Seite 2 von 29
Verfasst: 30.03.2012, 16:48
von reallyangry
@machts Sinn
ja, das Forum kenne ich ein wenig. Hat mir aber nicht wirklich weitergeholfen. Ja, der Unfall hat das vorher bestehende Leiden so verschlechtert, dass ich vermutlich berufsunfähig werde.
@gerneKrankenversichert
Der Kasse liegt das Gutachten vor. Ich musste die Kostenübernahme für die Akutbehandlung in der Umweltklinik vorher genehmigen lassen. Damit die Kasse begreift, dass es sich um eine "behandlungswürdige Krankheit" handelt, habe ich es gleich mit dem Antrag zur Kostenübernahme mitgeschickt.
In dem Gutachten steht sinngemäss auch, dass ich bis zur Untersuchung durch die Gutachterin von allen Ärzten falsch "behandelt" worden bin.
Verfasst: 31.03.2012, 10:53
von reallyangry
Ja, der Arbeitsunfall hat ein sogenanntes Sick Building Syndrom (SBS) verschlechtert. Das Gebäude, in dem ich gearbeitet habe, ist / war mit Schadstoffen kontaminiert. Diese lösten bei ca. 25% der Betroffenen gesundheitliche Probleme aus. Dies, wie in dieser Republik üblich, wird mit allen Mitteln vertuscht und abgewehrt. Dabei hilft die Pychiatrisierung der Betroffenen (Ochochonder, paranoide Wahnvorstellungen, Querulant).
Nach meiner ersten langen AU nach Arbeitsunfall, bin ich im Juli 2010 erneut mehrer Wochen (aber ohne KRG) krankgeschrieben worden, da Verdacht auf Lymphom bestand. Diagnose: kein Lymphome, chronische Entzündungen.
@GKV: Soll ich meine Kasse auch mal fragen, warum die das bei der Beurteilung meiner Krankheit weglassen?
Passt wohl nicht in die Psychokiste.
Verfasst: 02.04.2012, 07:55
von reallyangry
@alle
Folgende Fragen:
(1) Wenn eine ärztliche Diagnose so weit reichende Konsequenzen hat, dass sie letztendlich dazu führen kann, dass es "auf Grund einer Vorerkrankung" zur Einstellung des KRGes kommt, dann verstehe ich nicht, warum die Krankenkasse auf meine Widersprüche zu diesen Diagnosen nicht geantwortet hat, außer mir zu sagen, dass eine Auseinandersetzung über die Diagnose(n) nur zwischen Arzt und Patient stattfinden kann. Was,wenn der Arzt sich weigert, über seine (Verdachts)diagnose mit mir zu sprechen?
(2) Es lag ein MDK Gutachten vor, dass inhaltlich so grottenfalsch war, dass ich "Widerspruch" eingelegt habe. Ich habe diesen an den MDK und meine KK geschickt. Der "Widerspruch" wurde von der Ärztin des MDK abgelehnt, mit der Begründung, dass es in meinem Fall keine neuen medizinischen Erkenntnisse gab.
Meine KK hat sich überhaupt nicht dazu geäußert. Aber jetzt werden die Falschdiagnosen genutzt, um mich auszusteuern.
(3) Gibt es einen Thread zum MDK im Forum??
Danke im Vorraus für eine Antwort.
LG
REALLYANGRY
Verfasst: 02.04.2012, 09:07
von GerneKrankenVersichert
reallyangry hat geschrieben:@alle
Folgende Fragen:
(1) Wenn eine ärztliche Diagnose so weit reichende Konsequenzen hat, dass sie letztendlich dazu führen kann, dass es "auf Grund einer Vorerkrankung" zur Einstellung des KRGes kommt, dann verstehe ich nicht, warum die Krankenkasse auf meine Widersprüche zu diesen Diagnosen nicht geantwortet hat, außer mir zu sagen, dass eine Auseinandersetzung über die Diagnose(n) nur zwischen Arzt und Patient stattfinden kann. Was,wenn der Arzt sich weigert, über seine (Verdachts)diagnose mit mir zu sprechen?
