weiter mit.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.03.2012, 18:32
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 30.03.2012, 18:56
von Czauderna
Hallo Macht Sinn :
"Ich dachte eigentlich, Czauderna hätte das begriffen, aber wenn er darüber mit dem "Schlagwort" "ausspielen" hinweg geht, ..."
ja, was ist dann ?
Du wirst es nicht schaffen - pack deinen "Keil" wieder ein.
@Czauderna, gut Ding will Weile haben. Und ich kann jedenfalls erste Ansätze erkennen, seit ich im Mai 2010 die Überlegungen mit der Krankengeld-Bewilligung als Dauerverwaltungsakt bei deinen Kolleginnen ins Spiel gebracht habe.
Super - und was hat es dir in deiner Sache gebracht ?
Überlegungen ins Spiel bringen - das tun viele - manche mit Erfolg, manche ohne.
Selbst wenn deine ins Spiel gebrachte Überlegung eines Tages dazu führt, dass
sich auch die gesetzlichen Vorgaben für alle Kassen entsprechend deiner Überlegungen ändern, dann darfst du dich freuen, zu recht, aber gewonnen hast du deinen Fall dann doch nicht.
Bleibt nur die Schlussfolgerung, dass du in Robin Hood-Manier oder nach dem Motto der Musketiere unterwegs warst - das wäre dann zumindest etwas.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.03.2012, 19:00
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Den sachlichen Unterschied in Czauderna´s und GerneKrankenVersichert´s Positionen finde ich absolut nicht spaßig.
Für mich ist es jedenfalls zweierlei, ob das Krankengeld und das Versicherungsverhältnis - wie im Fall Hedi
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt57 ... sc&start=0 - auf Zuruf ab 20.11.2011 weg sind und die Sache über 4 Monate später immer noch nicht geklärt ist, oder ob die Krankenkasse dafür sorgt, dass bis zur (gutachterlichen) Klärung im Widerspruchsverfahren die Arbeitsunfähigkeit seitens der Kasse nicht beanstandet wird - also Krankengeld und Versicherungsverhältnis solange unangetastet bleiben.
Ich finde diesen von dir konstruierten sachlichen Unterschied nicht. Violetta ist doch weiterhin arbeitsunfähig, da ist überhaupt nicht die Rede von Krankengeld weg etc.
Verfasst: 30.03.2012, 21:24
von Violetta76
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Machts Sinn hat geschrieben:Den sachlichen Unterschied in Czauderna´s und GerneKrankenVersichert´s Positionen finde ich absolut nicht spaßig.
Für mich ist es jedenfalls zweierlei, ob das Krankengeld und das Versicherungsverhältnis - wie im Fall Hedi
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt57 ... sc&start=0 - auf Zuruf ab 20.11.2011 weg sind und die Sache über 4 Monate später immer noch nicht geklärt ist, oder ob die Krankenkasse dafür sorgt, dass bis zur (gutachterlichen) Klärung im Widerspruchsverfahren die Arbeitsunfähigkeit seitens der Kasse nicht beanstandet wird - also Krankengeld und Versicherungsverhältnis solange unangetastet bleiben.
Ich finde diesen von dir konstruierten sachlichen Unterschied nicht. Violetta ist doch weiterhin arbeitsunfähig, da ist überhaupt nicht die Rede von Krankengeld weg etc.
Liest du dir eigentlich durch, was ich schreibe? Doch, mein KG ist in 2 Wochen weg, wenn ich nicht ganz brav in die Ambulanz gehe, mir von denen Ratschläge hole, die ich selbst weiß (gut, eins muss wirklich wegen der Tabletten noch geklärt werden) und die mir dann AU bescheinigen.
Oder eben, wie von Czauderna vorgeschlagen, mein Arzt was beim Gutachter bewirken kann. Dieser wollte ja eh mal mit meinem Arzt telefonieren. Dann passt es doch.
Verfasst: 31.03.2012, 09:57
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 31.03.2012, 11:35
von Violetta76
Machts Sinn hat geschrieben:
Du bist sogar überzeugt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und dir ein Euro für jeden unter Missachtung der in den Rundschreiben genannten Vorgaben beendeten Krankengeldfall innerhalb von zwei Jahren mit Sicherheit einen Luxus-Urlaub ermöglichen würde.