(2) Es lag ein MDK Gutachten vor, dass inhaltlich so grottenfalsch war, dass ich "Widerspruch" eingelegt habe. Ich habe diesen an den MDK und meine KK geschickt. Der "Widerspruch" wurde von der Ärztin des MDK abgelehnt, mit der Begründung, dass es in meinem Fall keine neuen medizinischen Erkenntnisse gab.
Meine KK hat sich überhaupt nicht dazu geäußert. Aber jetzt werden die Falschdiagnosen genutzt, um mich auszusteuern.
(3) Gibt es einen Thread zum MDK im Forum??
Danke im Vorraus für eine Antwort.
LG
REALLYANGRY
Nochmals - ausgesteuert wirst du so oder so. Du kannst gegen den Bescheid und die Diagnosen Widerspruch einlegen, damit der Bescheid mit der Vergiftungsdiagnose erstellt wird. So wie ich das sehen, sind der MDK und der Gutachter deines Gutachtens sich nicht einig. Notfalls müsstest du das Ganze gerichtlich klären lassen. Ich frage mich jedoch, ob der Aufwand sich lohnt, da die Aussteuerung dadurch nicht zurückgenommen wird.
Verfasst: 02.04.2012, 11:23
von reallyangry
@GKV
danke für die Antwort. Trotzdem bleibt meine Frage
"Wenn die Diagnose Grund für die Aussteuerung ist, egal ob eine Verdachtsdiagnose oder eine gesicherte Diagnose, warum reagiert die KK nicht auf meine Beschwerde?"
Zumal alles, was die bisher bezahlt haben, meiner Gesundung nicht geholfen hat - ich bin jetzt chronisch krank - und jetzt werd ich richtig teuer. Das ist doch der wahre Grund für die Aussteuerung!
Ich hab' in den letzten drei Jahren immer wieder daruaf verwiesen, dass das Verhalten der Ärzte denen "unnötig Geld" kostet. Keine Reaktion.
LG
REALLYANGRY
Verfasst: 02.04.2012, 11:35
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 02.04.2012, 12:44
von GerneKrankenVersichert
reallyangry hat geschrieben:@GKV
danke für die Antwort. Trotzdem bleibt meine Frage
"Wenn die Diagnose Grund für die Aussteuerung ist, egal ob eine Verdachtsdiagnose oder eine gesicherte Diagnose, warum reagiert die KK nicht auf meine Beschwerde?"
Das musst du die Kasse fragen. Aber so wie ich es verstanden habe, hat sie doch ein MDK-Gutachten eingeholt?!?
reallyangry hat geschrieben:
Zumal alles, was die bisher bezahlt haben, meiner Gesundung nicht geholfen hat - ich bin jetzt chronisch krank - und jetzt werd ich richtig teuer. Das ist doch der wahre Grund für die Aussteuerung!
Nein. Der wahre Grund für deine Aussteuerung ist der § 48 SGB V:
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
reallyangry hat geschrieben:
Ich hab' in den letzten drei Jahren immer wieder daruaf verwiesen, dass das Verhalten der Ärzte denen "unnötig Geld" kostet. Keine Reaktion.
LG
REALLYANGRY
Eine Krankenkasse darf einem Arzt nicht vorschreiben, wie er zu behandeln hat, solange er sich an die Richtlinien hält. Warum hast denn nicht den Arzt gewechselt, wenn du nach deinem Empfinden falsch behandelt wurdest?
Verfasst: 02.04.2012, 13:56
von broemmel
vor allem ist der behandelnde Arzt für die Diagnose zuständig.
Nicht die Kasse, nicht der MDK. Der Arzt behandelt.
Was soll die Kasse machen?
Wenn du der Ansicht bist das der Arzt einen Behandlungsfehler gemacht hat ist die Kasse Dir bei der Verfolgung Deiner Rechtsansprüche behilflich.
Verfasst: 02.04.2012, 15:14
von reallyangry
Zitat: der Arzt behandelt
Genau darum geht es doch - ich bin nicht behandelt worden, abgesehen von einer Ausschlussdiagnostik für schwere ZNS Erkrankungen. Bin rein zum Hausarzt, dann zum Facharzt für Neurologie, "geht's Ihnen besser?" "Nein", weitere zwei Wochen AU bis Dezember. Anfangsdiagnose: schwere Depression - keine Therapie, kein Medikament, kein nix.Im Dezember rief mich ein SB der KK an und fragte: "Wie geht es denn weiter mit ihrer Behandlung?" Ich: Welche Behandlung, bisher Ausschlussdiagnostik und kurze Gespräche zu dieser. Vorschlag einer Reha mit (o-ton) "nen büschn Sport"- Die KK sollte diese Frage doch mal den Ärzten stellen. Ich hätte keine Depression. Ich habe eine möglicherweise giftige Geruchswolke am Arbeitsplatz eingeatmet und seither gesundheitliche Probleme, die ich noch nie zuvor in meinem Leben gehabt habe. Vor diesem Ereignis bin ich Marathon gelaufen, und jetzt bin ich froh, wenn ich mich 2 Std. auf den Beinen halten kann. Besprechen sie doch alles medizinische mit den Ärzten."
@Machts Sinn
Habe den thread durchgelesen und klink mich mal da ein, denn ich habe im Nachhinein einige gezielte Fragen zum MDK.
Hier nur soviel: Mein Hausarzt hat die Einschaltung des MDK verlangt. Den Grund weiss ich nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht darum ging, ob ich überhaupt weiterhin / überhaupt AU bin.
Abschließend: Ich bin nach Dezember nicht mehr zu der Neurologin gegangen, da sich herausstellte, dass sie nur die Psychologin ist. Mein Hausarzt ist im Sommer 2010 in den Ruhestand, und so musste ich mir eh einen neuen Arzt suchen.
Übrigens hat der mir, als ich wegen des Verfahrens gegen die BG um eine Kopie meiner Patientenakte fragte, mir das komplette Original in die Hand gedrückt und gesagt: "Mehr konnte ich für Sie nicht machen."
Hoffentlich fordert das Sozialgericht nicht von ihm eine Stellungnahme zu meinem Arbeitsunfall - er ist jetzt nur noch für Privatpatienten zuständig.
Verfasst: 02.04.2012, 16:46
von broemmel
Genau darum geht es doch - ich bin nicht behandelt worden, abgesehen von einer Ausschlussdiagnostik für schwere ZNS Erkrankungen. Bin rein zum Hausarzt, dann zum Facharzt für Neurologie, "geht's Ihnen besser?" "Nein", weitere zwei Wochen AU bis Dezember. Anfangsdiagnose: schwere Depression - keine Therapie, kein Medikament, kein nix.Im Dezember rief mich ein SB der KK an und fragte: "Wie geht es denn weiter mit ihrer Behandlung?" Ich: Welche Behandlung, bisher Ausschlussdiagnostik und kurze Gespräche zu dieser. Vorschlag einer Reha mit (o-ton) "nen büschn Sport"- Die KK sollte diese Frage doch mal den Ärzten stellen. Ich hätte keine Depression. Ich habe eine möglicherweise giftige Geruchswolke am Arbeitsplatz eingeatmet und seither gesundheitliche Probleme, die ich noch nie zuvor in meinem Leben gehabt habe. Vor diesem Ereignis bin ich Marathon gelaufen, und jetzt bin ich froh, wenn ich mich 2 Std. auf den Beinen halten kann. Besprechen sie doch alles medizinische mit den Ärzten."
Noch einmal. Was soll die Kasse machen?
Die Kasse behandelt nicht und greift nicht in die ärztliche Behandlung im Rahmen der Verträge ein.
Weder die Kasse noch der MDK erstellt Diagnosen, verschreibt Arzneien oder Heilmittel.