Also bisher war ich echt auf deiner Seite, aber ich denke, der Satz ist einfach nur blöd und unsachlich.
Verfasst: 31.03.2012, 14:15
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 31.03.2012, 14:32
von Violetta76
Also jetzt mal im Ernst. Was hat Czauderna davon, wenn er den Versicherten das KG streicht? Mehr Gehalt bekommt er deswegen nicht.
Verfasst: 31.03.2012, 15:14
von Violetta76
@Czauderna
Jetzt brauche ich deine Hilfe als KK-Mitarbeiter, mal wieder *fg*.
Als mich meine SB von der KK anrief um mir mitzuteilen, dass es wohl eine MDK-Begutachtung gibt, habe ich sie extra gefragt, wer die Fahrkosten trägt. Klare Antwort: Wir, also die KK. Es sind immerhin 60 km zum MDK und ich habe für die Fahrkarte (habe öffentliche Verkehrsmittel benommen) 20,50 € (Tageskarte, somit billiger) bezahlt.
Jetzt bekomme ich heute einen Erstattungsantrag (wohlgemerkt mit der Bemerkung: Damit wir es prüfen können...) und jetzt soll mein Arzt bescheinigen, dass die Benutzung des Verkehrsmittels "aus medizinischen Gründen erforderlich" war. Was soll das jetzt? Hätte ich die (zusammen) 120 km laufen sollen? Das lehnt die doch ab.
Dann wird nach dem SB-Ausweis gefragt. Ja, ich habe einen. Aber weder berechtigt der mich, kostenlos Bahn zu fahren, noch habe ich dadurch Vergünstigungen bei der Bahn (GdB 50 ohne Merkmale).
Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Dame mir das KG für die Zeit vom 17. bis 29. März 2012 erst nach Eingang des Gutachtens zahlen will und ich wieder kein Geld habe, kann ich auf die Erstattung nicht verzichten.
Gibt es für den Besuch beim MDK noch andere Formulare oder siehst du hier kein Problem wenn ich das Formular einreiche?
Verfasst: 31.03.2012, 16:47
von Kernschmelze
Hallo!
Eine Zwischenbemerkung:
Es gibt den begründeten Verdacht, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei der Verweigerung des Krankengeldes mit Methode vorgehen und zudem den MDK in ihrem Sinne instrumentalisieren. Dieser Verdacht ist u. a. darin begründet, dass sich die Krankenkassen, den MDK eingeschlossen, standhaft weigern, eine Qualitätskontrolle ihres Verwaltungshandelns zuzulassen. Würde zudem unrechtmäßiges Verwaltungshandeln medienwirksam aufgedeckt und sanktioniert, würde die Praxis der unrechtmäßigen Krankengeldverweigerung vermutlich aufgegeben werden (bis auf unvermeidliche Irrtumsfälle).
Leider sind nach meiner Wahrnehmung weder die Politik noch die Aufsicht und schon gar nicht die Krankenkassen selbst daran interessiert, Transparenz in diesem Bereich herzustellen. Bis dies geschieht, haben die Krankenkassen mit dem berechtigten Vorwurf zu leben, dass sie vorsätzlich Recht beugen und brechen.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 31.03.2012, 17:08
von Czauderna
Violetta76 hat geschrieben:@Czauderna
Jetzt brauche ich deine Hilfe als KK-Mitarbeiter, mal wieder *fg*.
Als mich meine SB von der KK anrief um mir mitzuteilen, dass es wohl eine MDK-Begutachtung gibt, habe ich sie extra gefragt, wer die Fahrkosten trägt. Klare Antwort: Wir, also die KK. Es sind immerhin 60 km zum MDK und ich habe für die Fahrkarte (habe öffentliche Verkehrsmittel benommen) 20,50 € (Tageskarte, somit billiger) bezahlt.
Jetzt bekomme ich heute einen Erstattungsantrag (wohlgemerkt mit der Bemerkung: Damit wir es prüfen können...) und jetzt soll mein Arzt bescheinigen, dass die Benutzung des Verkehrsmittels "aus medizinischen Gründen erforderlich" war. Was soll das jetzt? Hätte ich die (zusammen) 120 km laufen sollen? Das lehnt die doch ab.
Dann wird nach dem SB-Ausweis gefragt. Ja, ich habe einen. Aber weder berechtigt der mich, kostenlos Bahn zu fahren, noch habe ich dadurch Vergünstigungen bei der Bahn (GdB 50 ohne Merkmale).
Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Dame mir das KG für die Zeit vom 17. bis 29. März 2012 erst nach Eingang des Gutachtens zahlen will und ich wieder kein Geld habe, kann ich auf die Erstattung nicht verzichten.
Gibt es für den Besuch beim MDK noch andere Formulare oder siehst du hier kein Problem wenn ich das Formular einreiche?
Hallo,
wie heisst es so schön im Volksmund - wer bestellt, der bezahlt auch. Und genau so ist es hier - wenn die Kasse zum MDK schickt dann hast du Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten - grundsätzlich in der Höhe für öffentliche Verkehrsmittel, aber wenn z.B. es nicht zuzumuten ist (wegen des Termins), dass man zu einer unmöglichen Zeit (weil man ja auch arbeitsunfähig ist) seine Wohnung verlassen muss, dann ist PKW-Nutzung selbstverständlich
und je nach Erkrankung kann auch durchaus ein Taxi zum Einsatz kommen.
Eigenanteile sind da übrigens nicht zu entrichten - also dran bleiben - die Kasse muss zahlen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 31.03.2012, 17:10
von GerneKrankenVersichert
Violetta76 hat geschrieben:@Czauderna
Jetzt brauche ich deine Hilfe als KK-Mitarbeiter, mal wieder *fg*.
Als mich meine SB von der KK anrief um mir mitzuteilen, dass es wohl eine MDK-Begutachtung gibt, habe ich sie extra gefragt, wer die Fahrkosten trägt. Klare Antwort: Wir, also die KK. Es sind immerhin 60 km zum MDK und ich habe für die Fahrkarte (habe öffentliche Verkehrsmittel benommen) 20,50 € (Tageskarte, somit billiger) bezahlt.
Jetzt bekomme ich heute einen Erstattungsantrag (wohlgemerkt mit der Bemerkung: Damit wir es prüfen können...) und jetzt soll mein Arzt bescheinigen, dass die Benutzung des Verkehrsmittels "aus medizinischen Gründen erforderlich" war. Was soll das jetzt? Hätte ich die (zusammen) 120 km laufen sollen? Das lehnt die doch ab.
Dann wird nach dem SB-Ausweis gefragt. Ja, ich habe einen. Aber weder berechtigt der mich, kostenlos Bahn zu fahren, noch habe ich dadurch Vergünstigungen bei der Bahn (GdB 50 ohne Merkmale).
Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die Dame mir das KG für die Zeit vom 17. bis 29. März 2012 erst nach Eingang des Gutachtens zahlen will und ich wieder kein Geld habe, kann ich auf die Erstattung nicht verzichten.
Gibt es für den Besuch beim MDK noch andere Formulare oder siehst du hier kein Problem wenn ich das Formular einreiche?
Ich bin zwar nicht Czauderna, antworte aber trotzdem mal. Das Formular ist ein Standardformular, dass alle Möglichkeiten abdecken soll. Öffentliches Verkehrsmittel wird immer gezahlt, nur wenn z. B. ein Taxi erforderlich gewesen wäre, müsste das ärztlich begründet werden. Die ärztliche Bescheinigung muss in dem Fall nicht ausgefüllt werden, da die Kasse weiß, wann du warum wo warst.
Bitte nicht alles, was von der Kasse kommt, von vorneherein negativ sehen. Auch wenn Machts Sinn und Kernschmelze es so hinstellen, als würden bei den Kassen nur Menschen arbeiten, die systematisch das Recht brechen und die Versicherten ständig linken möchten und dieser Eindruck deshalb hier im Forum überwiegt. Wenn ich es nicht tagtäglich anders erleben würde, würde ich es am Ende noch selbst glauben.