Es stellt sich wirklich die Frage warum der Arzt nicht gewechselt wurde. Nach den bisherigen Schilderungen erfolgte doch keine ordentliche Therapie (immer aus der Ferne betrachtet). Jedenfalls entnehme ich das deinen bisherigen Beiträgen.
Verfasst: 02.04.2012, 17:32
von reallyangry
@broemmel
Du schreibst:
Weder die Kasse noch der MDK erstellt Diagnosen, verschreibt Arzneien oder Heilmittel.
Wieso liegt mir dann ein Sozialmedizinisches Gutachten vor, in dem ausdrücklich steht:
Diagnose: F 48.0 Somatisierungsstörung, F 22.0 Wahnhafte Störung,
Cephalgien unklarer Genese [i.e. Kopfschmerzen], Sehstörungen sowie Verdacht entzündlichen Prozess ZNS [i.e. Zentralnervensystem]
Ein Anhalt für Suizidalität besteht nicht.
Und das von einer Dr. xxx, Ärztin für Allgemeinmedizin
Verfasst: 02.04.2012, 17:52
von Bully
reallyangry hat geschrieben:@broemmel
Du schreibst:
Weder die Kasse noch der MDK erstellt Diagnosen, verschreibt Arzneien oder Heilmittel.
Ja Stimmt, das dürfte und könnte auch keine Kasse oder der MDK
jemals machen.
Wieso liegt mir dann ein Sozialmedizinisches Gutachten vor, in dem ausdrücklich steht:
Diagnose: F 48.0 Somatisierungsstörung, F 22.0 Wahnhafte Störung,
Cephalgien unklarer Genese [i.e. Kopfschmerzen], Sehstörungen sowie Verdacht entzündlichen Prozess ZNS [i.e. Zentralnervensystem]
Ein Anhalt für Suizidalität besteht nicht.
Und das von einer Dr. xxx, Ärztin für Allgemeinmedizin
Dein Sozialmedizinisches Gutachten, wurde wie Du ja selbst schreibst
von einer Allgemeinmedizinerin erstellt.
sprich Dr.--- erstellt Diagnose --- jo und das ist richtig
Verfasst: 02.04.2012, 18:34
von reallyangry
@Bully
Es handelt sich um ein Sozialmedizinisches Gutachten des MDK. Besagte Ärztin ist Dr. xxx, tätig für den MDK xx.
Ich beziehe mich hier nicht auf irgendein Gutachten irgendeines Arztes.
(Anlass war "Sicherung des Heilerfolges)
Verfasst: 03.04.2012, 13:31
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Merkwürdige Arbeitsweise
Verfasst: 04.04.2012, 17:23
von reallyangry
Komisch, ich habe in den letzten 3 1/2 Jahren eine Gesamtauskunft meiner AU Zeiten von meiner KK beantragt und hatte das immer gleich am nächsten Tag im Briefkasten.
Nun warte ich seit einer Woche - und nix- trotz eines erneuten Anrufs.
Ein Schelm, wer hier was Böses denkt.
Ich habe übrigens jeden Arztbrief, jede AU Bescheinigung, und jeden Auszahlungsschein eingescannt. Insbesondere die Diagnose vom letzten Krankenhausaufenthalt 2011 interessiert mich. (hinzugetretene Krankheit?)
Zum MDK Gutachten Nr. 1, 2009: wenn da drinsteht, dass der Betriebsarzt einzuschalten ist und an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erinnert wird, um eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz abzuklären - als Aufgabe für die KK wohlgemerkt - hätte die sich nicht mit meinem AG in Verbindung setzen müssen?
Ich hab' das über ein Betriebliches BEM Gespräch gemacht. Mein AG hat das mit Absicht verzögert, und es hat erst im Mai 2011, also 2 1/2 Jahre nach dem Arbeitsunfall und 12 Monate nach meiner betrieblichen Wiedereingliederung stattgefunden. Ein Schelm, wer auch hier was Böses denkt.